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Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich beim externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz von Liantis anmelden? Nehmen Sie völlig unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie Personal einstellen, sind Sie verpflichtet, einen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) mit einem oder mehreren (gelegentlich speziell ausgebildeten) Gefahrenverhütungsberatern einzurichten.
In Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern dürfen Sie als Arbeitgeber diese Rolle teilweise selbst übernehmen. Für bestimmte Bereiche sind Sie jedoch verpflichtet, die Hilfe von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen für das Wohlbefinden zu erstellen, die auf den folgenden Grundsätzen basieren:
* Diese spezialisierten Aufgaben können ausschließlich von hierfür spezifisch anerkannten Gefahrenverhütungsberatern erledigt werden, insbesondere von Fachleuten im Bereich Sicherheit, psychosozialem Wohlbefinden, Arbeitsmedizin.
Die meisten Arbeitgeber haben jedoch nicht die Möglichkeit, für jeden Bereich des Wohlbefindens eine eigene Fachperson als Gefahrenverhütungsberater einzustellen. Für diese Fachbereiche müssen sie dann einen anerkannten externen Präventionsdienst in Anspruch nehmen, wie den von Liantis.
Liantis stellt Ihnen regelmäßig einen Gefahrenverhütungsberater zur Verfügung, um Ihren internen Gefahrenverhütungsberater bei der Erledigung seiner Aufgaben im Rahmen der AASO und des Gesetzbuchs über das Wohlbefinden bei der Arbeit zu unterstützen. Die Arbeitsweise entspricht exakt dem Gesetz über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit vom 4. August 1996.
Bei Bedarf kann unser anerkannter externer Präventionsdienst zu Beginn der Zusammenarbeit eine kurze Schulung anbieten. Wir haben dafür ein spezielles Starterpaket entwickelt, um Ihren internen Gefahrenverhütungsberater mit den Rechtsvorschriften, die für Ihr Unternehmen im Bereich Sicherheit gelten, vertraut zu machen.