Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS)

Ab dem ersten Arbeitnehmer, den Sie (in Vollzeit oder Teilzeit) einstellen, sind Sie verpflichtet, einen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) einzurichten. Welche Aufgaben führt dieser Dienst aus und worin besteht der Unterschied zum Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS)? 

Interne dienst voor preventie en bescherming op het werk

Was ist ein IDGS

Die Aufgabenbereiche des Internen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) erstrecken sich auf die Bereiche Risikoanalyse, Beratung, Verwaltung usw. Der Dienst hat mindestens einen Gefahrenverhütungsberater. Wenn Sie weniger als 20 Mitarbeiter haben, dürfen Sie als Arbeitgeber diese Position selber besetzen.  

Beispiel

Serge leitet eine Beratungsfirma mit acht Arbeitnehmern. Als Geschäftsführer übernimmt er selber die Aufgabe des Gefahrenverhütungsberaters innerhalb des Internen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz. Für andere Bereiche, wie die medizinische Aufsicht, nimmt er einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch. 

Aufgaben IDGS

Der Interne Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hat viele Aufgaben. Der interne Gefahrenverhütungsberater des IDGS erteilt Informationen und bietet Beratung, wobei der Arbeitgeber immer die Verantwortung für die Ausführung trägt. Der externe Dienst von Liantis kann den internen Dienst mit Erläuterungen, Schulungen, Beispielen, Vorlagen, Informationsunterlagen usw. unterstützen.  

Hier nun eine Auswahl aus dem Aufgabenbereich des Internen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz:  

  1. Gefahren ermitteln und Beratung in Bezug auf Risikobewertung erteilen 

  2. den allgemeinen Gefahrenverhütungsplan und den jährlichen Aktionsplan erstellen oder dazu beitragen 

  3. Ursachen von Arbeitsunfällen ermitteln und darüber Berichte verfassen 

  4. Arbeitsanweisungen erstellen, Weiterbildung anbieten und neue Mitarbeiter begrüßen 

  5. die Erste Hilfe im Betrieb organisieren und interne Notfallmaßnahmen beschreiben 

  6. Kollegen über die Anwendung der Rechtsvorschriften informieren 

  7. zu Arbeitsmitteln, Schutzausrüstung und Hygiene beraten 

  8. das Wohlbefinden fördern, Work-Life-Balance der Mitarbeiter überwachen. 

Ist ein Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz Pflicht?

Als Selbstständiger ohne Personal brauchen Sie natürlich keinen IDGS einzurichten, da Sie dann nur für Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit und Ihr eigenes Wohlbefinden verantwortlich sind. Aber sobald Sie Ihren ersten Arbeitnehmer einstellen, sind Sie verpflichtet, einen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) einzurichten. Dabei ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit oder über eine Zeitarbeitsfirma für Sie arbeitet.  

Ein Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) muss mindestens einen Gefahrenverhütungsberater haben. In Firmen mit weniger als 20 Mitarbeitern können Sie als Arbeitgeber auch selber der Gefahrenverhütungsberater sein. Für bestimmte Bereiche sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Hilfe eines Externen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen. 

Unterschied zwischen EDGS und IDGS

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle gesetzlichen Aufgaben des Gefahrenverhütungsdiensts auszuführen oder ausführen zu lassen. Wie Sie das umsetzen, ist größtenteils Ihnen überlassen. Einige Aufgaben müssen Sie von Ihrem internen Gefahrenverhütungsberater ausführen lassen, und bei einigen spezialisierten Aufgaben müssen Sie die Hilfe eines Externen Diensts für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen.  

Für die restlichen Aufgaben haben Sie die Wahl: selber machen (intern - IDGS) oder ausführen lassen (extern - EDGS). Vor allem kleine und mittlere Betriebe vergeben möglichst viele Aufgaben an einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz. Das spart Zeit und sichert ihnen aktuelles Wissen in Bezug auf Rechtsvorschriften in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, psychosoziales Wohlbefinden und Arbeitshygiene. 

Der externe Dienst für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (EDGS) besteht aus zwei Abteilungen: 

  1. Risikomanagement: Gefahrenverhütungsberater mit den Tätigkeitsfeldern Arbeitssicherheit, Ergonomie, Arbeitshygiene und psychosoziale Aspekte (wie Gewalt, Stress, Mobbing und sexuelle Belästigung) 

  2. medizinische Aufsicht: Arbeitsarzt und Krankenpfleger. 

Vorteile eines Internen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz

Der Vorteil eines internen Gefahrenverhütungsberaters besteht in seinem Gespür für die Atmosphäre am Arbeitsplatz vor Ort. Der Gefahrenverhütungsberater kennt die Firma, die Geschäftsaktivitäten und die Mitarbeiter gut und kann die Gefahrenverhütungsmaßnahmen daher perfekt darauf abstimmen. 

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