Biologische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz stellen Viren, Bakterien, Schimmel und Parasiten ein Gesundheitsrisiko für Ihre Mitarbeiter dar. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter mithilfe von Präventionsmaßnahmen gegen diese biologischen Arbeitsstoffe zu schützen. Liantis unterstützt Sie dabei und bietet die Gesundheitsüberwachung sowie die (Pflicht-)Impfungen. 

Was sind biologische Arbeitsstoffe?

„Biologische Arbeitsstoffe“ ist ein Sammelbegriff für diverse Viren, Bakterien, Schimmel und Parasiten. Biologische Arbeitsstoffe sind mit dem bloßen Auge meist nicht zu erkennen, stellen jedoch in bestimmten Berufskategorien ein großes Gesundheitsrisiko für die Arbeitnehmer dar.  

Wir untergliedern biologische Arbeitsstoffe in vier Gruppen. 

Ungefährliche biologische Arbeitsstoffe

Gruppe 1 umfasst ungefährliche biologische Arbeitsstoffe: Sie sind für den Menschen nicht krankheitserregend. Denken Sie dabei beispielsweise an die Darmflora. 

Krankheitserregende biologische Arbeitsstoffe

Gruppe 2 umfasst für Mitarbeiter krankheitserregende biologische Arbeitsstoffe, vielleicht wird sich diese Krankheit jedoch nicht unter der Bevölkerung verbreiten. Zudem bestehen für diese biologischen Arbeitsstoffe gute Präventionsmaßnahmen, etwa Impfungen oder Behandlungen.  

Beispiel:

Influenzavirus.

Stark krankheitserregende und -übertragende biologische Arbeitsstoffe

Gruppe 3 umfasst für Mitarbeiter stark krankheitserregende biologische Arbeitsstoffe. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich die Krankheit unter der Bevölkerung verbreiten wird. Es bestehen gute Präventionsmaßnahmen, etwa Impfungen oder Behandlungen. 

Beispiel:

Hepatitis-B-Virus. 

Stark krankheitserregende und -übertragende biologische Arbeitsstoffe bei Nichtbehandlung

Gruppe 4 umfasst schließlich sehr gefährliche biologische Arbeitsstoffe, die für Mitarbeiter krankheitserregend sind und sich zudem sehr wahrscheinlich unter der Bevölkerung verbreiten werden (Epidemie). Es bestehen weder gute Präventionsmaßnahmen noch Behandlungsmöglichkeiten. 

Beispiel:

Ebolavirus. 

 

Wo kommen biologische Arbeitsstoffe vor?

Sie können auf verschiedene Art und Weise mit biologischen Arbeitsstoffen in Berührung kommen: Durch Kontakt mit Menschen (eigene Mitarbeiter oder externe) oder Tieren, über verschmutzte Wasserläufe, nach Bodenkontakt oder über unbehandelte natürliche Erzeugnisse (etwa rohes Gemüse).  Sogar in der freien Natur sind biologische Arbeitsstoffe vorhanden. 

Auch am Arbeitsplatz gibt es verschiedene potenzielle Quellen für biologische Arbeitsstoffe. Schlecht gewartete Gebäude stellen ohnehin ein Risiko dar; das Expositionspotenzial ist jedoch auch größer bei Vorhandensein von: 

  • Anlagen mit stehendem Wasser (etwa ein Luftbefeuchtungssystem) 

  • Duschen 

  • Räume mit Feuchtigkeitsproblemen (etwa Schwitzwasser an der Wand) 

  • Unzureichend gereinigte Teppiche 

Was sagt das Gesetz über biologische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz?

Das Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit verpflichtet Arbeitgeber, regelmäßig jedes Risiko für Arbeitnehmer durch biologische Arbeitsstoffe zu beurteilen und Maßnahmen festzulegen. Diese Risikoanalyse erstellen Sie in Zusammenarbeit mit dem internen Gefahrenverhütungsberater und dem (externen) Arbeitsarzt. 

Mit entsprechenden Begrenzungsmaßnahmen müssen Sie einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 2, 3 und 4 so weit wie möglich vorbeugen.  

Darüber hinaus müssen Sie Ihre Mitarbeiter schulen und aufklären. Zudem müssen Sie die Gesundheitsüberwachung organisieren, darunter (Pflicht-)Impfungen. Beispielsweise gegen Tetanus und Hepatitis B. 

Sie müssen den Arbeitsarzt informieren, welche Mitarbeiter biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 ausgesetzt sind.  

Liantis kann Sie bei der Risikoanalyse unterstützen und bei der Implementierung von Präventions- und Begrenzungsmaßnahmen begleiten. Darüber hinaus organisieren wir die erforderliche Gesundheitsüberwachung und Impfungen für Ihre Mitarbeiter.  

Was können Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter tun?

Jeder Arbeitgeber muss eine Risikoanalyse für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen vornehmen und schriftlich dokumentieren. Dies sollte in Zusammenarbeit mit Ihrem internen Gefahrenverhütungsberater und Ihrem Arbeitsarzt geschehen.  

Beschränkt sich das Risiko in Ihrem Unternehmen auf biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 1, genügt die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln. Informationen dazu finden Sie auf der Liantis Präventionsplattform.  

Werden Ihre Mitarbeiter biologischen Arbeitsstoffen der Gruppe 2, 3 oder 4 ausgesetzt? Ergreifen Sie dann - in Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitsarzt und Ihrem internen Gefahrenverhütungsberater - entsprechende Präventionsmaßnahmen. 

Einige einfache Vorsorgemaßnahmen beim Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen können zahlreiche negative Auswirkungen verhindern. Nachfolgend geben wir einige Beispiele (Liste ist nicht vollständig):  

Information

  • Sie informieren Ihre Mitarbeiter über sicheres Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und deren Risiken. 

  • Sie achten auf die Einhaltung aller Präventionsmaßnahmen.  

  • Sie sorgen für Verfahren bei einem Zwischenfall oder Unfall mit biologischen Arbeitsstoffen. 

Schutz

  • Sie achten auf die entsprechende Hygiene am Arbeitsplatz.  

  • Sie verbieten Essen und Trinken im Arbeitsbereich.  

  • Sie sorgen für ausreichend Waschgelegenheiten und Toiletten.  

  • Sie sorgen für geeignete Arbeitskleidung und entsprechende persönliche Schutzausrüstung.  

Medizinische Maßnahmen

  • Sie erarbeiten eine Impfpolitik. 

  • Sie sorgen für eine entsprechende medizinische Betreuung der Arbeitnehmer, die mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten.  

  • Sie lassen Mitarbeiter, die eine Infektion, Erkrankung, Vergiftung oder allergische Reaktion erleiden und mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten, unverzüglich den internen Gefahrenverhütungsberater und Arbeitsarzt informieren.