Vertrauensperson

Eine Vertrauensperson hört zu, berät und vermittelt bei unerwünschten Situationen am Arbeitsplatz. Beispielsweise bei grenzüberschreitendem Verhalten (dazu zählen Mobbing, Gewalt, sexuelle Belästigung), bei Konflikten oder bei einer zu hohen Arbeitsbelastung. Liantis bietet Schulung, Weiterbildung und Supervision für Vertrauenspersonen.

Opleiding Vertrouwenspersoon VP

Was ist eine Vertrauensperson?

Die interne Vertrauensperson ist Ansprechpartner für Mitarbeiter, wenn sich Probleme ergeben, die mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu tun haben (einschließlich Mobbing, sexuelle Belästigung, Aggression, Stress, Konflikte usw.). Bei Konflikten zwischen Mitarbeitern oder zwischen einem Mitarbeiter und einem Vorgesetzten kann die interne Vertrauensperson den Dialog einleiten.  

Eine Vertrauensperson hat eine Geheimhaltungspflicht, auch gegenüber dem Arbeitgeber. Sie arbeitet zukunftsorientiert, hat eine objektive und unparteiische Haltung und darf kein Urteil über die Arbeitsleistungen eines Mitarbeiters fällen. 

Beispiel:

Pieter arbeitet als Functional Analyst in der IT-Abteilung eines KMU. Seit geraumer Zeit schon fühlt er sich nicht wohl bei der Art und Weise, in der sein direkter Vorgesetzter mit ihm umgeht. Auf der Suche nach einer Lösung wendet sich Pieter an Lies, die Vertrauensperson in dem Unternehmen. Lies versichert ihm Diskretion und schenkt ihm ein offenes Ohr. Danach machen sie sich zusammen auf die Suche nach einer Lösung für sein Problem. 

Aufgaben Vertrauensperson

Eine Vertrauensperson hat kein fest umrissenes Aufgabenpaket.  Im Wesentlichen besteht ihre Rolle aus Zuhören, Unterstützen und Beraten, aber auch aus Weiterverweisung an Dritte und ggf. Vermittlung. Die Aufgaben können in drei große Kategorien unterteilt werden: 

  • An den kollektiven Präventionsmaßnahmen mitwirken: 

  • An der Ausarbeitung der internen Verfahren teilnehmen 

  • Dem Gefahrenverhütungsberater für psychosoziales Wohlbefinden Angaben über wiederholte Vorfälle machen. 

  • Regelmäßige Rücksprache mit dem Gefahrenverhütungsberater. 

  • Individuelle Fälle: 

  • Mitarbeitern Beratung & Betreuung bieten 

  • Auf informelle Art und Weise an der Suche nach einer Lösung mitwirken. 

  • Administrative Aufgaben: 

  • Dem internen Gefahrenverhütungsberater Empfehlungen zu den Angaben geben, die für die Erstellung des Geschäftsberichts entscheidend sind. 

Ist eine Vertrauensperson gesetzlich vorgeschrieben?

Die Einsetzung einer Vertrauensperson ist nicht vorgeschrieben, aber wir raten ausdrücklich dazu. Die Anwesenheit einer Vertrauensperson am Arbeitsplatz bedeutet eine zugängliche Hilfe für die Mitarbeiter, die sie rechtzeitig in Anspruch nehmen können.  

Vor allem für Arbeitnehmer, die mit Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert werden, ist es angenehm, wenn sie sich direkt an eine Person, die zum Personal gehört, wenden können.  

Auch bei Konflikten, Arbeitsdruck und Unklarheiten in Bezug auf Arbeitsinhalte ist es für Mitarbeiter meistens einfacher, eine interne Vertrauensperson anzusprechen als sich an den Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zu wenden.  

Wer darf keine Vertrauensperson sein? 

Nicht jeder darf Vertrauensperson sein. Folgende Personen kommen dafür nicht in Frage: 

  • der Arbeitgeber selber 

  • Führungskräfte (nur die beiden höchsten Ränge sind ausgeschlossen) 

  • der Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt  

  • Arbeitnehmervertreter im Betriebsrat oder Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz 

  • Mitglieder der Gewerkschaftsvertretung, 

  • Kandidaten für die Wahlen der Belegschaftsvertreter. 

Die folgenden Personen können jedoch Vertrauensperson werden: 

  • ein Belegschaftsmitglied des Arbeitgebers 

  • eine externe Person, die nicht zum Personal des Arbeitgebers gehört (Achtung: Wenn Sie als Arbeitgeber mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, muss mindestens eine Vertrauensperson intern eingesetzt sein.) 

  • der Gefahrenverhütungsberater für psychosoziale Aspekte 

  • der interne Gefahrenverhütungsberater, der mit der Leitung des Internen Diensts für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz beauftragt ist. 

Liantis organisiert die Grundausbildung für Vertrauenspersonen sowie Weiterbildung und Supervision.  Entdecken Sie unsere Schulungen!

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