Gesellschaftsformen: Welche eignet sich am besten für Sie?

Die Gründung eines eigenen Unternehmens bringt viele wichtige Entscheidungen mit sich. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, müssen Sie u. a. die richtige Gesellschaftsform wählen. Jede Rechtsform einer Gesellschaft weist ihre besonderen Merkmale auf, die entscheidend dafür sind, welche Form für Sie am besten geeignet ist. 

Vereinfachung des Gesellschaftsrechts

Im Frühjahr 2019 wurde das neue Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen endgültig verabschiedet. Der Schwerpunkt dieser Reform liegt auf einem flexibleren, einfacheren und moderneren System.

Wer eine neue Gesellschaft gründet, unterliegt seit dem 1. Mai 2019 der neuen Gesetzgebung.

Vier grundlegende Gesellschaftsformen

Zu den wichtigsten Reformen gehört die drastische Reduzierung der Anzahl der Gesellschaftsformen. Es gibt jetzt nur noch vier grundlegende Gesellschaftsformen:

  1. die Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (PGmbH)
  2. die Aktiengesellschaft (AG)
  3. die Genossenschaft (Gen.)
  4. die Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR)

Von diesen Basisformen ist die Gesellschaft des allgemeinen Rechts die einzige, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: die OHG (Offene Handelsgesellschaft) und die Kommanditgesellschaft (KG) bestehen weiterhin als spezifische Formen einer Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit.

Neben diesen grundlegenden Gesellschaftsformen werden auch einige weniger bekannte Formen beibehalten: die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die Europäische Gesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft (SCE). Dies sind Gesellschaftsformen, die sich aus der europäischen Gesetzgebung ableiten und daher von den belgischen Behörden nicht geändert werden können.

Vergleich der Gesellschaftsformen

 

PGmbH

AG

Gen.

Gesellschaft des allgemeinen Rechts

Gründung durch notarielle Urkunde

Ja

Ja

Ja

Nein

Mindestanzahl von Gründern

1

1

3

2

Minimales Startkapital

Keines

61.500 Euro

Keines

Keines

Finanzplan obligatorisch

Ja

Ja

Ja

Nein

Frei übertragbare Anteile

Ja (vorbehaltlich Satzungsänderungen)

Ja

Nein

Nein (sofern nicht gesetzlich geregelt)

Haftung der Gesellschafter

Auf die Einlage beschränkt

Auf die Einlage beschränkt

Auf die Einlage beschränkt

Unbeschränkt und gesamtschuldnerisch

Was ist mit den alten Gesellschaftsformen?

Vor der Einführung des neuen Gesellschaftsrechts war die Unternehmenslandschaft etwas komplexer. Es gab nicht weniger als sechzehn verschiedene Gesellschaftsformen, jede mit ihren eigenen Stärken und Schwachpunkten. Die bekanntesten davon waren:

  • PGmbH
  • PGmbHmA
  • PGmbH-S
  • AG
  • OHG
  • EKG
  • KGaA
  • Gen.mbH
  • Gen.mubH

Bestehende Gesellschaften haben ab dem 1. Januar 2020 vier Jahre Zeit, um ihre Satzung an das neue Gesellschaftsrecht anzupassen. Wird eine Gesellschaftsform abgeschafft, muss sich die Gesellschaft in eine der vier neuen Formen umwandeln. Gesellschaften, die am 1. Januar 2024 noch nichts unternommen haben, werden automatisch umgewandelt.

BEISPIEL

Die Rechtsform „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ wird aufgehoben. Vor 2024 müssen Sie daher Ihre Gesellschaft umwandeln und Ihre Satzung ändern. Tun Sie das nicht, wird die Gesellschaft kraft Gesetzes automatisch in eine AG umgewandelt. Die Tatsache, dass das Gesetz ein Sicherheitsnetz vorsieht, ist natürlich kein Freischein. Wer das Notwendige unterlässt, riskiert Sanktionen.

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