In welchen Fällen gilt für Sie das Budgetsystem, wenn Sie den externen Gefahrenverhütungsdienst nutzen?

Die Leistungen, die Ihr externer Gefahrenverhütungsdienst für das Mindestbudget für Gefahrenverhütung erbringen kann, hängen von der Größe Ihres Unternehmens, den vorhandenen Risiken und der Ausbildung Ihres internen Gefahrenverhütungsberaters ab. Wenn für Sie das Budgetsystem gilt, können Sie nach eigener Wahl ein Dienstleistungspaket zusammenstellen, das auf den sogenannten „Gefahrenverhütungseinheiten“ basiert. Wie funktioniert das in der Praxis? 

Budgetsystem

Unternehmen mit einem Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus arbeiten nicht mit einem festgelegten Basispaket. Das Mindestbudget für Gefahrenverhütung wird zuerst in Gefahrenverhütungseinheiten umgesetzt, die dann nach eigener Wahl für Leistungen des externen Diensts verwendet werden. Dieses Budgetsystem gilt für Unternehmen der Gruppen A, B und C+. Bei C+ geht es um ein Unternehmen, das zur Kategorie C gehört, aber einen Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus beschäftigt. 

Eine Gefahrenverhütungseinheit (GE) hat einen Wert von

190,23

 € und entspricht einer Stunde Dienstleistung. Abhängig von der Funktion des Dienstleisters gelten für die Leistungen des EDGS einige gesetzliche vorbeschriebene Gewichtungsfaktoren: 

einstündige Leistung des Arbeitsarztes 

1,25GE  

einstündige Leistung eines Gefahrenverhütungsberaters 1. Niveau 

1GE 

einstündige Leistung des Krankenpflegers/Gefahrenverhütungsberaters 2. Niveau    

0,75PE 

Beispiel:

Ein Unternehmen mit einem Mindestbudget für Gefahrenverhütung von 27.249,75 € verfügt über 143,25 Gefahrenverhütungseinheiten (23.268,25/190,23). Eine ärztliche Untersuchung mit einem Arbeitsarzt und einem Krankenpfleger kostet das Unternehmen zwei Gefahrenverhütungseinheiten pro geleistete Stunde (1,25 GE für den Arbeitsarzt + 0,75 GE für den Krankenpfleger). Für einen halben Tag ärztliche Untersuchung verbraucht das Unternehmen acht Gefahrenverhütungseinheiten, sodass danach noch 135,25 Gefahrenverhütungseinheiten zur Verfügung stehen.

Produktgruppen

Die Gefahrenverhütungseinheiten können Sie nach eigener Wahl für sämtliche Leistungen des externen Diensts verwenden, die gesetzlichen Aufgaben müssen jedoch weiterhin Priorität haben. Der externe Dienst von Liantis unterteilt seine Dienstleistungen in sechs Produktgruppen, von denen die ersten drei Gruppen Priorität haben. Wenn die gesetzlich auferlegten Aufgaben erfüllt wurden, können Sie über die restlichen Gefahrenverhütungseinheiten für Leistungen aus den anderen Gruppen frei verfügen. 

Prioritäts Gruppe 1 

Alle Arten ärztlicher Untersuchungen 

Prioritäts Gruppe 2 

Pflichtaufgaben auf Organisationsebene, wie der Rundgang am Arbeitsplatz und die Teilnahme an den Sitzungen des AGSA  

Prioritäts Gruppe 3 

Verpflichtungen des Gefahrenverhütungsberaters für psychosoziales Wohlbefinden, u. a. Analyse der psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz, Antrag des Arbeitnehmers auf psychosoziale Intervention oder eine Intervision mit der Vertrauensperson 

Gruppe 4 

Freie Gefahrenverhütungsaufträge (Analysen, Coaching usw.) 

Gruppe 5 

Schulungen 

Gruppe 6   

Bereitstellung von Informationen, darunter Stellungnahmen der Gefahrenverhütungsberater oder des Dokumentationsdiensts, Infositzungen usw. 

Zusätzliche Gefahrenverhütungseinheiten hinzukaufen

Wenn Sie trotzdem zu wenig Gefahrenverhütungseinheiten haben, um alle erforderlichen Leistungen zu bezahlen, können Sie zusätzliche Gefahrenverhütungseinheiten zum Preis von

145,84

 € pro Gefahrenverhütungseinheit hinzukaufen.  

Sie können die Gefahrenverhütungseinheiten nur in zwei bestimmten Fällen auf das nächste Jahr übertragen:  

  • Für die Verwendung besonderer Leistungen im nächsten Kalenderjahr, wenn diese vor dem 31. Oktober des laufenden Jahres beantragt wurden. 

  • Als Reserve für das nächste Jahr, sofern ein schriftlicher Antrag Ihres Kundenbetreuers vorliegt. Die Reserve ist auf 10 % Ihrer restlichen Gefahrenverhütungseinheiten beschränkt. 

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