Außenarbeiten: Sicheres und gesundes Arbeiten bei kaltem oder warmem Wetter

Außenarbeiter sind unterschiedlichsten Witterungsbedingungen ausgesetzt. Von Regen, Hagel oder Schnee, über Wind und Luftfeuchtigkeit bis zu extremer Kälte oder brütender Hitze. Wie müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter dagegen schützen?

Auswirkungen extremer Hitze

Arbeiten in extremer Hitze kann zu Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, übermäßigem Schwitzen und Hautausschlag führen. Außenarbeiter, die sich lange in der prallen Sonne aufhalten, haben ein größeres Risiko, einen Hitzekollaps zu erleiden. Sie werden durch die unzureichende Durchblutung des Gehirns ohnmächtig. Dennoch sind dies nicht die einzigen Hitzerisiken. Für Außenarbeiter bestehen auch folgende Risiken: 

  • Hitzekrämpfe: Diese Krämpfe entstehen vermutlich durch Salzmangel. 

  • Hitzeerschöpfung: Wenn der Blutkreislauf durch eine zu hohe Körpertemperatur leidet. 

  • Hitzschlag: Sehr schwere Auswirkung eines plötzlichen Anstiegs der Körpertemperatur. 

Außer diesen Auswirkungen der Hitze bestehen einige weitere sonnenspezifische Risiken. Denken Sie an einen Sonnenbrand oder Sonnenstich. Die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) der Sonne kann Ihre Haut bei langandauernden Arbeiten im Freien verbrennen. Ein Sonnenstich entsteht durch Sonneneinstrahlung auf Kopf und Nacken. Dies führt zu Kopfschmerzen, Rötung, Schwindelgefühl, Übelkeit, Erbrechen und Durst. 

Welche Maßnahmen kann ich als Arbeitgeber bei warmem Wetter ergreifen? 

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Außenarbeiter auf unterschiedliche Art und Weise schützen. Dies ist durch einen Eingriff in die Planung sowie die Ergreifung technischer Maßnahmen möglich. 

Planung und Organisation

Als Arbeitgeber müssen Sie technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, wenn die Schwellenwerte für Hitze überschritten werden können. Mögliche Eingriffe Ihrerseits: 

  • Bereitstellung entsprechender Kleidung (etwa kurze Arbeitshose, Schirmmütze oder leichte Baumwoll-T-Shirts). 

  • Bereitstellung von Erfrischungsgetränken und ausreichende Pausen. 

  • Meidung von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung, etwa dank einer guten Planung die Erledigung der vorbereitenden Arbeiten im Schatten. 

  • Bereitstellung von Sonnencreme als Sonnenschutz für Ihre Mitarbeiter. 

  • Erstellung eines „Sommerprotokolls“ zur Vorbereitung auf die Hitze. 

Technische Maßnahmen und allgemeiner Schutz

  • Schutz gegen direkte Sonneneinstrahlung durch Abschirmung oder Schutzsegel 

  • Ausstattung der Baustellenfahrzeuge mit ausreichender Belüftung oder Klimaanlage sowie reflektierenden Fenstern. 

  • Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Arbeitserleichterung, etwa Karren, Hebehilfen usw. 

Und schließlich ist es wichtig, bei Hitze besonders auf anfällig Personen zu achten: Personen mit einer schlechten körperlichen Verfassung, chronischen Atemwegserkrankungen, Herzproblemen, Diabetes, Medikation, ältere Arbeitnehmer usw. 

Ab wann muss ich diese Maßnahmen anwenden?

Der Zeitpunkt, wann Sie als Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, hängt von der Art der Arbeit und der Überschreitung des Schwellenwertes des WBGT-Indexes (wet-bulb globe temperature) ab. Dieser Index gibt einen Schwellenwert pro Art der Arbeit an (von sehr leichten bis zu sehr schweren Arbeiten).  

Der Temperaturindex berücksichtigt nicht nur die trockene Lufttemperatur, die von einem Quecksilberthermometer ablesbar ist, sondern auch die feuchte Temperatur. Der Gefahrenverhütungsberater kann einschätzen, welche Qualifizierung zu welcher Art von Arbeit gehört. 

