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Gründen Sie ein Unternehmen? Dann müssen Sie sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden. Vierteljährlich führen Sie die Sozialabgaben ab, mit denen Sie als Selbstständiger Ihre Sozialansprüche aufbauen. Erfahren Sie, was dies genau bedeutet.
Eine Sozialversicherungskasse, wie die Liantis Sozialversicherungskasse, ist eine VoG, die als Vermittler zwischen Selbstständigen und Behörden auftritt. Als Selbstständiger führen Sie vierteljährlich Sozialabgaben an Ihre Sozialversicherungskasse ab, im Gegenzug regelt die Kasse für Sie Ihre Sozialansprüche.
In den meisten Fällen zahlen Sie als Existenzgründer eine Mindestabgabe. Diese Abgabe ist für Existenzgründer in Nebentätigkeit bzw. im Hauptberuf unterschiedlich. Nach zwei bis drei Jahren werden Ihre vorläufigen Sozialabgaben erneut anhand Ihres Gesamtnettoeinkommens berechnet und erfahren Sie Ihre letztendliche Abgabenhöhe.
Als Selbstständiger im Hauptberuf erwerben Sie über Ihre Sozialabgaben Schutz gegen soziale Risiken. Beispielsweise können Sie auf Unterstützung im Rahmen der Geburt eines Kindes rechnen und erhalten ein Ersatzeinkommen, wenn Sie arbeitsunfähig werden sollten.
Ihre Sozialabgaben bringen Ihnen nach Ihrer Laufbahn als Selbstständiger eine gesetzliche Rente ein. Diese gesetzliche Rente können Sie um weitere Altersversorgung ergänzen, beispielsweise indem Sie in eine soziale freie ergänzende Altersversorgung, eine individuelle Pensionszusage oder einen Rentenvertrag für Selbstständige einzahlen.
Gründen Sie als Selbstständiger eine Gesellschaft, müssen Sie außer den vierteljährlichen Sozialabgaben an die Sozialversicherungskasse auch Gesellschaftsabgaben abführen. Mit diesen Abgaben erwerben Sie keine spezifischen Ansprüche, sondern leisten einen Beitrag zum Sozialversicherungssystem für Selbstständige.
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