Beleuchtung am Arbeitsplatz

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz zu sorgen. Dabei geht es sowohl um Beleuchtung, die hilft, Aufgaben zu erledigen, als auch beispielsweise um Notbeleuchtung. Welche Normen müssen Sie berücksichtigen und welche Maßnahmen sollten Sie am besten ergreifen?  

Was sind die gesetzlichen Normen? 

Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz zu sorgen. Tageslicht sollte dabei bevorzugt werden, wobei zu beachten ist, dass Mitarbeiter direkt einfallendes Sonnenlicht abschirmen können müssen. Zudem ist eine Notbeleuchtung von Fluchtwegen und Notausgängen vorgeschrieben.  

Jede Aufgabe erfordert jedoch eine entsprechende Lichtintensität. Eine zu niedrige Beleuchtungsstärke, hinderliche Reflexionen und Schattenwirkung können die Arbeit erschweren und zu visueller Ermüdung führen. Zudem müssen Sie ihre Mitarbeiter gegen die Risiken von Laserstrahlen und UV-Licht (etwa bei elektrischem Schweißen) schützen.  

Zur Bestimmung der entsprechenden Lichtintensität können Sie die gesetzlichen Normen konsultieren. Die Norm NBN EN 12464-1 beschreibt die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen, während die Norm NBN EN 12464-2 die Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Freien präzisiert.  

Welche Maßnahmen kann ich als Arbeitgeber ergreifen?

Mit den folgenden Maßnahmen sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter ausreichend Licht am Arbeitsplatz haben und andererseits durch Licht nicht beeinträchtigt werden: 

  • Nutzen Sie natürlichen Lichteinfall durch Fenster, Dachkuppeln, lichtdurchlässige Trennwände usw. 

  • Beachten Sie die Lichtfarbe. 

  • Sorgen Sie je nach Art der Arbeit für ausreichende Beleuchtung. 

  • Entsprechende Wartung ist erforderlich. Nicht nur, um beschädigte Beleuchtung zu ersetzen, sondern auch um Beleuchtung mit unzureichender verbleibender Beleuchtungsstärke auszutauschen. 

  • Ordnen Sie Arbeitsplätze so gegenüber dem Fenster an, dass viel natürliches Licht vorhanden ist. Achten Sie jedoch gleichzeitig darauf, dass dadurch keine Beschwerden durch Spiegelungen oder Blendwirkung entstehen. 

  • Ordnen Sie Bildschirmarbeitsplätze parallel zum Fenster an. 

  • Sorgen Sie für geeigneten Sonnenschutz, der das Tageslicht im Bedarfsfall abschirmt.  

  • Verwenden Sie bei Nachtarbeit Tageslichtlampen oder ein dynamisches Lichtsystem.  

  • Organisieren Sie bei Arbeiten ohne viel Tageslicht ausreichende Ruhepausen. 

Was kann Liantis für Sie tun?

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