Globalplan zur Gefahrenverhütung: Was ist das und wo fange ich an?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter mit einem dynamischen Risikomanagement-System zu schützen. Nach der Risikoanalyse erfassen Sie Ihre Gefahrenverhütungsmaßnahmen in einem Globalplan zur Gefahrenverhütung. Was müssen Sie darin alles erfassen?  

Was ist ein Globalplan zur Gefahrenverhütung?

In einem allgemeinen Globalplan zur Gefahrenverhütung sind die Gefahrenverhütungsmaßnahmen erfasst, die Sie als Arbeitgeber auf der Grundlage der Risikoanalyse formulieren. Der Globalplan zur Gefahrenverhütung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist die Grundlage für den jährlichen Aktionsplan (JAP).   

Der Globalplan zur Gefahrenverhütung bietet eine Übersicht der vorhandenen Risiken in Ihrem Unternehmen und beschreibt, was Sie unternehmen werden, um diese Risiken abzustellen oder zu beschränken. Im Globalplan zur Gefahrenverhütung haben Sie Ihre Geschäftsaktivitäten und Arbeitsprozesse sowie die Unternehmensgröße zu berücksichtigen. So sind die Risikoanalyse und die Gefahrenverhütungsmaßnahmen vollständig auf Ihre Situation abgestimmt.  

Was sind die gesetzlichen Verpflichtungen?

Das Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit schreibt vor, dass Sie als Arbeitgeber gefährliche Arbeitsbedingungen verhindern müssen und Maßnahmen zu ergreifen haben, um Ihre Mitarbeiter zu schützen. Dies tun sie anhand eines dynamischen Risikomanagement-Systems, zu dessen festen Bestandteilen ein Globalplan zur Gefahrenverhütung gehört. 

Wer ist für den Globalplan zur Gefahrenverhütung verantwortlich?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu schützen. Für die Durchführung einer Risikoanalyse und die Erstellung eines Globalplan zur Gefahrenverhütung werden Sie von Gefahrenverhütungsberatern Ihres Internen und des Externen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz unterstützt. Diese Berater haben eine beratende und koordinierende Aufgabe und unterstützen Sie bei der sorgfältigen Erstellung des Globalplan zur Gefahrenverhütung. 

Beispiel

Der selbstständige Supermarkt von Marianne beschäftigte lange Zeit zehn Mitarbeiter und nahm für die Erstellung eines Globalplan zur Gefahrenverhütung üblicherweise einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch. Die Geschäftstätigkeit nimmt zu und die Eröffnung von neuen Geschäften nimmt Marianne zum Anlass, einen internen Gefahrenverhütungsberater einzustellen, der über eine zusätzliche Ausbildung im Bereich Sicherheit Stufe 1 oder 2 verfügt. Die Hilfe eines EDGS ist dann nicht mehr erforderlich.

Den Globalplan zur Gefahrenverhütung haben Sie dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGSA) vorzulegen. Wenn Sie keinen AGSA haben, legen Sie Ihren Globalplan zur Gefahrenverhütung der Gewerkschaftsvertretung vor. Gibt es eine solche ebenfalls nicht, machen Sie den Plan all Ihren Mitarbeitern durch unmittelbare Einbeziehung bekannt. Die Mitarbeiter müssen dann ausreichend Zeit erhalten, um eine Rückmeldung zum Globalplan zur Gefahrenverhütung zu geben.  

Globalplan zur Gefahrenverhütung & jährlicher Aktionsplan

Der Globalplan zur Gefahrenverhütung und der jährliche Aktionsplan bilden zusammen einen festen Bestandteil des dynamischen Risikomanagement-Systems. 

Den Globalplan zur Gefahrenverhütung erstellen Sie alle fünf Jahre; er ist die Grundlage für die jährliche Maßnahmenliste, die Sie im jährlichen Aktionsplan festlegen. Diese kurzfristigen Maßnahmen bestimmen Sie gemeinsam mit den Führungskräften und dem Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.  

Auch den jährlichen Aktionsplan müssen Sie dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zur Genehmigung vorlegen. Auch hier gilt, dass Sie bei Fehlen eines AGSA den Plan der Gewerkschaftsvertretung vorlegen und ihn mangels solcher den Mitarbeitern mittels direkter Einbeziehung bekannt geben. 

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