Coronavirus: wir beantworten Ihre häufig gestellten Fragen

Die Coronavirus-Pandemie betrifft zahlreiche Länder. Die Anzahl der Opfer steigt auch in Belgien. Die Regierung hat eine Reihe wichtiger Maßnahmen durchgeführt. Sie sind Arbeitgeber oder selbstständiger Unternehmer, was ist Ihre Aufgabe in diesem Zusammenhang?

Lesen Sie alle Fragen und Antworten :

Auf welche Maßnahmen zur Unterstützung können Sie als Arbeitgeber zählen?

Während einige Unternehmen, wie zum Beispiel Bekleidungsgeschäfte, gezwungen sind, Ihre Türen zu schließen, dürfen andere, wie Bauunternehmen, noch offenbleiben. Abhängig von Ihrer Situation als Arbeitgeber können Sie auf verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung zählen, um die Schließung Ihres Unternehmens oder den Mangel an Arbeit auszugleichen.

Müssen Sie schließen? Ihre Mitarbeiter können automatisch Kurzarbeit wegen höherer Gewalt geltend machen.  Dies findet aktuell bei allen Arbeitgebern Anwendung, die durch die Coronavirus-Krise betroffen sind.  Alle bereits getätigten Anträge werden automatisch bewilligt für den Zeitraum vom 13. März bis zum 30. Juni 2020.  Bitte schicken Sie uns so schnell wie möglich die Leistungen Ihrer Mitarbeiter für den Monat März zu, über einen Informationskanal Ihrer Wahl.  Wir kümmern uns um den Rest.  Für alle Fragen zu diesem Thema zögern Sie bitte nicht, Ihren zuständigen Kundenberater zu kontaktieren.

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Flandern haben und Sie gezwungen sind, Ihr Unternehmen zu schließen, haben Sie Anrecht auf eine Belästigungsprämie, die Sie elektronisch bei der VLAIO (Vlaams Agentschap Innoveren en Ondernemen) anfragen können.  Jede Gesellschaft mit Personal und jeder hauptberufliche Selbstständige mit eigener Gesellschaft hat Anrecht auf diese Prämie.  Diese beträgt 4 000 Euro für den Zeitraum bis zum 5. April 2020.  Sollten die Maßnahmen, die im Rahmen der Krise des Coronavirus getroffen wurden, über dieses Datum hinaus verlängert werden, erhalten Sie einen Zusatzbetrag von 160 Euro pro zusätzlichem verpflichteten Schließungstag.  Sie besitzen mehrere Niederlassungen ? In diesem Fall haben Sie Anrecht auf die Belästigungsprämie für jede Niederlassung (mit einem Maximum von vier zusätzlichen Niederlassungen).

In Wallonien wird eine Prämie in Höhe von 5.000 € den der Schließungsverpflichtung unterliegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den in Wallonien durchgeführten Maßnahmen. Die Region Brüssel-Hauptstadt sieht auch die Gewährung einer Prämie von 4.000 € für die der Schließungsverpflichtung unterliegenden Betriebe vor. Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema.

Ihr Unternehmen erbringt keine wesentlichen Dienstleistungen, wie zum Beispiel ein Bauunternehmen oder ein Studienbüro, dann dürfen Sie unter folgenden Bedingungen weiterarbeiten:

  1. Sie organisieren für jede Funktion, die es ermöglicht, Home-Office.
  2. Für Unternehmen, wo Home-Office unmöglich ist, muss "soziale Distanzierung" (Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Mitarbeitern) streng eingehalten werden.
  3. Sie beachten weiterhin die geltenden Hygienemaßnahmen.

Sollte es für Sie unmöglich sein, diesen Vorschriften nachzukommen, dann müssen Sie schließen. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für Ihre Mitarbeiter einreichen. Die Kurzarbeit-Regelung wegen höherer Gewalt betrifft aktuell alle Arbeitgeber, die durch die Krise des Coronavirus betroffen sind.  Alle bereits getätigten Anträge werden automatisch für den Zeitraum vom 13. März bis zum 30. Juni bewilligt.

