Wann muss ich einen EDGS (Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz) einschalten?

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, gut für seine Mitarbeiter zu sorgen und muss daher Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz organisieren. Ihr interner Gefahrenverhütungsdienst ist verpflichtet, einige Aufgaben zu übernehmen, aber wann sollten Sie sich an Ihren Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS) wenden? 

Bin ich verpflichtet, einen EDGS zu beauftragen?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen EDGS zu beauftragen. In Unternehmen, die keinen EDGS beauftragen, muss der interne Gefahrenverhütungsdienst selbst für alle Aufgaben und Aufträge innerhalb sämtlicher Gefahrenverhütungsbereiche (Arbeitsmedizin, Ergonomie, Arbeitshygiene usw.) einstehen. Außerdem müssen die internen Gefahrenverhütungsberater über das richtige Fachwissen und die dazugehörigen Ausbildungen verfügen. Im Rahmen der medizinischen Aufsicht muss man beispielsweise einen Arbeitsarzt beschäftigen.  

Mit den Aufgaben, die Sie nicht intern übernehmen, können Sie den externen Gefahrenverhütungsdienst beauftragen. Wenn Sie einen EDGS einschalten, haben Sie auf einen Schlag den gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrenverhütungsberater und alle benötigten Kenntnisse zur Verfügung. Sie können auf ein Expertenteam zählen, das Sie berät und unterstützt.  

Wie kann mich ein EDGS bei meinen Maßnahmen für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz unterstützen? 

Mit guten Gefahrenverhütungsmaßnahmen, die auf einemdynamischen Risikomanagement basieren, lokalisieren Sie unsichere und ungesunde Situationen am Arbeitsplatz und können diese abstellen. Aber gleichzeitig fördern Sie das Wohlbefinden am Arbeitsplatz mithilfe verschiedener Maßnahmen. Die Ausführung einiger Aufgaben ist für den internen Dienst Pflicht, andere können Sie jedoch an den externen Dienst vergeben (je nachdem, zu welcher Kategorie Ihr Unternehmen gehört und abhängig davon, ob der interne Dienst über einen Gefahrenverhütungsberater mit dem richtigen Zeugnis verfügt). 

Die Beratung des externen Gefahrenverhütungsdiensts können Sie in den folgenden Bereichen in Anspruch nehmen: 

  • Arbeitssicherheit und Untersuchung von Arbeitsunfällen 

  • psychosoziales Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Mobbing, Gewalt und unerwünschtes Verhalten. 

  • Schutz der Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz 

  • Ergonomie (Arbeit an Ihre Arbeitnehmer anpassen) 

  • Toxikologie und Arbeitshygiene (Einfluss der Umgebungsfaktoren auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter) 

  • Verschönerung der Arbeitsplätze 

  • Einfluss des Lebensumfelds auf die Arbeitsbedingungen 

Einzig und allein anerkannte Gefahrenverhütungsberater können bestimmte Aufträge in Bezug auf Arbeitssicherheit, psychosoziales Wohlbefinden und Gesundheitsschutz ausführen. Bei diesen anerkannten Gefahrenverhütungsberatern handelt sich vor allem um Experten für Sicherheit und psychosoziales Wohlbefinden und um Arbeitsärzte. 

Beispiel

Ines ist Inhaberin eines Kosmetiksalons mit fünf Arbeitnehmern. Als Arbeitgeberin darf sie selber als Gefahrenverhütungsberaterin agieren, aber für einige spezielle Aufgaben muss sie die Hilfe eines Experten von einem Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Das tut sie beispielsweise bei einer Untersuchung eines Arbeitsunfalls und für die Gesundheitsaufsicht über ihre Arbeitnehmer (ärztliche Untersuchungen).

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