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Die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie als selbstständiger Unternehmer zahlen, basieren auf einer vorläufigen Schätzung. Die Berechnung der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge erfolgt erst nach zwei bis dreiJahren, aber Sie können dem vorgreifen und Ihre Sozialversicherungsbeiträge optimieren. Das kann nützlich sein, wenn Sie im Laufe des Jahres merken, dass Ihre Einkünfte erheblich niedriger oder höher sein werden. Wie funktioniert das in der Praxis?
Wenn Sie als selbstständiger Unternehmer starten, bezahlen Sie jedes Quartal einen vorläufigen Sozialversicherungsbeitrag. Der vorläufige Sozialversicherungsbeitrag wird zu einem endgültigen Sozialversicherungsbeitrag, wenn Ihre Sozialversicherungskasse nach einer gewissen Zeit eine Neuberechnung vornimmt.
Die Festsetzung erfolgt, nachdem die Steuerbehörde der Sozialversicherungskasse Ihr tatsächliches Einkommen gemeldet hat. Auf der Grundlage des tatsächlichen steuerpflichtigen Nettoeinkommens des aktuellen Jahres kann die Sozialversicherungskasse danach den endgültigen Sozialversicherungsbeitrag errechnen. Diese Festsetzung wird oftmals eine Zuzahlung oder eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bewirken.
Als selbstständiger Unternehmer können Sie dem auch vorgreifen, denn häufig haben Sie einen guten Überblick, darüber wie Ihre Aktivitäten laufen. Wenn die Einkünfte nicht zufriedenstellend sind, können Sie beantragen, noch während des Jahres einen geringeren vorläufigen Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Sie können umgekehrt aber auch schon einen höheren Beitrag zahlen, wenn Sie viel höhere Einkünfte erwarten.
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