Ihr Unternehmen darf offenbleiben, aber auf Grund von Produktionsrückgang, Rückgang der Kundenzahlen, usw. sind Sie nicht in der Lage, bestimmte Mitarbeiter zu beschäftigen? Dann können Sie für letztere einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen einreichen.

Sie können die Bezahlung der Quellensteuer für die Löhne vom Monat März aufschieben.

Sie beschäftigen Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das wesentliche Dienstleistungen (Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Apotheken, Banken, usw.) anbietet, dann dürfen Sie in diesem Fall offenbleiben. Sie sind natürlich dazu verpflichtet, eine Reihe von wichtigen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter anzuwenden.

  1. Sie organisieren für jede Funktion, die es ermöglicht, Home-Office.
  2. Für Unternehmen, wo Home-Office unmöglich ist, muss "soziale Distanzierung" (Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Mitarbeitern) streng eingehalten werden.
  3. Sie beachten weiterhin die geltenden Hygienemaßnahmen.

Uns ist bewusst, daß Sie schwierige Zeiten durchstehen und daß Sie einem sehr starken Druck ausgesetzt sind. Im Namen von Liantis möchten wir Ihnen für Ihr großes Engagement für die Gesellschaft danken.

Informieren Sie sich auf  www.info-coronavirus.be (allgemeine Information über die Situation), www.onem.be oder www.adg.be  (Kurzarbeit), www.emploi.belgique.be (Arbeitgeber), www.inasti.be (selbstständige Unternehmer), economie.fgov.be (Unternehmen) et sciensano.be (Gesundheitssektor). Diese Internet-Seiten der Behörden informieren Sie objektiv über die aktuelle Situation.

Die Behörden des Landes haben verschiedene Vorgehensweisen zur Unterstützung entwickelt.  Manche können je nach betroffenen Sektor unterschiedlich sein.  Informieren Sie sich daher regelmäßig auf der Internet-Seite Ihrer Sektor-Organisation.

Aktuell ist die Arbeit von zu Hause aus (Homeoffice) für alle Firmen verhängt, die nicht zu den essentiellen Dienstleistungen gehören, dies unabhängig von ihrer Größe, und für alle Mitarbeiter, für die dies möglich ist.  Es ist keine Ausnahme gestattet.  Wenn das Homeoffice nicht organisierbar ist, müssen die Unternehmen strikt die Regel der sozialen Distanzierung einhalten.  Ein Abstand von anderthalb Metern muss zwischen den Arbeitnehmern garantiert sein.  Diese Regel gilt auch für den vom Arbeitgeber organisierten Transport.  Bei Nicht-Einhaltung dieser Regel muss das Unternehmen schließen.

Selbstverständlich sind die strikten Hygieneregeln weiterhin anzuwenden : regelmäßiges Waschen der Hände, Niesen in die Ellbeuge statt in die Hände, Papiertaschentücher, die unverzüglich nach dem Naseputzen zu entsorgen sind, Kontakt vermeiden mit Personen, die Husten oder Niesen,…

Aktuell sind die Zulieferer von Masken und Desinfektionsgel mit Anfragen überhäuft.  Dabei sind dies keine Wundermittel.  Eine Gesichtsmaske mit einem Filtertyp P2 oder P3 schützt zwar vor dem Virus, aber nur, wenn sie korrekt benutzt und aufgesetzt wird, was nicht einfach ist für Personen, die nicht mit Ihrer Nutzung familiarisiert sind.  Diese Masken müssen in erster Linie für den Gesundheitssektor reserviert sein, wo ihr Nutzen am Größten ist.

Die Regierung bittet die Schulen, ihre Unterrichte bis zum 19. April einschließlich auszusetzen.  Die Kindertagesstätten bleiben jedoch geöffnet.  Es ist besser, dass die Schulkinder zu Hause bleiben, aber sie dürfen nicht durch ihre Großeltern beaufsichtigt werden.

