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Arbeitshygiene
Wer asbesthaltige Materialien bei einfachen Abrissarbeiten entsorgen möchte, ist verpflichtet, eine Schulung zu absolvieren. Diese Schulung vermittelt Ihren Mitarbeitern die sichere Vorgehensweise bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material.
Dieser Auffrischungskurs ist für alle Ersthelfer, die die Grundausbildung besucht haben, gemeint. Dieser Kurs gewährleistet die obligatorische jährliche Fortbildung dieser Ersthelfer.
Damit Ihre Asbest-Bestandsaufnahme und Ihr Ihr Plan für den Umgang damit aktuell bleibt, ist eine jährliche Überprüfung erforderlich. Bei dieser Überprüfung beurteilt unser Gefahrenverhütungsberater den Zustand der asbesthaltigen Materialien in Ihrem Unternehmen.
Zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer gegen Risiken durch Asbest müssen Sie als Arbeitgeber eine Asbest-Bestandsaufnahme erstellen. Unsere Gefahrenverhütungsberater erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Übersicht aller asbesthaltigen Materialien in den Gebäuden Ihres Unternehmens.
Kommen Ihre Mitarbeiter bei kleinen Arbeiten mit Asbestfasern in Kontakt? Dann sind sie verpflichtet, eine Grundausbildung Asbestkontakt zu absolvieren.
Während dieser Erste-Hilfe-Grundausbildung lernen Ihre Arbeitnehmer, wie sie in einer Notfallsituation am Arbeitsplatz Erste Hilfe leisten können. Kollegen können sich plötzlich unwohl fühlen, können sich verletzen… Eine schnelle, professionelle Reaktion wird ihnen in dieser Ausbildung beigebracht.