Vereinfachung des Gesellschaftsrechts
Im Frühjahr 2019 wurde das neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen endgültig verabschiedet. Der Schwerpunkt dieser Reform liegt auf einem flexibleren, einfacheren und moderneren System.
Wer eine neue Gesellschaft gründet, unterliegt seit dem 1. Mai 2019 der neuen Gesetzgebung.
Vier grundlegende Gesellschaftsformen
Zu den wichtigsten Reformen gehört die drastische Reduzierung der Anzahl der Gesellschaftsformen. Es gibt jetzt nur noch vier grundlegende Gesellschaftsformen:
- die Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (PGmbH)
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Genossenschaft (Gen.)
- die Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR)
Von diesen Basisformen ist die Gesellschaft des allgemeinen Rechts die einzige, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die Kommanditgesellschaft (KG) bestehen weiterhin als spezifische Formen einer Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit.
Neben diesen grundlegenden Gesellschaftsformen werden auch einige weniger bekannte Formen beibehalten: die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die Europäische Gesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft (SCE). Dies sind Gesellschaftsformen, die sich aus der europäischen Gesetzgebung ableiten und daher von den belgischen Behörden nicht geändert werden können.
Vergleich der Gesellschaftsformen
Was ist mit den alten Gesellschaftsformen?
Vor der Einführung des neuen Gesellschaftsrechts war die Unternehmenslandschaft etwas komplexer. Es gab nicht weniger als sechzehn verschiedene Gesellschaftsformen, jede mit ihren eigenen Stärken und Schwachpunkten. Die bekanntesten davon waren:
- PGmbH
- PGmbHmA
- PGmbH-S
- AG
- OHG
- EKG
- KGaA
- Gen.mbH
- Gen.mubH
Bestehende Gesellschaften haben ab dem 1. Januar 2020 vier Jahre Zeit, um ihre Satzung an das neue Gesellschaftsrecht anzupassen. Wird eine Gesellschaftsform abgeschafft, muss sich die Gesellschaft in eine der vier neuen Formen umwandeln. Gesellschaften, die am 1. Januar 2024 noch nichts unternommen haben, werden automatisch umgewandelt.
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