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Sind Sie bereit, Ihre Geschäftstätigkeit in Belgien aufzunehmen? Liantis leistet Ihnen zügig Starthilfe! Bei Liantis bekommen Sie alles aus einer Hand, sämtliche vorgeschriebenen Formalitäten werden für Sie erledigt.
Gründen Sie in Belgien ein Unternehmen und befindet sich Ihr Gesellschaftssitz oder Ihre Domizilierungsanschrift in Belgien? Dann wird Ihr Unternehmen als belgisches Unternehmen betrachtet.
Für ein Handelsunternehmen müssen Sie – je nach Region – Ihre Kenntnisse in Betriebswirtschaft nachweisen und eventuell auch einen Berufsbefähigungsnachweis vorlegen. Manche Unternehmensformen unterliegen eigenen Vorschriften. Liantis gibt Ihnen in Belgien gerne Starthilfe und beantwortet all Ihre Unternehmerfragen.
Besitzen Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union? Dann benötigen Sie grundsätzlich eine Berufskarte für Ausländer, bevor Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben dürfen. Neben Bürgern der Europäischen Union sind auch Staatsangehörige von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz von der Berufskarte freigestellt. Auch andere Gründe können eine Freistellung von der Berufskarte begründen, wenn Sie etwa mit einem Bürger der Europäischen Union verheiratet sind oder als mithelfender Partner in Belgien ein Unternehmen gründen.
Sie beantragen die Berufskarte bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Aufenthalt haben. Halten Sie sich bereits rechtmäßig in Belgien auf, können Sie den Antrag beim Liantis Unternehmensschalter stellen, falls Sie eine Niederlassung in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in der Wallonischen Region errichten. Wer eine Niederlassung in Flandern errichtet, kann seinen Antrag über den „WSE-loket“ (Unternehmensschalter des flämischen Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft) einreichen.
Bei der Gründung eines Unternehmens fallen einige Kosten an, beispielsweise für die Eröffnung eines Girokontos. Die Gründung einer Gesellschaft ist wahrscheinlich der größte Kostenpunkt.
Wie schnell Sie loslegen können, hängt davon ab, was Sie genau für Ihre Existenzgründung in Belgien benötigen. Bis zum Erhalt einer Berufskarte vergeht über ein Monat, bis zur Gründung einer Gesellschaft ebenfalls. Andere Angelegenheiten können Sie sehr schnell erledigen, etwa die Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen.
Gründen Sie in Belgien ein Einzelunternehmen mit oder ohne Niederlassung oder gründen Sie eine Gesellschaft? Verschiedene Situationen sind denkbar …
Als Selbstständiger in einem Einzelunternehmen in Belgien:
Gründen Sie als Selbstständiger in Belgien ein Einzelunternehmen als natürliche Person mit einer Niederlassung, dann:
Wer in Belgien Existenzgründer ist, braucht ein Girokonto.
Zudem müssen Sie für die meisten Gesellschaftsformen zum Notar für die offizielle Gründung. Die vorgeschriebenen Formalitäten erledigen Sie einfach über den Liantis Unternehmensschalter, beispielsweise:
Sie können sich auch bei anderen Formalitäten an uns wenden, beispielsweise für die Beantragung Ihrer MwSt.-Nummer oder einer Genehmigung.
Ihre ausländische Gesellschaft erledigt regelmäßig für Kunden in Belgien Arbeiten oder erbringt dort Dienstleistungen, hat dort aber keine Niederlassungje. Denken Sie an ein polnisches Bauunternehmen ohne physische Anschrift in Belgien, aber Baustellen.
Gegebenenfalls unterliegen Sie der belgischen Sozialversicherungsgesetzgebung. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie Ihre Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Fachkenntnisse nachweisen müssen. Zudem benötigen Sie eventuell eine bestimmte Genehmigung. Wenden Sie sich an Liantis, um Ihre Situation zu besprechen, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Zudem empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Zentrum für besondere Angelegenheiten in Brüssel aufzunehmen, um zu klären, ob Sie in Belgien MwSt.-Formalitäten zu erfüllen haben. Die Kontaktangaben lauten: foreigners.team5@minfin.fed.be , T. +32 2 576 57 57
Für eine Zweigniederlassung in Belgien:
In diesem Fall befolgen Sie das nachstehend beschriebene Verfahren:
Der Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens muss eventuell Kenntnisse in Betriebswirtschaft nachweisen, und sämtliche Entscheidungen müssen immer am Gesellschaftssitz des ausländischen Unternehmens getroffen werden.
Sie sind niederländischer Marktkaufmann aus Cadzand und möchten auf dem belgischen Markt Produkte verkaufen. Sie benötigen keine Niederlassung in Belgien, daher erledigen Sie alle Formalitäten bei Liantis.
Der Kundenberater beim Unternehmensschalter wird eine Kopie Ihrer persönlichen Daten und eventuell einen Nachweis der Gemeinde verlangen, damit wir Ihr Unternehmen eintragen, eine Karte für Wandergewerbe beantragen und eine Bis-Nummer anlegen können.
Eine Bis-Nummer ist eine nationale Nummer für ausländische Unternehmer, auf deren Grundlage wir eine Unternehmensnummer für Sie anlegen. Nachdem diese Formalitäten erledigt wurden, können Sie Ihre Produkte in Belgien vermarkten.