Temperatur am Arbeitsplatz

Auf das Wetter haben Sie als Arbeitgeber keinen Einfluss. Ein Arbeitsplatz kann durch Witterungsumstände zu warm oder zu kalt werden, was spezifische Risiken für Ihre Mitarbeiter beinhaltet. Welche Maßnahmen können Sie ergreifen? 

Zu warm am Arbeitsplatz: Hitzestress

Thermische Umgebungsfaktoren stellen möglicherweise ein Risiko für Ihre Mitarbeiter dar. Ist die Temperatur zu hoch, können sie aufgrund der Hitze beispielsweise in Atemnot geraten, mit allen entsprechenden Folgen. 

Wir unterscheiden vier Faktoren, die die thermische Belastung eines Menschen bestimmen:  

  • Thermische Umgebung: Lufttemperatur, Strahlungstemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit. 

  • Kleidung und Isolierung der Kleidung (ausgedrückt in Clo). Grad der Isolierung und Feuchtigkeitsdurchlässigkeit bestimmen die thermische Belastung. 

  • Grad der Arbeitsauslastung sowie Auswirkungen des eigenen Stoffwechsels. 

  • Maß, in dem die Person der Hitze angepasst ist (Akklimatisierungsgrad). 

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine Risikoanalyse der thermischen Umgebungsfaktoren technologischer und klimatologischer Art vorzunehmen. Dabei sind diverse Faktoren zu berücksichtigen. Anhand der Ergebnisse dieser Risikoanalyse erstellen Sie einen Aktionsplan, den Sie ausführen, wenn es für Ihre Mitarbeiter zu warm wird. 

Welche Maßnahmen kann ich als Arbeitgeber ergreifen?

In erster Linie können Sie technische Maßnahmen ergreifen, die Temperatur, Luftfeuchtigkeit, thermische Strahlung oder Luftstromgeschwindigkeit beeinflussen. Hier einige mögliche technische Maßnahmen: 

  • Künstliche Belüftung. 

  • Maßnahmen zur Verringerung des Wärmeeintrags von außen (etwa durch Sonneneinstrahlung). 

  • Abscheidung oder Absaugung feuchter warmer Dämpfe oder Gase, etwa von Bädern. 

  • Anbringung von reflektierender Abschirmung bei übermäßiger Wärmestrahlung. 

  • Isolation von Wärmequellen wie Öfen, Brenner oder Stromleitungen. 

Es bleibt jedoch nicht bei technischen Eingriffen. Weitere mögliche Maßnahmen sind: 

  • Verringerung der körperlichen Belastung oder Wechsel zu alternativen Arbeitsverfahren. 

  • Expositionsdauer durch die Einführung von Ruhezeiten ändern.  

  • Anpassung der Arbeitsplanung an die Jahreszeiten (schwerere Arbeiten im Winter).  

  • Anpassung des Schichtplans, etwa im Sommer früher beginnen. 

  • Anschaffung von Schutzkleidung. 

  • Kostenlose Bereitstellung von entsprechenden Erfrischungsgetränken. 

Der Zeitpunkt des Eingriffs hängt von der Art der Arbeit und der Überschreitung des Schwellenwertes des WBGT-Indexes (wet-bulb globe temperature) ab. Dieser Index gibt einen Schwellenwert pro Art der Arbeit an (von sehr leichten bis zu sehr schweren Arbeiten). Der Gefahrenverhütungsberater kann einschätzen, welche Qualifizierung zu welcher Art der Arbeit gehört. 

Beispiel:

Der Bürojob von Finn gilt als „sehr leichte Arbeit“. Sein Arbeitgeber ergreift Hitzemaßnahmen, wenn der Schwellenwert „29“ des WBGT-Indexes überschritten wird. Seine Kollegin Myriam, die in der Produktion stehend am Band arbeitet, leistet mittelschwere Arbeit. Für die Ergreifung von Maßnahmen gilt dort ein Schwellenwert von „26“.

