Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS)

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind Grundvoraussetzungen, die jedes Unternehmen bieten muss. Für die Optimierung der Leistungen in Ihrem Unternehmen im Bereich Risikomanagement und medizinische Aufsicht können Sie einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Was dürfen Sie von solch einem EDGS erwarten?  

externe preventiedienst

Was macht ein EDGS?

Die Aufgabenbereiche eines Externen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS) erstrecken sich auf die Bereiche Sicherheit, Gesundheit, psychosoziale Aspekte, Arbeitshygiene, Ergonomie und Arbeitsmedizin. Ein EDGS ist eine Ergänzung zu Ihrem Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS). Bei einigen Aufgaben besteht für Sie die Pflicht, einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen. In Belgien gibt es ca. elf anerkannte EDGS, zu denen auch der externe Gefahrenverhütungsdienst von Liantis zählt. 

Ein Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz besteht aus den Abteilungen Risikomanagement und medizinische Aufsicht. 

  • Risikomanagement: Gefahrenverhütungsberater mit den Tätigkeitsfeldern Arbeitssicherheit, Ergonomie, Arbeitshygiene und psychosoziale Aspekte (wie Gewalt, Stress, Mobbing und sexuelle Belästigung) 

  • medizinische Aufsicht: Arbeitsarzt und Krankenpfleger. 

Ist ein Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Pflicht?

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, gut für seine Mitarbeiter zu sorgen, und es muss deshalb Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz organisieren. Das regeln Sie über einen Internen und einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS und IDGS). Ein IDGS muss mindestens einen Gefahrenverhütungsberater haben. Bestimmte Aufgaben sind Pflicht des IDGS, andere Aufgaben dürfen Sie an einen externen Dienst vergeben

Beispiel:

Ines ist Inhaberin eines Kosmetiksalons mit fünf Arbeitnehmern. Als Arbeitgeberin darf sie selber als Gefahrenverhütungsberaterin agieren, aber für einige spezielle Aufgaben muss sie die Hilfe eines Experten von einem Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Sie tut das beispielsweise in den Bereichen Arbeitssicherheit, Untersuchung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (ärztliche Untersuchungen).

Unterschied zwischen IDGS und EDGS

Jedes Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer ist verpflichtet einen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz einzurichten. Einige Aufgaben müssen Sie selber durchführen, aber bei anderen Aufgaben haben Sie die Möglichkeit, das Know-how über einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zu erwerben. Das spart Zeit und der EDGS hilft Ihnen bei der stetigen Anpassung an (neue) Rechtsvorschriften und deren Implementierung im Bereich Wohlbefinden am Arbeitsplatz. 

In Belgien beauftragt die überwiegende Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen einen EDGS, wie beispielsweise den Dienst von Liantis, mit der Durchführung der Gefahrenverhütungsaufgaben. 

Vorteile eines Externen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz

Wenn sie einen EDGS einschalten, haben Sie auf einen Schlag den gesetzlich erforderlichen Gefahrenverhütungsberater und alle benötigten Kenntnisse zur Verfügung. Sie können auf ein Expertenteam zählen, das Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.  

Das bringt Ihnen drei wesentliche Vorteile: 

  • Wirtschaftlich: weniger Unfälle, erhöhte Produktivität. Wenn Sie 1 Euro in das Wohlbefinden am Arbeitsplatz investieren, entspricht das einem Return on Investment von 2,20 Euro.  

  • Sozial: angenehmes Arbeiten für Arbeitnehmer, trägt zur positiven Ausstrahlung Ihres Unternehmens bei. 

  • Rechtlich: Sie handeln gesetzeskonform. 

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