Konkret bedeutet dies, dass Sie bald vielen Fragen von Eltern konfrontiert sein werden.  Viele von ihnen wollen zu Hause bleiben um sich um ihre Kinder kümmern zu können.  Als Arbeitgeber ist es ratsam, eine Vorgehensweise vorzusehen.  Vielleicht kann Ihr Arbeitnehmer Urlaubstage beantragen (unbezahlt) oder Ausgleichsruhetage nehmen ?

Allerdings sieht jede Schule eine Beaufsichtigung für Kinder vor, deren Eltern wegen der aktuellen Situation weiter arbeiten müssen, wie zum Beispiel im Gesundheitssektor.

Wenn ihr Mitarbeiter im Ausland festsitzt oder er sofort nach seiner Rückkehr in Quarantäne gesetzt wird, können Sie ökonomische Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt beantragen.

Auf der Webseite von SPF Economie finden sie weitere zusätzliche praktische Informationen für Personen, die im Ausland festsitzen.

Auf welche Unterstützungsmaßnahmen können Sie als selbstständiger Unternehmer ohne Personal zählen?

Während einige Unternehmen gezwungen sind, Ihre Türen zu schließen, dürfen andere, wie Bauunternehmen, noch offenbleiben. Abhängig von Ihrer Situation als selbstständiger Unternehmer ohne Personal können Sie auf verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zählen, um die Schließung Ihres Unternehmens oder den Mangel an Arbeit auszugleichen.

Informieren Sie sich über die Möglichkeit, Ihre Sozialbeiträge zu reduzieren. Sie können dies ohne Weiteres via My Liantis tun.

Sie geraten in finanzielle Schwierigkeiten ? In diesem Fall können Sie für bestimmte Sozialbeiträge einen Zahlungsaufschub beantragen. Sie können auch eine Beitragsbefreiung beantragen.

Falls Sie dazu gezwungen sind, vollständig oder teilweise Ihre Tätigkeit einzustellen, dann können Sie die Überbrückungsregelung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Flandern haben und Sie gezwungen sind, Ihr Unternehmen zu schließen, haben Sie Anrecht auf eine Belästigungsprämie, die Sie elektronisch bei der VLAIO (Vlaams Agentschap Innoveren en Ondernemen) anfragen können.  Jede Gesellschaft mit Personal und jeder hauptberufliche Selbstständige mit eigener Gesellschaft hat Anrecht auf diese Prämie.  Diese beträgt 4 000 Euro für den Zeitraum bis zum 5. April 2020.  Sollten die Maßnahmen, die im Rahmen der Krise des Coronavirus getroffen wurden, über dieses Datum hinaus verlängert werden, erhalten Sie einen Zusatzbetrag von 160 Euro pro zusätzlichem verpflichteten Schließungstag.  Sie besitzen mehrere Niederlassungen ? In diesem Fall haben Sie Anrecht auf die Belästigungsprämie für jede Niederlassung (mit einem Maximum von vier zusätzlichen Niederlassungen).

In Wallonien wird eine Prämie in Höhe von 5.000 € den der Schließungsverpflichtung unterliegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den in Wallonien durchgeführten Maßnahmen. Die Region Brüssel-Hauptstadt sieht auch die Gewährung einer Prämie von 4.000 € für die der Schließungsverpflichtung unterliegenden Betriebe vor. Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema.

In diesem Fall wird hauptsächlich empfohlen, so viel wie möglich im Home-Office zu arbeiten und körperliche Kontakte mit Kunden zu vermeiden. Ist das nicht möglich? Dann beachten Sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern! Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen Sie Ihre Tätigkeit einstellen.

Falls die Anwendung dieser Maßnahmen zu einer Verringerung Ihrer  Einkommen führt, informieren Sie sich über die Möglichkeit Ihre Sozialbeiträge zu reduzieren. Sie können dies ohne Weiteres via My Liantis tun.

Ihre Geschäftstätigkeit erlebt einen Rückgang und sie werden mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert? In diesem Fall können Sie für bestimmte Sozialbeiträge einen Zahlungsaufschub beantragen. Sie können auch eine Beitragsbefreiung beantragen.

