Umsatzsteuernummer

Eine Umsatzsteuernummer ist viel mehr als ein notwendiges Übel. Es ist Ihre einmalige Identifikationsnummer beim Fiskus. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Umsatzsteuernummer beantragen, was der Unterschied zu Ihrer Unternehmensnummer ist und wie Sie eventuell eine Umsatzsteuerbefreiung nutzen können.

Was ist eine Umsatzsteuernummer?

Die Abkürzung USt. bedeutet Umsatzsteuer. Es ist eine Steuer, die bei jedem Schritt der Produktion von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen erhoben wird.

Ihre Umsatzsteuernummer ist die einmalige Identifikationsnummer Ihres Unternehmens beim FÖD Finanzen. Ihre Umsatzsteuernummer basiert auf Ihrer Unternehmensnummer. Es sind exakt die gleichen Ziffern, jedoch mit „USt-IDNr. BE“ vorangestellt.

Unterschied zwischen der Unternehmensnummer und Umsatzsteuernummer

Ihre Umsatzsteuernummer ist die gleiche wie Ihre Unternehmensnummer, jedoch mit „USt-IDNr. BE“ vorangestellt. Eine Unternehmensnummer wird erst zur Umsatzsteuernummer, wenn sie nach ihrer Aktivierung die Umsatzsteuernummer-Funktion erhält.

Nach der Anmeldung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) erhalten Sie eine Unternehmensnummer zugewiesen, mit der Sie bei einem Unternehmensschalter ihre Umsatzsteuernummer-Funktion aktivieren lassen können.

Umsatzsteuernummer beantragen

Ihre Unternehmensnummer ist die Grundlage Ihrer Umsatzsteuernummer. Ihr erster Schritt ist somit die Anmeldung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU). Ihnen wird dann eine Unternehmensnummer zugewiesen.

Mit dieser Unternehmensnummer können Sie dann die Umsatzsteuernummer-Funktion beantragen und aktivieren. Ihre Rechnungen können Sie verschicken, sobald Ihre Umsatzsteuernummer beantragt wurde. Sie erwähnen dann vorübergehend auf Ihren Rechnungen „Umsatzsteuernummer beantragt“.

Umsatzsteuerpflicht

Sie sind umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie selbstständig Tätigkeiten ausführen und daraus Einkünfte erzielen. Einige Aktivitäten und Berufe unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie können auch gemischt umsatzsteuerpflichtig sein.

Umsatzsteuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 25.000 Euro gilt die Befreiungsregelung für Kleinunternehmen. Sie brauchen dann keine Umsatzsteuererklärung einzureichen und Ihren Kunden keine Umsatzsteuer zu berechnen. Voraussetzung ist, dass Sie nicht in den Bereichen Bau und Gastronomie tätig sind oder mit Schrottmaterial handeln.

Umsatzsteuerbefreiungsregelung gemäß Artikel 44

Bestimmte Berufskategorien im Gesundheitsbereich, aber beispielsweise auch im soziokulturellen Bereich, fallen unter eine spezielle Umsatzsteuerbefreiungsregelung gemäß Artikel 44 des Umsatzsteuergesetzes.

Umsatzsteuernummer suchen

Es ist möglich, die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) zu durchsuchen. Beispielsweise, wenn Sie Ihre eigenen Unternehmensdaten kontrollieren möchten oder die eines Kunden oder Zulieferers.  So können Sie auch die Umsatzsteuernummer eines Unternehmens ermitteln: Es ist die Unternehmensnummer mit „USt-IDNr. BE“ vorangestellt.

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