Entlohnung Selbstständiger: Welcher Nettobetrag bleibt Ihnen?

Von entscheidendem Einfluss auf Höhe und Zusammensetzung Ihres Nettolohns ist, ob Sie z. B. ein Einzelunternehmen haben oder aber Geschäftsführer einer Gesellschaft sind. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Einkünfte: von der Geltendmachung der beruflich bedingten Kosten und Vorteilen aller Art bis hin zur Optimierung Ihres Sozialversicherungsbeitrags.

Lohn in einem Einzelunternehmen

Ihr Umsatz oder Bruttoeinkommen ist der Gesamtbetrag, den Sie Ihren Kunden berechnen. Das ist Ihr Bruttoeinkommen. Ihr Bruttoeinkommen als selbstständiger Unternehmer abzüglich der beruflich bedingten Kosten, der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und der absetzbaren Beiträge für die freie ergänzende Altersversorgung für Selbstständige entspricht Ihrem steuerpflichtigen Netto-Arbeitseinkommen als Selbstständiger. Dieses Einkommen dient als Grundlage für die Berechnung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

Dieses Einkommen bildet außerdem die Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer der natürlichen Personen, zusammen mit eventuellen anderen Einkünften (beispielsweise Erwerbseinkünfte als Lohn- oder Gehaltsempfänger, Erwerbsersatzeinkommen, Einnahmen aus Mobilien und Immobilien usw.) Die für die Erwerbseinkünfte geltenden Steuersätze sind progressiv und reichen von 25 % (niedrigste Einkommensstufe) bis 50 % (höchste Einkommensstufe).

Bezüge Unternehmensleiter

Als Unternehmensleiter in einer Gesellschaft bestimmen Sie selber Ihren Lohn. Für die Höhe der Entlohnung gibt es keine gesetzlichen Grenzen für Sie. Auf steuerlicher Ebene gibt es jedoch wichtige Punkte, die bei Ihrer Entscheidung über Ihre Entlohnung als Unternehmensleiter eine Rolle spielen sollten.

Beruflich bedingte Kosten

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen der Ausübung Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit entstehen, dürfen als beruflich bedingte Kosten von Ihrem Umsatz abgezogen werden. Beruflich bedingte Kosten sind Kosten, die im Hinblick auf den Erwerb oder Erhalt Ihrer Erwerbseinkünfte getätigt werden. Es muss daher ein klarer Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit bestehen.

Optimieren Sie Ihren Sozialversicherungsbeitrag

Auch Ihre Sozialversicherungsbeiträge dürfen Sie von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen als Selbstständiger steuerlich absetzen. Das ist einer der Gründe dafür, dass es sinnvoll ist, regelmäßig zu überprüfen, welcher Beitrag für Sie ideal ist.

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