Erste Hilfe am Arbeitsplatz: Wie organisiere ich Erste Hilfe?

Am Arbeitsplatz kann sich immer ein Unfall oder Zwischenfall ereignen oder Arbeitnehmer können sich unwohl fühlen. Erste Hilfe muss schnell und sorgfältig geleistet werden. Die gute Vorbereitung auf solche Fälle in einem Betrieb zahlt sich doppelt aus. Was müssen Sie berücksichtigen?

Verfahren

Ein Betrieb muss gut auf Unfälle und Zwischenfälle vorbereitet sein, damit verletzte Personen schnellstmöglich korrekt versorgt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber aus diesem Grunde zur Erstellung eines internen Notfallplans, in dem unter anderem die Erste-Hilfe-Verfahren beschrieben werden.

Interner Notfallplan

Der interne Notfallplan basiert auf der Analyse der Risiken, die mit den Geschäftsaktivitäten verbunden sind. Der Notfallplan legt fest:

  • wer auf dem Firmengelände bei einem Unfall oder Zwischenfall alarmiert werden muss;
  • auf welche Art das erfolgen muss;
  • wie die Benachrichtigung der externen Hilfsdienste, falls erforderlich, abläuft.

Der Notfallplan enthält des Weiteren die Maßnahmen, die bei Unfällen ergriffen werden, sowie die Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Arbeitnehmer informieren

Alle Arbeitnehmer müssen die Erste-Hilfe-Verfahren kennen und wissen, wer die betrieblichen Ersthelfer sind. Sie müssen ferner wissen, wo sich die Erste-Hilfe-Ausrüstungen befinden, und über das Alarmsystem und die internen Kommunikationssysteme informiert sein. Die Anweisungen für die Mitarbeiter sollten Sie regelmäßig wiederholen, um Panik im Ernstfall und unnötigen Zeitverlust bei Unfällen zu vermeiden.

Aushang der wichtigsten Notrufnummern

Hängen Sie eine Liste mit den wichtigsten Notrufnummern im Versorgungsraum oder im Erste-Hilfe-Raum auf. Zettel mit diesen Nummern können Sie auch an anderen strategischen Stellen aufhängen, wie am Schwarzen Brett oder in den Fertigungsbereichen, oder Sie machen sie im Intranet bekannt.

Folgende Notrufnummern sind aufzuführen: 112 (allgemein), 100 (Ambulanz und Feuerwehr) und 101 (Polizei). Auch die Nummern der Giftnotrufzentrale (070 245 245), des Verbrennungszentrums der Provinz und des Arztes, der verständigt werden soll, können nützlich sein.

Ausrüstung

Ausgehend von der Risikoanalyse bestimmt der Arbeitgeber zusammen mit dem Gefahrenverhütungs-Arbeitsarzt, welche Mittel für die Organisation der Ersten Hilfe erforderlich sind. Sie bestimmen auch den Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens. Dieser enthält mindestens Folgendes: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Kompressen, Heftpflaster, Wundpflaster, sterile Druckverbände, Dreieckstücher, Mullbinden, eine feine Edelstahlschere und eine Splitterpinzette, Sicherheitsnadeln sowie eine Rettungsdecke. Medikamente gehören nicht in den Kasten, denn Ersthelfer sind nicht befugt, diese zu verabreichen.

Der Erste-Hilfe-Kasten muss einen festen Platz haben. Dieser kann sich beispielsweise im Versorgungsraum befinden. Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern ist verpflichtet, einen Versorgungsraum einzurichten, es sei denn, dies ist aufgrund der Risikoanalyse nicht notwendig. Dieser klar gekennzeichnete Raum befindet sich am Arbeitsplatz oder in dessen unmittelbarer Umgebung. Er ist großzügig geschnitten, sicher, hygienisch, gut belüftet, beleuchtet, beheizt und mit Tragbahre zugänglich.

Weiterbildung des Personals

Viele Unternehmen sind verpflichtet, einige Arbeitnehmer zu anerkannten Ersthelfern auszubilden. Aber auch wenn diese Pflicht nicht für Sie gilt, raten wir Ihnen, den Gefahrenverhütungsberater zu bitten, eine Ausbildung zu regeln. Bei spezifischen Risiken, wie dem Umgang mit chemischen Produkten, kann eine individuelle Ausbildung eine sinnvolle Maßnahme sein. Liantis hat derartige Erste-Hilfe-Ausbildungen im Angebot.

Lesen Sie hier mehr über diese Ausbildung.

Evaluation anhand des Erste-Hilfe-Registers.

Im Erste-Hilfe-Register notiert der Notfallhelfer einige wesentliche Angaben über den leichten Unfall und die von ihm geleistete Hilfe. Sollte sich die Verletzung eines leichten Unfalls im Nachhinein doch noch verschlimmern, benötigen Sie die Angaben im Register, um den Unfall der Arbeitsunfallversicherung zu melden.

Das Register hilft Ihnen bei der jährlichen Analyse der Gefahrenverhütungsmaßnahmen bei leichten Unfällen, mit der Sie die sinnvollsten Maßnahmen ermitteln wollen. Sie evaluieren, welche Art von leichten Unfällen oft auftritt und was Sie daran ändern können. Wenn sich beispielsweise herausstellt, dass sich jeden Monat jemand eine Schnittwunde zuzieht, müssen Sie sich als Gefahrenverhütungsberater oder als Arbeitgeber fragen, wie es dazu kommen kann.

Voorbeeld

Die Analyse des Erste-Hilfe-Registers eines Unternehmens belegt, dass sich innerhalb eines Jahres drei Menschen an der Kaffeemaschine im großen Besprechungsraum verbrannt haben. Das ist ein Hinweis auf die Notwendigkeit das Gerät auf Fehler oder Defekte zu überprüfen.