Auswirkungen extremer Kälte

Wenn Ihre Mitarbeiter lange in Kälte arbeiten, können sie unter folgenden Symptomen leiden: 

  • Unwohlsein, Gänsehaut, Schüttelfrost, Zittern, Zähneklappern 

  • Winterhände und Winterfüße 

  • Schmerzempfindung der exponierten Körperteile, Hände, Füße, Gesicht, Nase und Ohren 

  • Erfrierungen und Erfrierungswunden 

  • Unterkühlung  

  • Raynaud-Syndrom: schmerzhafte weiße Finger durch Verengung der Blutgefäße  

  • Langfristig Erkrankungen der Muskeln und Gelenke 

Welche Maßnahmen kann ich als Arbeitgeber bei kaltem Wetter ergreifen?

Als Arbeitgeber müssen Sie technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, wenn die Schwellenwerte für Kälte unterschritten werden können. 

Planung und Organisation

Bei Kälte müssen Sie als Arbeitgeber einige alternative Lösungen für die „Umgestaltung“ der Arbeit vorsehen: 

  • Arbeiten im Freien möglichst in weniger kalten Zeiten planen. 

  • Vorbereitende Arbeiten so weit wie möglich in beheiztem Raum oder beheizter Werkstatt erledigen. 

  • Bereitstellung von ausreichenden beheizten gemeinschaftlichen Räumen und regelmäßige Pausen in beheizten Räumen. 

  • Bei einer Außentemperatur von weniger als 5 °C ist es verboten, Arbeitnehmer an Ladentheken oder Ladentischen zu beschäftigen, die sich im Freien und in der unmittelbaren Nähe des Geschäfts befinden. 

  • Erstellen Sie ein „Winterprotokoll“, damit Sie auf die nächste Kälte vorbereitet sind. 

Darüber hinaus können einige Hilfsmittel Erleichterung bringen: 

  • Stellen Sie kostenlos warme Getränke (Suppe, Tee, Kaffee, Schokoladenmilch usw.) zur Verfügung. 

  • Stellen Sie ausreichend Hilfsmittel zur Verfügung, um schwere Anstrengung zu verhindern. 

  • Sorgen Sie für entsprechende Kleidung wie dicke Strümpfe, Handschuhe, Mütze usw. 

Technische Maßnahmen 

Wie bei warmem Wetter müssen Sie auch bei Kälte einige technische Maßnahmen ergreifen: 

  • Beschränkung der Exposition gegenüber Wind und Zugluft durch Bereitstellung von Abschirmung oder Schutzsegeln. 

  • Ausstattung der Baustellenfahrzeuge mit einer Kabine mit Türen und guter Heizung. 

  • Gewährleistung der leichten Nutzung von Werkzeugen mit Handschuhen. 

  • Platzieren Sie zwischen dem 1. November und 31. März eine ausreichende Anzahl an 

Heizgeräten (vorzugsweise elektrische) in den offenen Arbeitsräumen und 

an Arbeitsplätzen im Freien. Sobald die Temperatur unter 5 °C sinkt (früher ist auch zulässig), müssen Sie diese Heizgeräte in Betrieb nehmen (bei Ladentheken bei weniger als 10 °C). 

  • Sorgen Sie bei schlechten Witterungsbedingungen für ausreichende Beleuchtung. 

Sanitärvorrichtungen

Außenarbeiter brauchen ebenfalls entsprechende Sanitärvorrichtungen. Die Sanitäreinrichtungen müssen klimatischen Einflüssen standhalten. Zudem müssen sie ausreichend beheizt sein. 

Achten Sie schließlich besonders auf anfällige Mitarbeiter: Personen mit schlechter körperlicher Verfassung, chronischen Atemwegserkrankungen, Herzproblemen, Diabetes, ältere Arbeitnehmer usw. 

Ab wann muss ich diese Maßnahmen anwenden?

Bei kaltem Wetter gelten gesetzliche Auslösetemperaturen abhängig von der Schwere der Arbeiten. Der Gefahrenverhütungsberater kann einschätzen, welche Qualifizierung zu welcher Art der Arbeit gehört.