Was muss sich in einem Erste-Hilfe-Koffer befinden?

In jedem Unternehmen muss ein Erste-Hilfe-Koffer vorhanden sein. Was dort hinein gehört, hängt von der Risikoanalyse Ihres Unternehmens ab. Wir erläutern, welches Material in jedem Fall im Verbandkasten vorhanden sein muss und wie Sie in Erfahrung bringen, welche Zusatzausstattung erforderlich sein kann. So sind Sie gesetzlich auf der sicheren Seite und können Menschen im Bedarfsfall helfen. 

Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie einen vorschriftsgemäßen Erste-Hilfe-Koffer nach einer Risikoanalyse und nach Stellungnahme des Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarztes sowie des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zusammenstellen müssen. 

Die Grundlage eines Erste-Hilfe-Koffers

Ein Unglück ist manchmal schnell passiert. Was muss im Erste-Hilfe-Koffer bzw. Verbandskasten enthalten sein, damit Sie Menschen schnell helfen können?  

  • Übersicht des Inhaltes eines Verbandskastens 

  • Übersicht nützlicher Telefonnummern 

  • Einmalhandschuhe: Diese Handschuhe schützen den Hilfeleistenden und das Opfer vor der Übertragung von Krankheitskeimen. Vorzugsweise Vinylhandschuhe.  

  • Desinfektionsmittel: Ein gebrauchsfertiges Produkt, das die Wunde nicht oder lediglich oberflächlich verfärbt. Vorzugsweise in Flakons für den Einmalgebrauch (Einzeldosis) oder in Form von Desinfektionsspray. 

  • Kompressen: Tücher zur Blutstillung, Reinigung, Desinfektion und als Wundauflage. 

  • Heftpflaster: Mit diesem Rollenpflaster können Sie Kongressen und Bandagen fixieren. Vorzugsweise hypoallergene Heftpflaster mit geringerer Wahrscheinlichkeit von allergischen Reaktionen.  

  • Wundpflaster: Heftpflaster mit einem Wundkissen zur Aufbringung auf kleinen und oberflächlichen Wunden. Vorzugsweise in unterschiedlichen Größen, Formen und einzeln verpackt.  

  • Sterile Druckverbände: Diese Not- oder Schnellverbände sind Bandagen mit einer Kompresse zur äußeren Blutstillung oder zur Wundauflage in Erwartung weiterer Versorgung. Vorzugsweise in unterschiedlichen Größen, mit elastischen Bandagen und Kompressen mit nicht-klebender Schicht.  

  • Dreiecktücher: Dreieckiges Verbandsmittel aus Baumwolle oder Faserstoff zur Wundauflage in Erwartung weiterer Versorgung. Sie können Sie auch als Tragehilfe verwenden, beispielsweise um ein Handgelenk, einen Arm oder eine Schulter zu unterstützen. 

  • Bandagen: Sowohl leicht dehnbare Fixierbandagen zur Fixierung von Verbandsmaterial als auch elastische Bandagen, um Druck bei der Blutstillung auszuüben. Sie sind in unterschiedlichen Breiten erhältlich. 

  • Feine Edelstahl-Schere 

    Feine Edelstahl-Splitterpinzette  

  • Sicherheitsnadeln: Zur Fixierung eines Dreiecksverbands.  

  • Decke und/oder Rettungsdecke: Besteht aus dünner Folie und schützt das Opfer gegen extreme Temperaturen. 

Spezielle Risiken: Zusatzausstattung des Erste-Hilfe-Koffers

Je nach Art des von Ihnen geführten Unternehmens ergänzen Sie die Grundausstattung, um Risiken abzudecken, die sich in Ihrem Unternehmen ergeben können. Welches Material Sie benötigen, entscheiden Sie anhand einer Risikoanalyse. 

Praktische Zusatzausstattung 

Auch folgende Ausstattung kann praktisch sein: 

  • Hydrokolloidverband: Haftender Wundverband zur Auflage auf Wunden oder Blasen.  

  • Elastischer Netzverband: Ein elastischer Verband mit großen Maschen zur Fixierung eines anderen Verbandes.  

  • Strumpfverband: Ein elastischer Verband aus gewirktem Jersey zur Fixierung eines anderen Verbandes. Die kleinste Ausführung ist der Fingerspitzenverband.  

  • Verbandsschere: Zur Entfernung von Verbänden. 

  • Sterile Einwegnadeln: Zum Öffnen von Blasen oder zur Entfernung von Splittern. 

  • Nadelcontainer: Zur sicheren Entsorgung benutzter Nadeln.  

  • Verbandklammern: Zur Fixierung einer Bandage.  

  • Fieberthermometer  

  • Beatmungsmaske und/oder Beatmungstuch: Schutzvorrichtung bei der Beatmung. So vermeidet der Hilfeleistende direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten des Opfers.  

Dürfen Sie Medikamente im Erste-Hilfe-Koffer aufbewahren?

Es klingt vielleicht ein bisschen komisch, sie sollten es aber nicht tun. Behörden raten davon ab, auch bei freiverkäuflichen Arzneimitteln. Als Hilfeleistender dürfen Sie keine Arzneimittel verabreichen: Rechtlich gesehen darf dies nur ein Arzt, Apotheker oder Angehöriger eines anderen medizinischen Berufs. Auch der Arbeitsarzt hat insbesondere präventive Aufgaben und wird daher nicht schnell Arzneimittel verabreichen.