Als Ausländer ein Unternehmen in Belgien gründen

Sind Sie bereit, Ihre Geschäftstätigkeit in Belgien aufzunehmen? Liantis leistet Ihnen zügig Starthilfe! Bei Liantis bekommen Sie alles aus einer Hand, sämtliche vorgeschriebenen Formalitäten werden für Sie erledigt.

Als buitenlander een zaak starten

Existenzgründung in Belgien – von A bis Z

Gründen Sie in Belgien ein Unternehmen und befindet sich Ihr Gesellschaftssitz oder Ihre Domizilierungsanschrift in Belgien? Dann wird Ihr Unternehmen als belgisches Unternehmen betrachtet.

Für ein Handelsunternehmen müssen Sie – je nach Region – Ihre Kenntnisse in Betriebswirtschaft nachweisen und eventuell auch einen Berufsbefähigungsnachweis vorlegen. Manche Unternehmensformen unterliegen eigenen Vorschriften. Liantis gibt Ihnen in Belgien gerne Starthilfe und beantwortet all Ihre Unternehmerfragen.

Die Berufskarte für Existenzgründer von außerhalb der EU

Besitzen Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union? Dann benötigen Sie grundsätzlich eine Berufskarte für Ausländer, bevor Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben dürfen. Neben Bürgern der Europäischen Union sind auch Staatsangehörige von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz von der Berufskarte freigestellt. Auch andere Gründe können eine Freistellung von der Berufskarte begründen, wenn Sie etwa mit einem Bürger der Europäischen Union verheiratet sind oder als mithelfender Partner in Belgien ein Unternehmen gründen.

Sie beantragen die Berufskarte bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Aufenthalt haben. Halten Sie sich bereits rechtmäßig in Belgien auf, können Sie den Antrag beim Liantis Unternehmensschalter stellen, falls Sie eine Niederlassung in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in der Wallonischen Region errichten. Wer eine Niederlassung in Flandern errichtet, kann seinen Antrag über den „WSE-loket“ (Unternehmensschalter des flämischen Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft) einreichen.

Welche Kosten entstehen?

Bei der Gründung eines Unternehmens fallen einige Kosten an, beispielsweise für die Eröffnung eines Girokontos.  Die Gründung einer Gesellschaft ist wahrscheinlich der größte Kostenpunkt. 

Innerhalb welcher Frist kann ich loslegen?

Wie schnell Sie loslegen können, hängt davon ab, was Sie genau für Ihre Existenzgründung in Belgien benötigen. Bis zum Erhalt einer Berufskarte vergeht über ein Monat, bis zur Gründung einer Gesellschaft ebenfalls.  Andere Angelegenheiten können Sie sehr schnell erledigen, etwa die Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen.

Welches Gründungsszenario trifft auf Sie zu?

Gründen Sie in Belgien ein Einzelunternehmen mit oder ohne Niederlassung oder gründen Sie eine Gesellschaft? Verschiedene Situationen sind denkbar …

Sie gründen in Belgien ein Einzelunternehmen ohne Niederlassungseinheit

Als Selbstständiger in einem Einzelunternehmen in Belgien:

  1. eröffnen Sie ein Girokonto.
  2. erledigen Sie die vorgeschriebenen Formalitäten über Liantis, falls Sie eine Zulassung über den Unternehmensschalter benötigen, das heißt, wenn Sie Ihre Befähigung als Unternehmer in der Wallonischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt nachweisen müssen oder ein Wandergewerbe betreiben wollen (in allen drei Regionen): Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen Belgiens, Prüfung weiterer Voraussetzungen (Betriebswirtschaft und Fachkenntnisse), sozialversicherungsrechtliche Anmeldung und eventuelle Genehmigungen für Ihren Betrieb.
  3. melden Sie sich beim Länderübergreifenden Informationssystem für Migrationsuntersuchung im Bereich der Sozialen Administration (LIMOSA) an, wenn Sie vorübergehend oder teilweise in Belgien arbeiten werden.
  4. wenden Sie sich an das Zentrum für besondere Angelegenheiten (ndl. Centrum Specifieke Materies, frz. Centre Matières Spécifiques) in Brüssel, um zu prüfen, ob Sie in Belgien Formalitäten in Zusammenhang mit der MwSt. (Umsatzsteuer) erledigen müssen. Die Kontaktdaten lauten: foreigners.team1@minfin.fed.be, T. +32 2 575 57 57.

Sie gründen in Belgien ein Einzelunternehmen mit Niederlassungseinheit

Gründen Sie als Selbstständiger in Belgien ein Einzelunternehmen als natürliche Person mit einer Niederlassung, dann:

  1. eröffnen Sie ein Girokonto.
  2. erledigen Sie die vorgeschriebenen Formalitäten über den Liantis Unternehmensschalter: Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen Belgiens, Prüfung weiterer Voraussetzungen (Betriebswirtschaft und Fachkenntnisse), sozialversicherungsrechtliche Anmeldung, Genehmigungen und Beantragung der Eigenschaft als MwSt.-Pflichtiger (Umsatzsteuerpflichtigkeit).

