Gefahrenverhütung am Arbeitsplatz

Eine effiziente Gefahrenverhütungspolitik zu betreiben, ist gar nicht so einfach. Während Sie einige Aufgaben Ihren eigenen Mitarbeitern anvertrauen können, nehmen Sie für andere Angelegenheiten besser die Hilfe externer Sachverständiger in Anspruch. Denn wenn es Ihnen gelingt, die richtigen Menschen hinzuzuziehen und die Gefahrenverhütung konsequent und planmäßig durchzuführen, setzen Sie gesetzliche Verpflichtungen in Investitionen um, die sich wirklich lohnen. 

Warum ist Gefahrenverhütung wichtig

Gute Mitarbeiter sind für jedes Unternehmen und jede Organisation ein wichtiger Faktor. Als Arbeitgeber haben Sie großen Nutzen davon, diese Mitarbeiter in einem gesunden und sicheren Umfeld ihr Ding machen zu lassen. Daher ist eine durchdachte und ausgewogene Gefahrenverhütungspolitik ein Muss. 

Setzen Sie sich als Arbeitgeber für die Gefahrenverhütung ein, wird dies auch zu zufriedenen Mitarbeitern führen. Aber schlussendlich ernten auch Sie selbst die Früchte davon. Denn gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind produktiver. Weniger Arbeitsausfall sorgt wiederum dafür, dass Sie effizienter arbeiten können. Und eine Organisation, die wie geschmiert läuft, ist eine Organisation mit zufriedenen Kunden. 

Dynamisches Risikomanagementsystem

Die Gesetzgebung betreffend das Wohlbefinden am Arbeitsplatz erachtet das dynamische Risikomanagement als wichtig. Durch die schrittweise Strukturierung Ihrer Gefahrenverhütungspolitik - von der Risikoanalyse über Gefahrenverhütungsmaßnahmen bis zu einem allgemeinen Gefahrenverhütungsplan und einem jährlichen Aktionsplan - erarbeiten Sie einen Gesamtansatz. Und durch die kontinuierliche Evaluierung dieses Ansatzes und eventuelle Anpassungen machen Sie Ihr Unternehmen zu einem Ort, an dem man sicher und angenehm arbeitet. 

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Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz

Sobald Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie einen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) schaffen. Dieser Dienst umfasst mindestens einen Gefahrenverhütungsberater, der – gegebenenfalls unterstützt von externe Fachleuten – über die Gefahrenverhütungspolitik im Unternehmen wacht. 

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Gefahrenverhütungsberater

Ein Gefahrenverhütungsberater berät den Arbeitgeber über alles im Zusammenhang mit der Politik des Wohlbefindens im Unternehmen oder in der Organisation. Dies kann ein eigener Mitarbeiter sein oder ein Gefahrenverhütungsberater eines externen Gefahrenverhütungsdienstes. Ein Gefahrenverhütungsberater kann auf Arbeitssicherheit, psychosoziale Aspekte, Betriebshygiene, Ergonomie oder Arbeitsmedizin spezialisiert sein.  

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Externer Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz

Die Politik des Wohlbefindens ist in vielen Fällen eine Aufgabe für Fachleute, die einen bereichsübergreifenden Ansatz erfordert. Nicht jedes Unternehmen hat diese Fachleute selbst im Haus. Daher können oder müssen Sie als Arbeitgeber für einige Gefahrenverhütungsaufgaben einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hinzuziehen. 

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Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz

Jedes Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern muss einen Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz schaffen (AGSA). Die Mitglieder dieses Ausschusses werden bei den Sozialwahlen gewählt und haben als Aufgabe, proaktiv an der Politik des Wohlbefindens des Unternehmens mitzuwirken. 

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