Wie gestalten sich die Tarife des Externen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz?

Die Tarife für Externe Dienste für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hängen von der Anzahl der Mitarbeiter, von der Haupttätigkeit Ihres Unternehmens und von den Risiken in Ihrem Unternehmen ab. Diese Faktoren bilden für Sie als Arbeitgeber die Grundlage für eine Mindestpauschale, die jährlich fällig wird. Aber was bekomme ich dafür? 

Wie wird der Tarif für Gefahrenverhütung und Schutz festgelegt?

Seit 2016 gilt ein neues System für die Festlegung der Tarife für Externe Dienste für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz. Mit dem neuen System will der Gesetzgeber für mehr Transparenz bei der Tarifgestaltung sorgen. Außerdem soll der Schwerpunkt nicht mehr nur auf der regelmäßigen Gesundheitsaufsicht liegen, sondern auch auf Risikoanalysen und Vorschlägen für Gefahrenverhütungsmaßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Ergonomie oder psychosoziale Aspekte

Grundsätzlich zahlen Sie dem externen Dienst pro Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag. Falls ein Arbeitnehmer kein vollständiges Kalenderjahr bei Ihnen angestellt war, zahlen Sie einen Mindestbetrag auf der Grundlage der tatsächlichen Beschäftigung (für jeden angefangenen Monat). Wenn der EDGS für diesen Mitarbeiter jedoch eine individuelle Leistung erbracht hat, wie beispielsweise eine ärztliche Untersuchung oder eine psychosoziale Intervention, bezahlt der Arbeitgeber den vollständigen Mindestbetrag. 

Wie viel bezahle ich pro Mitarbeiter?

Wenn Sie erfahren wollen, wie viel Sie genau pro Arbeitnehmer zahlen, müssen Sie nach der Tarifkategorie, zu der Ihr Unternehmen gehört, schauen. Auf der Grundlage der NACE-Codes unterscheiden wir fünf Tarifkategorien. Diese spiegeln das Risikoniveau der Haupttätigkeit Ihres Unternehmens wider. Je höher das Risiko, desto höher ist der Mindestbetrag pro Arbeitnehmer.   

Die nachstehenden Beiträge gelten für Arbeitgeber der Gruppen A, B, C oder D mit mehr als fünf Arbeitnehmern. Arbeitgeber mit weniger als sechs Arbeitnehmern oder die sogenannten Mikrounternehmen erhalten eine Ermäßigung. Die Beträge wurden dem Index angepasst und gelten für das Kalenderjahr 2021. 

 Beitrag

Aktivitäten 

Kategorie 1

€ 

52,63

Verlage, Computeraktivitäten, Finanzwesen und Versicherungen, Dienste im Zusammenhang mit Gebäuden, Bildung (mit Ausnahme von Hochschulen und Bildungseinrichtungen für berufliche Ausbildungen) usw. 

Kategorie 2

€ 

76,73

Zeitarbeit, Architekten, Ingenieure und verwandte technische Berater, Landschaftspflege, Verwaltungseinrichtungen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen für berufliche Ausbildungen, Vereine usw. 

 

Kategorie 3

€ 

95,75

Groß- und Einzelhandel, Lagerung, Sicherheitsunternehmen, geschützte und soziale Werkstätten, öffentliche Verwaltung (außer Gemeinden, ÖSHZ und Bildungswesen) usw. 

Kategorie 4

€ 

121,11

Lebensmittel und Getränke, Textilgewerbe, Holzindustrie, Druckerei und Papier, Pharmazie, Metall, Elektrogeräte, Möbel, Transport, soziale Dienstleistungen ohne Unterkunft, Gemeindeverwaltung (außer ÖSHZ und Bildungswesen) usw. 

 

Kategorie 5

€ 

142,04

Fischerei, Minerale, Chemie, Gummi, Abfall, Bauwesen, Gesundheitswesen, soziale Dienstleistungen mit Unterkunft, öffentliche Sozialhilfezentren (ÖSHZ), Polizei, Feuerwehr und andere Dienste der öffentlichen Ordnung und der zivilen Sicherheit usw. 

Beispiel

Ein Unternehmen, das Möbel herstellt, hatte letztes Jahr am 30. November 225 Arbeitnehmer. Die Haupttätigkeit „Möbelherstellung“ gehört zur Tarifkategorie 4.Daher muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer, der ein vollständiges Kalenderjahr bei ihm beschäftigt war,

121,11

 € zahlen. 225 Arbeitnehmer x

121,11

€ ergibt ein Mindestbudget für Gefahrenverhütung von insgesamt 27.249,75 €.

Was bekomme ich dafür? 

Welche Leistungen Ihr externer Dienst für dieses Mindestbudget für Gefahrenverhütung erbringen muss, hängt von der Größe Ihres Unternehmens, den vorhandenen Risiken und der Ausbildung Ihres internen Gefahrenverhütungsberaters ab. 

Mein Unternehmen gehört zum Pauschalsystem

Unternehmen, die keinen Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus eingestellt haben, fallen unter das Pauschalsystem. Für sie wurde ein Basispaket mit externen Dienstleistungen festgelegt. Zu dieser Gruppe gehören die Mikrounternehmen und die Unternehmen aus den Gruppen C und D. Bei C handelt es sich um ein Unternehmen, das zur Kategorie C mit einem Gefahrenverhütungsberater mit Grundkenntnissen gehört. 

Tarife für das Pauschalsystem.

Lesen Sie mehr über das Basispaket im Pauschalsystem

Mein Unternehmen gehört zum Budgetsystem

Für Unternehmen mit einem Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus wird kein Basispaket festgelegt. Das Mindestbudget für Gefahrenverhütung wird zunächst in Gefahrenverhütungs-Einheiten umgesetzt, die dann nach eigener Wahl für Leistungen des externen Diensts verwendet werden.  Zu diesem Budgetsystem gehören die Unternehmen der Gruppen A, B und C+. Bei C+ handelt es sich um ein Unternehmen, das zur Kategorie C gehört, aber einen Gefahrenverhütungsberater des 1. oder 2. Niveaus beschäftigt. 

Tarife für Budgetkunden.

Lesen Sie mehr über die Dienstleistungen im Budgetsystem

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