Sie gründen in Belgien eine Gesellschaft (= Gesellschaft nach belgischem Recht)

Wer in Belgien Existenzgründer ist, braucht ein Girokonto.

Zudem müssen Sie für die meisten Gesellschaftsformen zum Notar für die offizielle Gründung.  Die vorgeschriebenen Formalitäten erledigen Sie einfach über den Liantis Unternehmensschalter, beispielsweise:

  • Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen Belgiens
  • Prüfung weiterer Voraussetzungen (Betriebswirtschaft und Fachkenntnisse)
  • sozialversicherungsrechtliche Anmeldung.

Sie können sich auch bei anderen Formalitäten an uns wenden, beispielsweise für die Beantragung Ihrer MwSt.-Nummer oder einer Genehmigung.

Ihre ausländische Gesellschaft will ohne feste Niederlassung in Belgien tätig werden.

Beispiel

Ihre ausländische Gesellschaft erledigt regelmäßig für Kunden in Belgien Arbeiten oder erbringt dort Dienstleistungen, hat dort aber keine Niederlassungje. Denken Sie an ein polnisches Bauunternehmen ohne physische Anschrift in Belgien, aber Baustellen.

Gegebenenfalls unterliegen Sie der belgischen Sozialversicherungsgesetzgebung. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie Ihre Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Fachkenntnisse nachweisen müssen. Zudem benötigen Sie eventuell eine bestimmte Genehmigung. Wenden Sie sich an Liantis, um Ihre Situation zu besprechen, damit Sie wissen, woran Sie sind.

Zudem empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Zentrum für besondere Angelegenheiten in Brüssel aufzunehmen, um zu klären, ob Sie in Belgien MwSt.-Formalitäten zu erfüllen haben. Die Kontaktangaben lauten: foreigners.team5@minfin.fed.be , T. +32 2 576 57 57

Ihre ausländische Gesellschaft eröffnet eine Zweigniederlassung (ohne Rechtspersönlichkeit) in Belgien

Für eine Zweigniederlassung in Belgien:

  1. eröffnen Sie ein Girokonto.
  2. hinterlegen Sie die Gründungsurkunde bei der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts.
  3. ernennen Sie in den zu hinterlegenden Dokumenten ernennen auch den Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter, der eine uneingeschränkte Vollmacht hat und sämtliche Entscheidungen treffen kann.
  4. Erledigen Sie die vorgeschriebenen Formalitäten über Liantis: Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen Belgiens, Prüfung weiterer Voraussetzungen sofern dies erforderlich ist (Betriebswirtschaft und Fachkenntnisse) und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung. Sie können sich auch bei anderen Formalitäten an uns wenden, beispielsweise für die Beantragung Ihrer MwSt.-Nummer, einer Genehmigung usw.

Ihre ausländische Gesellschaft eröffnet eine Niederlassungseinheit in Belgien

In diesem Fall befolgen Sie das nachstehend beschriebene Verfahren:

  1. Sie lassen dem Liantis Unternehmensschalter die Gründungsurkunde sowie sämtliche Satzungsänderungen oder einen Handelsregisterauszug Ihrer ausländischen Gesellschaft zukommen. Die Dokumente dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  2. Der Liantis Unternehmensschalter legt Ihr Unternehmen in der ZDU an und erledigt alle entsprechenden Formalitäten wie die Anmeldung bei der Sozialversicherungskasse, die Beantragung der Eigenschaft als MwSt.-Pflichtiger (Umsatzsteuerpflichtigkeit), Genehmigungen usw.
  3. Sie eröffnen vorzugsweise ein separates Girokonto.

Der Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens muss eventuell Kenntnisse in Betriebswirtschaft nachweisen, und sämtliche Entscheidungen müssen immer am Gesellschaftssitz des ausländischen Unternehmens getroffen werden.

Beispiel: ein Unternehmen aus den Niederlanden gründen

Sie sind niederländischer Marktkaufmann aus Cadzand und möchten auf dem belgischen Markt Produkte verkaufen. Sie benötigen keine Niederlassung in Belgien, daher erledigen Sie alle Formalitäten bei Liantis.

Der Kundenberater beim Unternehmensschalter wird eine Kopie Ihrer persönlichen Daten und eventuell einen Nachweis der Gemeinde verlangen, damit wir Ihr Unternehmen eintragen, eine Karte für Wandergewerbe beantragen und eine Bis-Nummer anlegen können.

Eine Bis-Nummer ist eine nationale Nummer für ausländische Unternehmer, auf deren Grundlage wir eine Unternehmensnummer für Sie anlegen. Nachdem diese Formalitäten erledigt wurden, können Sie Ihre Produkte in Belgien vermarkten.