Arbeitsverträge: Welche unterschiedlichen Verträge gibt es?

Ein Arbeitsvertrag ist das gesetzliche Verpflichtungsverhältnis, das Sie mit einem Arbeitnehmer eingehen. Sie sollten also gut darüber nachdenken, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abfassen oder unterzeichnen. Zudem bieten bestimmte Arbeitsverhältnisse und Verträge einige Flexibilität. Was aber ist möglich? Wir lotsen Sie durch die Möglichkeiten.

Vollzeitmitarbeiter

Arbeitet ein Mitarbeiter die maximale Stundenzahl pro Woche, handelt es sich um einen Vollzeitarbeitsvertrag. Diese Höchstzahl ist branchenspezifisch, im Allgemeinen entspricht sie jedoch 8 Stunden pro Tag und 40 Wochenstunden.

Die genaue Arbeitszeit finden Sie im Branchentarifvertrag, der für Ihr Unternehmen gilt. Dort steht auch, ob eine Arbeitswoche fünf oder sechs Tage umfasst. Nur wenn spezifische Voraussetzungen erfüllt sind, darf diese maximale Arbeitszeit überschritten werden.

Teilzeitmitarbeiter

Ein Teilzeitarbeitsvertrag liegt vor, wenn die normale Arbeitszeit geringer als die eines Vollzeitarbeitnehmers in vergleichbarer Situation. Dabei muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens ein Drittel der Arbeitszeit des Vollzeitarbeitnehmers betragen. Arbeiten Ihre Mitarbeiter in Teilzeit, darf deren Arbeitszeit zudem nicht weniger als drei Stunden betragen.

Ob Ihre Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten, bestimmen sie in Rücksprache mit Ihnen. Als Arbeitgeber können Sie eine Arbeitsregelung nicht ohne Weiteres ständig abändern. Sonst wird dies als stillschweigende Entlassung betrachtet und müssen eine Vertragsbruchentschädigung leisten.

Befristeter Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag hat Vor- und Nachteile. Er endet beispielsweise automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Sie brauchen ihn somit nicht mehr zu kündigen. Möchten Sie ihn jedoch vorzeitig beenden, müssen Sie an den Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen. Es sei denn, die Kündigung erfolgt in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit, spätestens nach Ablauf von sechs Monaten. 

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Legen Sie die Laufzeit des Arbeitsvertrages nicht explizit fest, besteht automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Dieser kann von allen Vertragsparteien jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen oder einseitig beendet werden. Vorausgesetzt, es werden einige Regeln eingehalten.

Vertretungsvertrag

Vertretungsverträge sind ausgezeichnete Möglichkeiten, vorübergehend abwesende Arbeitnehmer zu ersetzen. Sie bieten der Vertretung mehr Sicherheit als ein Zeitarbeitsvertrag. Auch als Arbeitgeber kommen Ihnen die Vorteile hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsregelungen zugute. Aber auch hier gilt als Voraussetzung, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden.

Klar beschriebene Aufgaben

In einigen befristeten Verträgen ist die Laufzeit nicht angegeben, wohl aber eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten. Zum Schutz der Arbeitnehmer gegen eventuellen Missbrauch gelten für solche Verträge strenge Regelungen und Voraussetzungen.

Student

Ein Student ist eine Person, die regulär bei einer Bildungseinrichtung immatrikuliert ist und ihr Studium nicht beendet hat. Es handelt sich um Personen, die vom Grundsatz her Student sind, und somit nicht um Personen, die Abendschulen besuchen, um Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag oder um Schülerpraktikanten.

Studenten, die weniger als 465 Stunden pro Kalenderjahr arbeiten, profitieren von einem geringeren LASS-Beitrag. Für die Erfassung gilt die DIMONA-Meldung. Die geleistete Stundenzahl können Sie auf der Website www.studentatwork.be oder mit der App student@work überprüfen. Ab der 476. Stunde gilt der übliche LASS-Beitrag.

Flexi-Jobs

Ein Flexi­Job ist eine Form der Gelegenheitsarbeit für Personen, die bereits eine Beschäftigung von mindestens 4/5 im Rahmen einer Haupttätigkeit haben. Sie können eine zusätzliche Beschäftigung (einen Flexi-Job) unter günstigen Bedingungen aufnehmen. Dazu müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Arbeitsrecht und Sozialrecht erfüllen.

Ein Flexi-Job-Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn, der mindestens 9,88 € beträgt (indexierbar), einschließlich des Flexi-Urlaubsgeldes. Sie können den Stundenlohn um Flexi-Vergütungen ergänzen. Dies sind Zusatzvergütungen aufgrund von Tarifverträgen, wie Zuschläge und Prämien. Auf den Flexi-Lohn, die Flexi-Vergütungen und das Flexi-Urlaubsgeld muss der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben und Steuern zahlen. Als Arbeitgeber tragen Sie einen besonderen Arbeitgeberanteil von 25%.

Ausländische Arbeitnehmer

Für einige schwer zu besetzende Stellen ist es gelegentlich schwierig, entsprechende Kandidaten zu finden. Um sie dennoch zu besetzen, können Sie die Einstellung von ausländischen Mitarbeitern erwägen oder die Aufträge an ein ausländisches Unternehmen vergeben.

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