Sie beschließen persönlich, wegen Arbeitsmangels Ihre Tätigkeit vorläufig einzustellen ? Dann können Sie die Überbrückungsregelung für Selbständige in Anspruch nehmen. Bitte denken Sie daran, dass der Anspruch auf diese Entschädigung nur unter der Voraussetzung gilt, dass Sie mindestens sieben Tage in Folge Ihrer Tätigkeit eingestellt haben. Wenn Sie selbst entscheiden, Ihre Tätigkeit einzustellen, haben Sie keinen Anspruch auf die Belästigungsprämie.

Uns ist bewusst, dass Sie schwierige Zeiten durchstehen und das Sie einem sehr starken Druck ausgesetzt sind. Im Namen von Liantis möchten wir Ihnen für Ihr großes Engagement für die Gesellschaft danken.

Sie haben eine Versicherung gegen Einkommensausfall (Garantiertes Einkommen) und Sie sind aktuell arbeitslos durch eine Coronavirus-Kontamination ?  In diesem Fall haben Sie Anrecht auf ein garantiertes Einkommen, so wie die Konditionen in Ihrem Versicherungsvertrag es vorsehen.  Die Arbeitsunfähigkeit in Folge einer Epidemie oder einer Pandemie ist im Prinzip nicht ausgeschlossen.

Eine Person in präventiver Quarantäne (also ohne krank zu sein) kann nicht auf das garantierte Einkommen zurückgreifen.  Einzig eine Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall ist abgedeckt.

Sie sind wegen einer Corona-Infektion hospitalisiert worden ? Ihre Krankenhaus-Versicherung wird dann bei den medizinischen Kosten der Hospitalisation intervenieren.

Wenn Sie eine Coronavirus-Infektion haben und dadurch während mindestens an acht sich folgenden Tagen arbeitsunfähig sind, haben Sie Anrecht auf Krankengeld Ihrer Krankenkasse und dies ab dem ersten Krankheitstag.

Sie sollten Ihren Hausarzt sofort bitten, das spezielle Arbeitsunfähigkeits-Zertifikat auszufüllen, ansonsten haben sie kein Anrecht auf diese Zulagen.  Er kann dieses Formular auf der Internet-Seite Ihrer Krankenkasse herunterladen.

Alle nicht zur Versorgung notwendigen Geschäfte müssen bis zum 19. April 2020 einschließlich schließen.  Demnach bleiben alle Geschäfte, die Lebensmittel (und Tiernahrung) verkaufen, geöffnet, sowie auch die Apotheken, Zeitschriften- und Buchläden.  Beim Zugang zu Supermärkten ist die Besucherzahl eingeschränkt auf einen Kunden pro 10 m2 und auf eine Einkaufsdauer von 30 Minuten maximal.

Die Unternehmen des Horeca-Sektors schließen ihre Türen bis zum 19. April 2020 und sind angehalten, ihre Terassenmöbel ins Innere zu verstauen.  Nightshops können bis 22 Uhr öffnen, soweit sie die Vorschriften zur sozialen Distanz einhalten können.

Egal was passiert, es ist immer empfehlenswert, auf eine Art Krisenplan zurückgreifen zu können.  Dies ermöglicht Ihnen, einen kühlen Kopf zu wahren in dem Fall, dass Ihr Unternehmen direkt durch eine Pandemie, wie den Coronavirus, beeinträchtigt wäre.  Ein „Business Continuity Plan“ oder BCP wird Ihnen da helfen.  Dort finden Sie eine Liste der wichtigsten Aspekte, die man im Auge halten sollte.  Werfen Sie hier einen Blick auf unsere Checkliste.

Lesen Sie auch : conseils aux voyageurs du département des Affaires étrangères.

Auf der Webseite von SPF Economie finden Sie Zusatzinformationen über die eventuellen Konsequenzen, wenn Sie beschließen eine Reise zu annullieren oder wenn diese durch den Organisator annulliert wird.

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