Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt Ihre Mitarbeiter vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken. Liantis informiert Sie über die Gesetzgebung in Bezug auf die PSA und hilft Ihnen bei der Auswahl und dem Erwerb der persönlichen Schutzausrüstung.

Was ist eine persönliche Schutzausrüstung?

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind Ausrüstungsgegenstände, die Mitarbeiter tragen oder festhalten und die sie vor Sicherheits- und Gesundheitsrisiken schützen. Dazu gehören auch alle Accessoires und Ergänzungen, wie Hautschutzcremes für Straßenarbeiter.

Diese Schutzausrüstung schützt unter anderem Kopf, Augen, Ohren, Hände, Füße, Atemorgane und Haut und kann das Risiko einer (bleibenden) Verletzung erheblich reduzieren.

Seit dem 1. Juli 1995 muss jegliche PSA (Sicherheitsbrillen, -schuhe, -helme, Schutzkleidung, Gehörschutz usw.) mit einem „CE“-Kennzeichen versehen sein. Diese CE-Kennzeichnung gibt an, dass die PSA laut Hersteller den Mindest-Sicherheitsstandards entspricht und dass sie im europäischen Binnenmarkt verkauft werden darf.

Für die Bestellung jeglicher PSA müssen Sie ein gesetzlich festgelegtes Verfahren einhalten. Mehr Informationen und Formularvorlagen erhalten Sie über Liantis.

Schutzkleidung

Schutzkleidung kann den gesamten Körper schützen oder z. B. nur den Rumpf und die Bauchgegend.

Einige Tätigkeiten verlangen einen Ganzkörperschutz. Dazu gehören beispielsweise der Tauchanzug, der Feuerwehrtaucher vor Kälte schützt, die Thermojacke für die Arbeit im Kühlhaus oder der Einmal-Overall als Schutz für Arbeiter, die mit Asbest umgehen.

Außerdem gibt es auch zweiteilige Anzüge und Overalls mit Stich- und Schnittschutz (mechanische Einflüsse) und Kleidung, die vor chemischen Stoffen schützt. Manchmal reicht eine Weste, Jacke oder Schürze, um den Rumpf und die Bauchgegend zu schützen.

Atemschutz

Schutz der Atemwege:

  • Filtermasken als Schutz vor Staub, Gasen und Dämpfen sowie radioaktiven Stoffen.
  • Atemschutzgeräte mit Luftzufuhr.

Hand- und Armschutz

Hände und Arme schützt man mit Handschuhen und Armschonern vor mechanischen, chemischen und thermischen Einflüssen. Hautschutzcremes und schützende Lotionen können ebenfalls als Schutz für Hände und Arme eingesetzt werden.

Kopf- und Gehörschutz

Kopfschutz unterteilt sich in Sicherheitshelme, leichte Kopfbedeckungen (z. B. eine Kappe als Sonnenschutz) und schützende Kopfbedeckungen (z. B. Imker-Schutzhut). 

Gehörschutz umfasst Helme mit Gehörschutz, Einmal-Ohrstöpsel und Otoplastiken (individuell gefertigte Ohrstöpsel, eventuell mit Filter).

Augen- und Gesichtsschutz

Auch für den Schutz der Augen und des Gesichts verfügen Sie über mehrere Möglichkeiten, wie Sicherheitsbrillen, Gesichtsschirme, Schweißhelme und Schweißkappen.

Warnkleidung

Warnkleidung erkennt man an der fluoreszierenden Farbe in Kombination mit den Reflexstreifen. Die fluoreszierende Farbe (oft orange, gelb und rot) fällt auf und erhöht die Sichtbarkeit des Mitarbeiters.  Im Dunkeln reflektieren die Reflexstreifen das Licht externer Lichtquellen wie z. B. Scheinwerfer. Warnkleidung gibt es in Form von Hosen, T-Shirts, Fleece- und Softshellkleidung, Westen, Kittel und Regenjacken.

Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe schützen Füße und Beine vor mechanischen, chemischen und thermischen Einflüssen. Diese Schuhe oder Stiefel bieten unter anderem eine Zehenschutzkappe und Schutz vor chemischen Stoffen, Hitze, Kälte, Vibrationen usw.

Welche gesetzlichen Vorschriften bestehen für persönliche Schutzausrüstung?

Als Arbeitgeber müssen Sie - ausgehend von einer Risikoanalyse - die Gefahren bestimmen, bei denen der Mitarbeiter PSA tragen muss. Dabei müssen Sie alle physischen, chemischen und biologischen Risikofaktoren berücksichtigen. Die PSA müssen Sie danach kostenlos für diejenigen Aktivitäten oder Umstände, die ein Risiko mit sich bringen, zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter müssen diese PSA tragen, wenn sie Tätigkeiten mit einem Risiko ausüben.

Sie dürfen ausschließlich PSA mit der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung aushändigen.

Zudem sind Sie für deren Wartung, Reinigung und Austausch verantwortlich. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter ausreichend zu informieren und anhand der Informations- und Anweisungsvermerke ausreichend einzuweisen. Als Arbeitgeber müssen Sie auch eine adäquate Ausbildung bieten.

In dem Begriff PSA steckt das Wort „persönlich“. Die Mitarbeiter dürfen ihre Ausrüstung daher nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion weitergeben. Die PSA bleibt Eigentum des Arbeitgebers. Ihre Mitarbeiter dürfen diese prinzipiell nicht mit nach Hause nehmen.

Wahl, Auswahl und Kaufverfahren

Liantis kann Ihnen bei der Wahl und Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung behilflich sein. Auch beim Kaufverfahren kann Liantis Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Sie unterstützen.

Das Gesetz über die persönliche Schutzausrüstung schreibt ein festgelegtes Verfahren für die Bestellung von jeglicher PSA vor. Mehr Informationen und Formularvorlagen erhalten Sie über Liantis.

Außerdem sind Sie bei jeglichem Erwerb einer PSA gesetzlich verpflichtet, den Rat des Arbeitsarztes einzuholen. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Kundenbetreuer.