Asbest: Worauf müssen Sie achten?

Asbestfasern sind bei Einatmung gesundheitsgefährdend. Dennoch kommt Asbest immer noch häufig vor. Wie schützen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter gegen die Risiken von Asbest? Wie erstellen Sie ein Asbest-Bestandsverzeichnis und ein Eindämmungsprogramm? Liantis bietet Ihnen Schulungen und praktische Unterstützung. 

Was ist Asbest?

Asbest ist der Sammelbegriff für sechs natürlich vorkommende Mineralien (Silikate), die aus mikroskopisch kleinen Fasern zusammengesetzt sind. Weltweit wurde Asbest in der Vergangenheit in sehr großen Mengen in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen verarbeitet. Beispielsweise wurde es bis in die Neunzigerjahre häufig als Rohstoff im Bau eingesetzt, da es stark, verschleißfest, feuerfest, isolierend, wasserfest, säurebeständig und preiswert ist.  

Fest gebundenes Asbest, unbeschädigte Asbestanwendungen sind nicht gesundheitsgefährdend. Die Gefahr entsteht erst bei der Einatmung gelöster, sehr feiner Asbestfasern. Etwa bei einem Brand oder wenn das Material bearbeitet oder beschädigt wird. Die Asbestfasern sind so klein, dass sie tief in Ihre Lungen gelangen. Davon merken Sie erst einmal nichts. Langfristig kann dies jedoch Asbestose (eine Staublungenkrankheit), Mesotheliome (insbesondere Lungenfell- und Bauchfellkrebs), Lungen- und Kehlkopfkrebs verursachen.  

Daher verbieten europäische Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen und die Verwendung von asbesthaltigen Materialien. Asbest ist jedoch noch weitverbreitet. 

Asbest erkennen

Asbest ist anhand der Zugfestigkeit der Fasern zu untergliedern. Bei fest gebundenem Asbest sind die Fasern fest aneinander. Bei schwach gebundenem Asbest wurde nicht stark fixiert, wodurch sich die Fasern schnell lösen. Diese Asbestform ist viel gefährlicher als fest gebundenes Asbest. Die Einteilung in fest und schwach gebundenes Asbest ist entscheidend, da die rechtlichen Vorschriften für die zu ergreifenden Maßnahmen diese Unterscheidung ebenfalls berücksichtigen.  

Material mit Asbestverdacht hat häufig eine Waffel- oder Honigwabenstruktur auf einer der Seiten. Häufig ist es dunkelgrau. Da Asbest für Hunderte verschiedener Anwendungen eingesetzt wurde, ist es für einen Laien unmöglich, all diese Form zu erkennen. Ziehen Sie daher einen Sachverständigen für eine Bestandsaufnahme hinzu. Dann wissen Sie genau, welche Objekte möglicherweise gefährlich sind. 

Fest gebundenes Asbest (vollständige Liste): 

  • Sämtliche Asbestzementerzeugnisse wie Wellplatten, Dachplatten, Rohre, Türen- und Fensterpaneele usw. 

  • Asbesthaltige Bodenbeläge wie asbesthaltiges Vinyl 

  • Asbesthaltiges Bitumen und Dachdeckung  

  • Asbesthaltige Abdichtungen auf der Basis von Zement, Bitumen, Kunststoff oder Leim  

Schwach gebundenes Asbest ist alles Übrige. Die wichtigsten Produkte sind: 

  • Asbesthaltige Deckenverkleidungen  

  • Asbesthaltige Bremsen von Fahrzeugen, Aufzügen und anderen Industrieanlagen  

  • Asbesthaltige Gipsplatten, verwendet als Verkleidung  

  • Asbesthaltige Gipsisolierung um Leitungen der Zentralheizung o. Ä.  

  • Spritzasbest oder Asbestbeflockung  

  • Asbesthaltige Gewebe und Seile 

Bestandsaufnahme

Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer gegen Risiken hinsichtlich der Asbestexposition schützen und dafür eine Bestandsaufnahme machen. 

Die Bestandsaufnahme bei Asbest umfasst folgende Schritte: 

  • Konsultation des Lastenheftes oder der Leistungsbeschreibung. 

