Welchen Anforderungen muss ein sicherer Arbeitsplatz entsprechen

Der ideale Arbeitsplatz bietet eine positive Atmosphäre, in der Ihre Mitarbeiter mühelos ihr Bestes geben können. Aber er ist vor allem auch ein sicherer und gesunder Arbeitsort. Newco verrät Ihnen die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften. 

Grundvoraussetzungen

Als Arbeitgeber müssen Sie für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz sorgen, an dem angenehmes Arbeiten möglich ist. Das Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit beschreibt die allgemeinen Vorschriften für Arbeitsplätze und regelt deren Ausstattung, Beleuchtung, Belüftung, Temperatur und sozialen Einrichtungen. 

Grundverpflichtungen, die für alle Arbeitsplätze gelten: 

  • Sie müssen eine Risikoanalyse durchführen und spezielle Maßnahmen ergreifen, um ein Mindestmaß an Sicherheit und Gesundheit für jeden Arbeitsplatz zu garantieren. 

  • Diese Maßnahmen müssen Sie dem Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz vorlegen und danach alle Arbeitnehmer über die Maßnahmen informieren. 

  • Bei der Einrichtung müssen Sie alle Arbeitnehmer berücksichtigen, auch jene mit einer Behinderung. 

Ausstattung des Arbeitsplatzes

Ein Arbeitsplatz ist jeder Ort in Ihrem Firmengebäude, der als Arbeitsstätte vorgesehen ist. Dazu gehört jeglicher Ort auf dem Gelände Ihrer Firma (im Innen- und Außenbereich), zu dem die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeiten Zutritt haben. Es geht hauptsächlich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, zugängliche (Park-)Plätze und Wartungsräumlichkeiten.  

Vorschriften für diese Arbeitsplätze werden für folgende Bereiche festgelegt:  

  • elektrische Anlagen  

  • Mindestmaße von Räumlichkeiten und Arbeitsräumen 

  • Reinigung und Pflege 

  • Böden und Wände 

  • (Roll-)Treppen, Galerien und Plattformen 

  • Zugang zu Dächern 

  • Fenster, Türen und Tore 

  • Wege 

  • Laderampen 

  • Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen 

Ausführliche Informationen mit Vorschriften zu jedem Themenbereich finden Sie auf der Webseite der FÖD BASK.

Soziale Einrichtungen

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern einige soziale Einrichtungen zur Verfügung stellen:

  • sanitäre Einrichtungen (Garderoben, Waschbecken, Duschen und Toiletten)  

  • Kantine oder Speisesaal (außer bei Einverständnis des AGSA, keinen Speisesaal einzurichten) 

  • Ruheraum (wenn die Risikoanalyse eine entsprechende Notwendigkeit ergeben hat) 

  • Raum für schwangere Arbeitnehmerinnen und für stillende Arbeitnehmerinnen 

  • Trinkwasser oder anderes Getränk 

Das Gesetz spezifiziert für diese sozialen Einrichtungen einige Mindestanforderungen. Auf der Gefahrenverhütungsplattform finden Newco-Kunden eine verkürzte Version dieser Vorschriften. 

Adäquate Beleuchtung

Arbeitsplätze werden vorzugsweise mit natürlichem Tageslicht beleuchtet. Falls kein oder nur unzureichendes Tageslicht vorhanden ist, muss ein adäquates Kunstlicht vorhanden sein. Falls der Ausfall der künstlichen Beleuchtung Gefahren verursachen könnte, muss eine Not- oder Sicherheitsbeleuchtung installiert werden.  

Beispiel

Die Produktionshalle der Großbäckerei De Krokante Croissant erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Arbeitsplätze. Für den Einfall von natürlichem Licht sorgt ein Fenster mit Ausblick auf die Außenumgebung. Die Glasoberfläche beträgt ein Viertel der Oberfläche der größten Wand in der Halle. Zwecks Eindämmung der Absturzgefahr befindet sich das Fenster zudem auf der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe von 0,9 m.

Frischluft und angenehme Temperatur

Mitarbeiter müssen an ihrem Arbeitsplatz in einem angenehmen Klima arbeiten können. Ausreichend Frischluft und eine angenehme Temperatur gehören zu den Grundvoraussetzungen. 

Bei der Bestimmung der erforderlichen Menge an sauberer Luft müssen Sie auch die Arbeitsmethoden und die körperlichen Anstrengungen Ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen. Die Frischluftzufuhr darf auf natürliche Weise (durch geöffnete Fenster) oder über eine Lüftungsanlage erfolgen.  

Eine angenehme Temperatur definiert sich darüber, dass die Mitarbeiter nicht mehr Kühle oder Wärme wünschen.