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Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz stellen ein Risiko dar. Mitarbeiter, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, sind häufiger abwesend, häufiger an Arbeitsunfällen beteiligt, weniger produktiv und treffen häufiger Fehlentscheidungen. Liantis hilft Ihnen bei der Ausarbeitung einer Alkohol- und Drogen-Präventionsrichtlinie.
Als Arbeitgeber sind Sie seit dem 1. April 2009 zur Entwicklung einer Alkohol- und Drogen-Präventionsrichtlinie verpflichtet. Und dafür gibt es gute Gründe, denn die negativen Auswirkungen von übermäßigem Drogen- und Alkoholkonsum am Arbeitsplatz sind unbestritten.
Nationale und internationale Untersuchungen haben ergeben, dass der Alkoholmissbrauch in unserem Land jährlich schätzungsweise 2,2 bis 2,9 Milliarden Euro an Kosten für Krankenstand, Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle, Produktionsausfall und Arbeitslosigkeit verursacht. Schätzungsweise gelten 5 % bis 10 % der Erwerbsbevölkerung als Problemtrinker. Auch Konsum und sogar Handel am Arbeitsplatz wurden in den letzten Jahren immer öfter bemerkt.
Alkohol, Drogen und einige Medikamente haben negative Auswirkungen auf die Arbeitsleistungen, weil sie die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen: Die Personen haben Schwierigkeiten mit komplexen Aufgaben, ermüden schneller, machen mehr Fehler und sind weniger aufmerksam.
Menschen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, nehmen die Realität anders wahr, können komplexe Informationen kaum verarbeiten, was Fehlentscheidungen zur Folge hat. Zugleich neigen sie zur Selbstüberschätzung, weshalb sie unnötige Risiken eingehen.
Wenn Sie Alkohol- und Drogenkonsum bei einem Mitarbeiter erkennen möchten, müssen Sie auf die typischen Signale eines Substanzmissbrauchs achten. Körperliche Signale sind nicht immer zuverlässig. Achten Sie daher auch auf Verhaltensveränderungen. Sie sollten alarmiert sein, wenn Ihr Mitarbeiter:
mehr Schwierigkeiten mit komplexen Aufgaben hat
schneller ermüdet
mehr Fehler macht
weniger aufmerksam ist
unnötige Risiken eingeht
immer andere - statt sich selber - für entstandene Fehler verantwortlich macht
immer mehr sozial isoliert wird
Die obigen Signale kann man übrigens nicht immer auf Substanzmissbrauch zurückführen. Sie können beispielsweise auch auf ein Burn-outdeuten. In beiden Fällen ist es sinnvoll, die Hilfe eines Experten – beispielsweise von Liantis – in Anspruch zu nehmen, damit dieser helfen kann, das Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter zu suchen.
Das Gesetz über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und der Tarifvertrag 100 erwarten von Ihnen als Arbeitgeber, dass Sie für eine gute Gefahrenverhütungspolitik sorgen. Zuerst müssen Sie eine Erklärung zur Strategie oder eine Absichtserklärung ausarbeiten, welche die Leitlinien der Alkohol- und Drogen-Präventionsrichtlinie enthält, und diese Erklärung der Arbeitsordnung hinzufügen. Kunden von Liantis Externem Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz finden eine ausgearbeitete Anlage auf der Gefahrenverhütungsplattform.
Als Arbeitgeber können Sie in einer zweiten Phase Ihre Richtlinie mit Hilfe konkreter Vorschriften und Verfahren weiter ausarbeiten. Das besprechen Sie am besten mit Ihrem externen Dienst, aber auch mit Ihrem Sozialsekretariat (in Bezug auf eventuelle Folgen für den Arbeitsvertrag). Eine ausgearbeitete Alkohol- und Drogen-Präventionsrichtlinie erleichtert Ihnen das Eingreifen bei Substanzmissbrauch in Ihrem Unternehmen.
Die konkrete Ausarbeitung stützt sich auf vier Pfeiler:
Gefahrenverhütung über Aufklärung und Schulung
Führungskräfte und Mitarbeiter werden über die Gefahrenverhütungsmaßnahmen informiert.
Die Vorgesetzten müssen wissen, welche Vorschriften und Verfahren es gibt.
Die Vorschriften in Bezug auf den Konsum von Alkohol und/oder Drogen am Arbeitsplatz (somit auch auf Betriebsfeiern und Neujahrsempfängen mit Kunden)
Verfügbarkeit von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Mitbringen von Alkohol und Drogen zum Arbeitsplatz
arbeitsbezogener Konsum von Alkohol und Drogen.
Verfahren für den Umgang mit problematischem Verhalten, das mit Alkohol- und/oder Drogenkonsum zusammenhängt
Feststellung von Fehlverhalten am Arbeitsplatz infolge eines möglichen Alkohol- und/oder Drogenkonsums
Feststellung von Verstößen gegen die weiter oben genannten Vorschriften;
Art und Weise, in der man einen arbeitsunfähigen Arbeitnehmer nach Hause schickt
Ausarbeitung der Hilfsangebote
An wen kann sich unser Mitarbeiter wenden?
Falls doch einmal ein Mitarbeiter unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten am Arbeitsplatz erscheint, gehen Sie folgendermaßen vor:
Senden Sie die entsprechenden Signale aus, sprechen Sie darüber und bieten Sie ihm ein offenes Ohr.
Überzeugen Sie Ihren Mitarbeiter davon, den Arbeitsarzt aufzusuchen.
Alkohol- oder Substanzmissbrauch ist kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Das Gesetz über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und der Tarifvertrag 100 erwarten von den Arbeitgebern, dass sie diesen Arbeitnehmern Hilfe anbieten und ganz allgemein für eine gute Gefahrenverhütungspolitik sorgen.
Liantis kann Sie betreuen bei:
Der Festlegung von Ausgangspunkten der Alkohol- und Drogen-Präventionsrichtlinie.
Der Festlegung von Zielen der Alkohol- und Drogen-Präventionsrichtlinie.
Der Ausarbeitung einer Erklärung zur Richtlinie bzw. einer Absichtserklärung, welche die Leitlinien der Alkohol- und Drogen-Präventionsrichtlinie enthält.
Der Ausarbeitung der verschiedenen Pfeiler mittels Unterstützung und inhaltlichem Input.