  • Eventuelle Kontaktaufnahme mit dem Architekten, Bauunternehmer, Hersteller, Lieferanten. 

  • Systematische Untersuchung aller Räume. 

  • Eventuelle Probenentnahme durch einen Sachverständigen und Analyse durch ein anerkanntes Labor. 

  • Vorlage der Bestandsaufnahme zur Stellungnahme durch den Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt und den Gefahrenverhütungsberater-Arbeitssicherheit. Beide müssen ihre schriftliche Stellungnahme dem Bestandsverzeichnis hinzufügen.  

  • Das Bestandsverzeichnis haben Sie dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGSA) zur Information vorzulegen, oder der Gewerkschaftsvertretung, wenn es keinen AGSA im Unternehmen gibt. Gibt es eine solche ebenfalls nicht, geben Sie das Bestandsverzeichnis all Ihren Mitarbeitern durch unmittelbare Einbeziehung bekannt.  

  • Sie haben das Bestandsverzeichnis für den für die Aufsicht zuständigen Beamten zur Verfügung zu halten. 

Das Bestandsverzeichnis ist einerseits ein Arbeitsdokument für den Arbeitgeber selbst und andererseits auch ein Informationsdokument für alle externen Arbeitgeber, die Arbeiten bei Ihnen durchführen. Es informiert ihn über mögliche Asbestrisiken, die bei der Durchführung von Arbeiten entstehen könnten, und ermöglicht ihm, erforderliche Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. 

Als Arbeitgeber dürfen Sie das Bestandsverzeichnis selbst erstellen. Sie können sich von einem Gefahrenverhütungsberater-Sachverständigen von Liantis unterstützen lassen.  

Eindämmungsprogramm

Geht aus der Erstellung des Bestandsverzeichnisses hervor, dass Asbest oder asbesthaltiges Material im Unternehmen vorhanden ist, müssen Sie ein Eindämmungsprogramm ausarbeiten. Dessen Ziel ist, die Aussetzung der Arbeitnehmer gegenüber Asbestfasern so gering wie möglich zu halten.  

Dieses Eindämmungsprogramm umfasst:  

  1. eine regelmäßige Beurteilung, mindestens einmal jährlich, des Zustandes des Asbests oder des asbesthaltigen Materials mittels Sichtprüfung.  

  2. die anzuwendenden Eindämmungsmaßnahmen.  
  3. zu ergreifende Maßnahmen, wenn sich zeigt, dass sich Asbest oder asbesthaltiges Material in einem schlechten Zustand befindet oder sich an Orten befindet, wo es berührt oder beschädigt werden kann. Solche Maßnahmen können umfassen: Fixierung, Einkapselung, Wartung, Reparatur oder Entfernung.  

Die Gefahrenverhütungsberater von Liantis können Sie bei der Ausarbeitung Ihres Eindämmungsprogramms unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kundenbetreuer. 

Was ist bei unbeabsichtigter Asbestexposition zu tun?

Professionelle Asbestexposition kommt bei Unternehmen vor, die bewusst mit Asbest arbeiten und dafür alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beachten.  

Bei unbeabsichtigter Asbestexposition war die Gefahr meist nicht vorherzusehen. In diesem Fall ist der beste Ansatz eine korrekte und nuancierte Kommunikation, im besten Fall durch den Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt. Darüber hinaus müssen Sie die folgenden Maßnahmen durchführen: 

  • Erfassung und genaue Beschreibung der Exposition in der medizinischen Akte der Betroffenen. 

  • Erfassung und genaue Beschreibung der Exposition im Betriebsregister der Arbeitnehmer, die krebserregenden Substanzen ausgesetzt waren. Erfassung von Art und Dauer der Arbeiten sowie die individuelle Exposition (falls möglich). 

  • Information der Arbeitnehmer, vorzugsweise im persönlichen Gespräch. 

  • Medizinische Untersuchungen (etwa Röntgenaufnahmen) sind in einer ersten Phase nach dem Zwischenfall nutzlos. Eine weitere medizinische Betreuung ist auch nicht erforderlich. Auch Röntgenaufnahmen in einer späteren Phase sind sinnlos. Sie verursachen lediglich die Aussetzung gegenüber radioaktiver Strahlung und können damit die Erkrankungen nicht frühzeitig erkennen.