Was bietet das Basispaket des externen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz?

Die Leistungen, die Ihr externer Gefahrenverhütungsdienst für das Mindestbudget für Gefahrenverhütung erbringen muss, hängen von der Größe Ihres Unternehmens, den vorhandenen Risiken und der Ausbildung Ihres internen Gefahrenverhütungsberaters ab. Wenn für Sie das Pauschalsystem gilt, wird ein Basispaket festgelegt. Was bietet dieses Paket? 

Pauschalsystem 

Für Unternehmen, die keinen Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus eingestellt haben, gilt das Pauschalsystem. Für sie wird ein Basispaket festgelegt, das der externe Dienst als Gegenleistung für das Mindestbudget für Gefahrenverhütung erbringen muss. Zu dieser Gruppe gehören die Mikrounternehmen und die Unternehmen aus den Gruppen C und D. Bei C handelt es sich um ein Unternehmen, das zur Kategorie C mit einem Gefahrenverhütungsberater mit Grundkenntnissen gehört. 

Zum Basispaket gehören folgende Dienstleistungen: 

  • Begründete Stellungnahme zur Gefahrenverhütungspolitik 

  • Gesundheitsaufsicht 

  • Sitzungen des AGSA (Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz)  

  • Unterstützung bei schweren Arbeitsunfällen 

  • Psychosoziales Coaching 

Begründete Stellungnahme zur Gefahrenverhütungspolitik

Fünf Jahre, nachdem Ihr Unternehmen den externen Dienst beauftragt hat, gibt der Dienst eine begründete Stellungnahme zur Gefahrenverhütungspolitik ab. Ihr externer Dienst wirkt aktiv am Start, an der Durchführung und an der Aktualisierung der Risikoanalysen in Ihrem Unternehmen mit.  

Gesundheitsaufsicht

Unter Gesundheitsaufsicht fallen vorhergehende und regelmäßige Beurteilungen des Gesundheitszustands, spontane Konsultationen, Untersuchungen bei Wiederaufnahme der Arbeit, weitergeführte Gesundheitsaufsicht und ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Mutterschutzes. 

Die berufliche Wiedereingliederung ist nicht im Basispaket enthalten. Die vorgeschriebene Gesundheitsaufsicht für Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen wird durch eine fünfjährliche Risikoanalyse ersetzt und ist im Basispaket enthalten. 

Sitzungen des AGSA 

Auf Ihre Einladung als Arbeitgeber kann ein Gefahrenverhütungsberater Ihres externen Diensts an einer Sitzung des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz teilnehmen. Eine Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass ein Tagesordnungspunkt in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Bei einem Arbeitsarzt kann es beispielsweise um einen ärztlichen Jahresbericht gehen, und bei einem Gefahrenverhütungsberater macht die Teilnahme Sinn, wenn psychosoziale Probleme besprochen werden. 

Unterstützung bei schweren Arbeitsunfällen

Nach der Meldung eines Arbeitsunfalls hat der Arbeitgeber das Recht auf eine Untersuchung der Unfallursachen, und er hat Anspruch darauf zu erfahren, welche Maßnahmen man ergreifen kann, um derartige Unfälle künftig zu vermeiden.  

Gesetzlich vorgesehen sind im Basispaket hierfür mindestens fünf Leistungsstunden pro Kalenderjahr. 

Psychosoziales Coaching

Arbeitnehmer können sich an das psychosoziale Team von Liantis wenden, um Situationen mit grenzüberschreitendem Verhalten, Mobbing, Stress, Burn-out usw. zu thematisieren. Diese psychosoziale Betreuung erfolgt so lange anonym, bis der Arbeitnehmer sich im Laufe des Prozesses der Lösungsfindung damit einverstanden erklärt, dem Arbeitgeber seine Identität preiszugeben. 

Nicht im Basispaket enthaltene Dienstleistungen 

Selbstverständlich können Sie auch nicht im Basispaket enthaltene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der EDGS von Liantis berechnet dafür einen Stundensatz von

145,84

€.  

Wenn für Sie das Pauschalsystem gilt, zahlen Sie jährlich eine Verwaltungsgebühr von

198

€.

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