Zu kalt am Arbeitsplatz

Auch zu niedrige Temperaturen stellen ein Risiko für Ihre Mitarbeiter dar. Die Risikoanalyse thermischer Umgebungsfaktoren soll zeigen, welche Risiken spezifisch für Ihre Organisation gelten. 

Wenn Mitarbeiter lange in Kälte arbeiten, können Sie unter folgenden Symptomen leiden: 

  • Unwohlsein, Gänsehaut, Schüttelfrost, Zittern, Zähneklappern 

  • Winterhände und Winterfüße 

  • Schmerzempfindung der exponierten Körperteile, Hände, Füße, Gesicht, Nase und Ohren 

  • Erfrierungen und Erfrierungswunden 

  • Unterkühlung  

  • Raynaud-Syndrom: schmerzhafte weiße Finger durch Verengung der Blutgefäße  

  • Langfristig Erkrankungen der Muskeln und Gelenke 

Welche Maßnahmen kann ich als Arbeitgeber ergreifen?

Als Arbeitgeber müssen Sie technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, wenn die Schwellenwerte für Kälte unterschritten werden können. 

So müssen Sie einige alternative Lösungen für die „Umgestaltung“ der Arbeit vorsehen: 

  • Arbeiten im Freien möglichst außerhalb der Winterzeit einplanen. 

  • Vorbereitende Arbeiten so weit wie möglich in beheiztem Raum oder beheizter Werkstatt erledigen. 

  • Bereitstellung von ausreichenden beheizten gemeinschaftlichen Räumen und regelmäßige Pausen in beheizten Räumen. 

Darüber hinaus bringen einige Hilfsmittel Erleichterung: 

  • Stellen Sie Handschuhe, warme Stiefel/Schuhe und warme Helme/Mützen bereit. 

  • Stellen Sie kostenlos warme Getränke (Suppe, Tee, Kaffee, Kakao usw.) zur Verfügung. 

  • Der Speiseraum muss mit einer Aufwärmmöglichkeit für Essen und Getränke ausgestattet sein. 

Ebenso wie bei warmem Wetter müssen Sie auch bei Kälte einige technische Maßnahmen ergreifen: 

  • Beschränkung der Exposition gegenüber Wind und Zugluft durch Bereitstellung von Abschirmung oder Schutzsegeln. 

  • Ausstattung der Baustellenfahrzeuge mit einer Kabine mit Türen und guter Heizung. 

  • Gewährleistung der leichten Nutzung von Werkzeugen mit Handschuhen. 

Achten Sie schließlich auch auf anfällige Mitarbeiter: Personen mit schlechter körperlicher Verfassung, chronischen Atemwegserkrankungen, Herzproblemen, Diabetes, ältere Arbeitnehmer usw. 

Ab wann muss ich diese Maßnahmen anwenden?

Bei kaltem Wetter gelten gesetzliche Auslösetemperaturen abhängig von der Schwere der Arbeiten. Die Lufttemperatur, gemessen mit einem normalen Thermometer, darf nicht niedriger sein als: 

  • 18 °C bei sehr leichten Arbeiten 

    z. B. Verwaltungsarbeiten, Lesen, Zeichnen  

  • 16 °C bei leichten Arbeiten    

    z. B. sitzende Tätigkeiten mit leichter Handarbeit, Nähen, Bügeln, leichte Hausarbeiten  

  • 14 °C bei mittelschweren Arbeiten   

    z. B. Malerarbeiten, Tischlerarbeiten 

  • 12 °C bei schweren Arbeiten    

    z. B. Maurerarbeiten, schwere Metallverarbeitung  

  • 10 °C bei sehr schweren Arbeiten   

    z. B. Graben, Umgraben, Hantieren mit schwerem Material 

Die angegebenen Schwellenwerte sind im Prinzip Behaglichkeitsgrenzen. Klar ist, dass Temperaturen in Kühl- und Tiefkühlräumen deutlich niedriger sind. Bei solch niedrigen Temperaturen sind Gesundheitsschäden möglich. Bei der Beurteilung kalter Temperaturen müssen Sie auch die Luftgeschwindigkeit und die relative Luftfeuchtigkeit berücksichtigen. 

