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Das Bestreben eines Arbeitgebers muss es immer sein, Arbeitsunfällen vorzubeugen. Wenn jedoch ein Arbeitsunfall eintritt, sind Sie verpflichtet, dies Ihrer Arbeitsunfallversicherungsgesellschaft zu melden. Zudem müssen Sie Präventionsmaßnahmen ergreifen, um einer Wiederholung vorzubeugen.
Unter einem Arbeitsunfall verstehen wir ein plötzliches Ereignis, das einen Arbeitnehmer während der Arbeit oder durch die Ausübung seiner Arbeit ereilt und ihn verletzt.
Ein leichter Unfall ist ein Unfall, der nicht zu Lohnausfall und Arbeitsunfähigkeit des Opfers geführt hat und lediglich eine geringe Versorgung durch einen Helfer erfordert. Denken Sie an die Desinfektion einer oberflächlichen Wunde oder das Anbringen eines Pflasters auf einer Schnittwunde.
Bei einem „normalen“ Arbeitsunfall geht es um eine Verletzung, die von einem Arzt oder jemandem mit Fachkenntnissen behandelt wird.
Ein schwerer Unfall liegt bei einem tödlichen Verlauf vor oder bei bestimmten schweren Verletzungen mit gegebenenfalls bleibenden Schäden (etwa Fleischwunden mit Gewebeverlust, Brandwunden, Knochenbrüche, Vergiftung usw.).
Die Arbeiterin Merel schneidet sich bei der Arbeit mit einem Messer. Der Schnitt ist glücklicherweise nicht tief. Mit einem Pflaster kann sie weiterarbeiten. Es handelt sich um einen leichten Unfall. Diesen muss sie ihrem Vorgesetzten melden. Im Erste-Hilfe-Register wird notiert, dass Merel im Unternehmen versorgt wurde.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitnehmer sofort wissen, was sie zu tun haben, wenn ein Unfall eintritt. Erstellen Sie ein klares Verfahren und machen Sie dieses an einem leicht zugänglichen Ort verfügbar, etwa im Intranet oder am Schwarzen Brett. Erläutern Sie das Verfahren auch immer neuen Arbeitnehmern gut.
So brauchen Ihre Mitarbeiter lediglich das festgelegte Notfallverfahren zu befolgen. Beschränken Sie in erster Linie soweit wie möglich die Auswirkungen des Unfalls. Bei einem schweren Arbeitsunfall ergreifen Sie sofort auch „Sicherungsmaßnahmen“. D. h., Sie sorgen dafür, dass niemand an den Unfallort kommt. Denn der Unfall wird eine Untersuchung erfordern und dabei ist es wichtig, den Kontext korrekt einschätzen zu können.
Einen schweren Arbeitsunfall melden Sie sofort der Regionalleitung der Aufsicht für Wohlbefinden am Arbeitsplatz, Ihrem externen Gefahrenverhütungsdienst und Ihrer Arbeitsunfallversicherung.
Für jeden Arbeitsunfall mit Verletzungen senden Sie innerhalb von acht Kalendertagen nach dem Unfall ein Meldeformular und ein ärztliches Attest an die Arbeitsunfallversicherungsgesellschaft.
Arbeitsunfälle mit Todesfolge oder bleibenden Verletzungen müssen Sie unverzüglich - telefonisch oder per E-Mail - der zuständigen Regionalleitung der Aufsicht für Wohlbefinden am Arbeitsplatz anzeigen. Ist das Opfer eine Zeitarbeitskraft, muss der Auftraggeber dies übernehmen. Bei einem schweren Unfall mit einem Bauunternehmer auf einer vorübergehenden oder mobilen Baustelle teilen Sie der Aufsicht für Wohlbefinden am Arbeitsplatz der Region innerhalb von 15 Kalendertagen folgende Angaben mit:
Haben Sie selbst keinen Gefahrenverhütungsberater mit ergänzender Sicherheitsausbildung des 1. oder 2. Niveaus, muss der Arbeitgeber schnellstmöglich - telefonisch oder per E-Mail - Liantis informieren. Die spezialisierten Gefahrenverhütungsberater von Liantis werden dann zur Unfalluntersuchung vorbeikommen. Sie erstellen einen Teil des detaillierten Berichts, indem sie Maßnahmen vorschlagen, die Ihnen helfen, einer Wiederholung des Unfalls vorzubeugen. Als Arbeitgeber ergänzen Sie den detaillierten Bericht durch Ihren Ausführungsplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen in die Praxis. Diesen detaillierten Bericht senden Sie innerhalb von zehn Kalendertagen nach dem Unfall der Arbeitsinspektion zu.
Der interne oder externe Gefahrenverhütungsberater ermittelt zunächst die Ursache des Arbeitsunfalls und schlägt die erforderlichen Präventionsmaßnahmen vor, um einer Wiederholung eines solchen Unfalls vorzubeugen.
Gemeinsam mit einer Maßnahmenliste des Arbeitgebers, einem Aktionsplan und der Stellungnahme des Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz bildet der Untersuchungsbericht des Gefahrenverhütungsberaters den detaillierten Bericht.
Erfassen Sie einen leichten Unfall immer im Erste-Hilfe-Register. Sollte später doch ein ärztlicher Eingriff erforderlich sein, müssen Sie den Unfall nachträglich der Arbeitsunfallversicherungsgesellschaft anzeigen. Diese wird nach den Angaben aus dem Register fragen.
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