Besondere Arbeitssituationen: Sicheres Arbeiten unter außergewöhnlichen Umständen

Arbeiten in der Höhe, entlang von Straßen oder auf vorübergehenden Baustellen – nicht jede Arbeitssituation ist alltäglich. Wenn Ihre Mitarbeiter in einer besonderen Arbeitssituation tätig werden, können Sie als Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die die Risiken begrenzen. Was können Sie in welcher Situation tun? 

Was sind besondere Arbeitssituationen?

Besondere Arbeitssituationen sind Situationen, die nicht als „die üblichen Arbeitssituationen am üblichen Arbeitsplatz“ zu definieren sind. Denn mit einigen Arbeitssituationen gehen zahlreiche Risiken einher, weshalb der Sicherheit der Arbeitnehmer besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Denken Sie beispielsweise an Wartungstechniker von Windkraftanlagen oder Dachdecker: Sie gehen tagtäglich ein Absturzrisiko ein. Auch Arbeiten auf vorübergehenden oder mobilen Baustellen erfordern besondere Aufmerksamkeit für die Sicherheit der Arbeitnehmer. Daher sind in solchen Fällen spezifische Präventionsmaßnahmen erforderlich.  

Vorübergehende oder mobile Baustellen

Wie der Name bereits vermuten lässt, ist eine vorübergehende oder mobile Baustelle jede Baustelle, auf der Tiefbau- oder Hochbauarbeiten durchgeführt werden. Sämtliche Beteiligte – vom Auftraggeber bis zur Bauleitung, die Bauunternehmer oder der Architekt, um nur einige zu nennen – haben bestimmte Verpflichtungen, sowohl während der Planungsphase der Arbeiten, als auch während deren Durchführung.  Die konkreten Vorschriften für alle Beteiligten finden Sie hier.  

Arbeiten mit Dritten

Auch Arbeiten mit Dritten fällt unter die Kategorie der besonderen Arbeitssituationen. Genauer gesagt geht es um Arbeiten in Ihrem Unternehmen (oder in Ihren Gebäuden), an denen Arbeitnehmer von externen Arbeitgebern oder Selbstständige beteiligt sind. Diese Arbeiten nennen wir auch Arbeiten mit Subunternehmern bzw. Unterauftragnehmern. 

Zweck der bestehenden Regelung ist es, dafür zu sorgen, dass diese „Subunternehmer“ einen vergleichbaren Schutz wie die eigenen Arbeitnehmer genießen. Kommen Mitarbeiter einer externen Firma in Ihrem Unternehmen zum Einsatz, sorgen Sie dafür, dass auch sie alle Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen kennen und anwenden. Dazu treffen Sie am besten klare Vereinbarungen mit all Ihren Subunternehmern. 

Verpflichtungen des Arbeitgebers/Auftraggebers

Informieren Sie über Risiken, Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen, die in Ihrem Unternehmen gelten. Erläutern Sie „Dritten“, was sie in Notsituationen zu tun haben: Informieren Sie sie etwa über Fluchtwege und Sammelstellen. Zeigen Sie die Lage der Feuerlöscher und präzisieren Sie, wen sie bei einem Unfall informieren müssen. 

Sorgen Sie dafür, dass die „Dritten“ die Sicherheitsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen auch einhalten. Sprechen Sie sie darauf an, falls dies nicht der Fall ist.  

Verpflichtungen für Auftragnehmer

Wenn Ihre Arbeitnehmer Aufträge in einem anderen Unternehmen erledigen, sorgen Sie als Arbeitgeber selbstverständlich dafür, dass sie über die dort geltenden Sicherheitsmaßnahmen informiert sind.  Andererseits informieren Sie den Auftraggeber auch über die Risiken der Arbeiten, die Ihre Arbeitnehmer durchführen werden. Der Auftraggeber muss dies berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen (etwa durch Abgrenzung von Bereichen als nicht zugänglich, wenn dort Arbeiten durchgeführt werden). 

Rolle des IDGS

Wie alle Sicherheitsfragen koordiniert der Interne Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz die Verfahren in Bezug auf Arbeiten mit Dritten. Damit der Gefahrenverhütungsberater seine Aufträge effizient erledigen kann, gewährleistet der Arbeitgeber, dass dieser über alle Tätigkeiten informiert ist, die externe Parteien durchführen. 

Praktische Aspekte 

Eine wichtige Voraussetzung für die sichere Zusammenarbeit ist die Festlegung klarer Vereinbarungen.  Halten Sie diese schnellstmöglich in einem Verfahren fest und lassen Sie es von beiden Parteien unterzeichnen. 

Erläutern Sie in diesem Verfahren die allgemeinen Vorschriften, die Dritte zu beachten haben (etwa die Bestimmungen des Gesetzbuches über das Wohlbefinden bei der Arbeit usw.) sowie die unternehmensspezifischen (Arbeitsorganisation, Sicherheitsmaßnahmen usw.). 

Arbeiten in der Höhe

Arbeiten in der Höhe sind gefährlich. Vermeiden Sie sie, wenn sie nicht notwendig sind. Für das Fensterputzen bestehen etwa einige alternative Hilfsmittel, die den Arbeitnehmern ermöglichen, vom Erdgeschoss aus ihre Aufgabe in der Höhe erledigen zu können. 

Wenn Sie dennoch in der Höhe arbeiten müssen, sorgen Sie dafür, dass dies sicher geschehen kann. Nehmen Sie zunächst eine Risikoanalyse vor, auch von Faktoren wie Witterungsbedingungen, und bestimmen Sie auf dieser Grundlage, welche Präventionsmaßnahmen Sie ergreifen werden, um Arbeiten in der Höhe so sicher wie möglich zu gestalten. 

Langes Arbeiten auf einer Leiter ist nie sicher. Sollen Ihre Arbeitnehmer lange in der Höhe arbeiten, etwa um eine Dachrinne zu reparieren, sorgen Sie dafür, dass eine Hubarbeitsbühne oder ein sicheres Gerüst zur Verfügung steht. Wenn Sie persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, etwa einen Auffanggurt, stellen Sie sicher, dass dieser individuell an Ihren jeweiligen Arbeitnehmer angepasst ist. Bei PSA gilt das Prinzip „Einheitsgröße“ nicht. 

Informieren Sie Ihre Arbeitnehmer auch über die Gefahren von Arbeiten in der Höhe und die Sicherheitsmaßnahmen, die sie beachten müssen, wenn sie in diesen besonderen Situationen arbeiten. Erläutern Sie ihnen, wie sie die gemeinsame und persönliche Schutzausrüstung verwenden müssen. Besprechen Sie mit ihnen, was sie im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls tun müssen.