Thermische Umgebungsfaktoren: thermisches Wohlbefinden

Ein Büroumfeld ist häufig anfällig für Beschwerden über die Temperatur. Während die eine Person es zu warm findet, ist es für die andere zu kalt. Eine angenehme Erfahrung der thermischen Umgebung – der Klimakomfort – ist für jeden anders. Daher werden in einem Großraumbüro nie alle ganz mit dem Klima zufrieden sein. Studien zeigen jedoch eine Grenze. Wenn mehr als 10 % der Menschen im Umfeld Beschwerden haben, ist es Zeit für technische oder organisatorische Lösungen, um das Wohlbefinden zu steigern. 

Welche Maßnahmen kann ich als Arbeitgeber ergreifen?

Bei Beschwerden hinsichtlich des Klimakomforts am Arbeitsplatz können Sie als Arbeitgeber eine Klimastudie erstellen. So können Sie eine Einschätzung mit einer objektiven Darstellung der Messwerte vornehmen. Zudem können Sie als Arbeitgeber einige Tipps beim Bau bzw. Umbau eines Büros berücksichtigen. 

  • Schaffen Sie eine Möglichkeit, mit der die Mitarbeiter die Temperatur selbst regeln können. 

  • Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung durch (eventuell automatischen) Sonnenschutz. 

  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der Räume. Erwägen Sie aktive Belüftung in Räumen mit häufig wechselnder oder hoher Besetzung. 

  • Bieten Sie zu öffnende Fenster. Viele Arbeitnehmer empfinden die Möglichkeit, selbst die Fenster zu öffnen, als positiv. 

  • Beachten Sie die Ausrichtung Ihres Gebäudes und mögliche Temperaturunterschiede zwischen Nord und Süd. 

  • Ein kalter Boden verursacht häufig ein Kälteempfinden. Dies können Sie mit einer entsprechenden Bodenisolierung, Bodenheizung, Teppich oder Fußstützen beheben. 

  • Achten Sie auf Zugluft durch offene Türen, Durchgänge, schlechte Abdichtungen oder Isolierung usw. 

  • Die Aufstellung von Pflanzen hat positive Auswirkungen auf das Umfeld und das Empfinden der Arbeitnehmer. 

Ab wann muss ich diese Maßnahmen anwenden?

Als Maß für die Belüftung von Büros besteht ein gesetzlicher Schwellenwert und Grenzwert für die CO2-Konzentration von 800 und 1200 ppm. 

Auch wenn das Umfeld mit aktiver Belüftung ausgestattet ist, müssen Sie die gesetzlichen Schwellen- und Grenzwerte für die relative Luftfeuchtigkeit beachten. Die relative Luftfeuchtigkeit muss dann innerhalb der Grenzen von 40 % und 60 % liegen oder, falls technisch nicht machbar, zwischen 35 % und 70 %. Für andere Parameter können Sie die Referenzwerte in den Normen finden, die als Grundlage für bewährte Verfahren gelten. 

Was kann Liantis für Sie tun?

Die konkret zu ergreifenden Präventionsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzes von Arbeitnehmern, die bei hohen oder niedrigen Temperaturen arbeiten müssen, müssen Sie immer in Rücksprache mit dem zuständigen Gefahrenverhütungsberater ergreifen. Liantis kann Sie dabei unterstützen. Wenden Sie sich für eine Risikoanalyse thermischer Umgebungsfaktoren und entsprechende Messungen an unsere Sachverständigen der Abteilung Risikomanagement.