Jährlicher Aktionsplan (JAP): Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Ein dynamisches Risikomanagement-System hilft Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter systematisch vor Gefahren zu schützen. Aus der Risikoanalyse und dem allgemeinen Gefahrenverhütungsplan geht der jährliche Aktionsplan hervor. Welche Maßnahmen gehören in diesen Plan?  

Was ist ein jährlicher Aktionsplan? 

Der jährliche Aktionsplan (JAP) ist die praktische Ausarbeitung des allgemeinen Gefahrenverhütungsplans. Sie erstellen ihn im Rahmen des dynamischen Risikomanagement-Systems. Im JAP beschreiben Sie konkret, welche Maßnahmen Sie im kommenden Jahr durchführen werden, um Risiken in Ihrem Unternehmen abzustellen oder zu beschränken. 

Beispiel

Ein Hersteller von Damenwäsche führt eine Analyse der ergonomischen Risiken aus, um die Überlastung der Fabrikarbeiter festzustellen. Die Risikoanalyse objektiviert die Belastung von Nacken, Schultern und oberen Extremitäten, und im JAP werden einige Maßnahmen und Investitionen festgelegt, mit denen die ergonomischen Bedingungen für die Arbeiter verbessert werden können. 

Mit diesem Plan fördern Sie Sicherheit, Gesundheit, Wohlbefinden und Umweltschutz in Ihrem Unternehmen. Sie haben den JAP des Folgejahres dem AGSA vor dem 1. November des laufenden Jahres zur Genehmigung vorzulegen. Haben Sie keinen AGSA? Dann legen Sie den Plan der Gewerkschaftsvertretung vor. Besteht diese ebenfalls nicht? Dann geben Sie den JAP all Ihren Mitarbeitern mittels direkter Einbeziehung bekannt. 

Welche Elemente muss ein jährlicher Aktionsplan enthalten?

Der jährliche Aktionsplan legt fest, wer für welches Ziel verantwortlich ist, und er enthält folgende Elemente:  

  • Die Ziele, die Sie im Rahmen der Gefahrenverhütungspolitik für das kommende Jahr festlegen. 

  • Die Mittel und Verfahren, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. 

  • Die Aufgaben, Pflichten und Mittel aller Beteiligten. 

  • Die Änderungen, die Sie im allgemeinen Gefahrenverhütungsplan vornehmen müssen aufgrund: 

    • von geänderten Bedingungen. 

    • von Unfällen und Zwischenfällen, die sich im Unternehmen ereignet haben. 

    • des Jahresberichts des internen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz des abgelaufenen Jahres. 

    • der Empfehlungen des Ausschusses im abgelaufenen Jahr. 

Wer ist für den JAP verantwortlich?

Sie sind als Arbeitgeber selbst für den jährlichen Aktionsplan verantwortlich. Um einen guten Plan zu schaffen, der im Unternehmen getragen wird, beziehen Sie die Führungskräfte und den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in den JAP mit ein. Außerdem hören Sie den Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz an: Sie dürfen den jährlichen Aktionsplan erst nach einer Stellungnahme des AGSA, der Gewerkschaftsvertretung oder der Mitarbeiter nach deren unmittelbaren Einbeziehung ausführen. Die Stellungnahme zum JAP des Folgejahres muss vor 1. November des laufenden Kalenderjahres abgegeben werden. 

De Interne Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hat die Aufgabe, zu beraten und Vorschläge für die Erstellung, Durchführung und Anpassung des jährlichen Aktionsplans zu formulieren. 

Jährlicher Aktionsplan und allgemeiner Gefahrenverhütungsplan

Der jährliche Aktionsplan bildet zusammen mit dem (fünfjährlichen) allgemeinen Gefahrenverhütungsplan einen festen Bestandteil des dynamischen Risikomanagement-Systems.  

Alle fünf Jahre nehmen Sie eine Risikoanalyse vor. Deren Ergebnisse erfassen Sie im allgemeinen Gefahrenverhütungsplan, in dem Sie die langfristigen Ziele beschreiben. Anschließend erarbeiten Sie Ihren jährlichen Aktionsplan auf der Grundlage des AGP, damit Sie jedes Jahr systematisch an der Gefahrenverhütung arbeiten und rechtzeitig Korrekturen vornehmen können.

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