Dynamisches Risikomanagementsystem Die Gesetzgebung betreffend das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erachtet das dynamische Risikomanagement als wichtig. Durch die schrittweise Strukturierung Ihrer Gefahrenverhütungspolitik - von der Risikoanalyse über Gefahrenverhütungsmaßnahmen bis zu einem allgemeinen Gefahrenverhütungsplan und einem jährlichen Aktionsplan - erarbeiten Sie einen Gesamtansatz. Und durch die kontinuierliche Evaluierung dieses Ansatzes und eventuelle Anpassungen machen Sie Ihr Unternehmen zu einem Ort, an dem man sicher und angenehm arbeitet. Lesen Sie mehr …
Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Sobald Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie einen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) schaffen. Dieser Dienst umfasst mindestens einen Gefahrenverhütungsberater, der – gegebenenfalls unterstützt von externe Fachleuten – über die Gefahrenverhütungspolitik im Unternehmen wacht. Lesen Sie mehr …
Gefahrenverhütungsberater Ein Gefahrenverhütungsberater berät den Arbeitgeber über alles im Zusammenhang mit der Politik des Wohlbefindens im Unternehmen oder in der Organisation. Dies kann ein eigener Mitarbeiter sein oder ein Gefahrenverhütungsberater eines externen Gefahrenverhütungsdienstes. Ein Gefahrenverhütungsberater kann auf Arbeitssicherheit, psychosoziale Aspekte, Betriebshygiene, Ergonomie oder Arbeitsmedizin spezialisiert sein. Lesen Sie mehr …
Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Die Politik des Wohlbefindens ist in vielen Fällen eine Aufgabe für Fachleute, die einen bereichsübergreifenden Ansatz erfordert. Nicht jedes Unternehmen hat diese Fachleute selbst im Haus. Daher können oder müssen Sie als Arbeitgeber für einige Gefahrenverhütungsaufgaben einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hinzuziehen. Lesen Sie mehr …
Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Jedes Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern muss einen Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz schaffen (AGSA). Die Mitglieder dieses Ausschusses werden bei den Sozialwahlen gewählt und haben als Aufgabe, proaktiv an der Politik des Wohlbefindens des Unternehmens mitzuwirken. Lesen Sie mehr …