Urlaub und besondere Urlaubsregelungen

Neben den gesetzlichen Urlaubstagen bestehen noch weitere Regelungen betreffend eine rechtmäßige vorübergehende Abwesenheit von Arbeitnehmern. Denken Sie beispielsweise an Bildungsurlaub und an besondere Urlaubsregelungen wie Zeitkredit und Elternurlaub.

Gesetzliche Urlaubstage

Ein Arbeitnehmer in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, der im vergangenen Kalenderjahr (Urlaubsrechnungsjahr) in Vollzeit beschäftigt war, hat im laufenden Jahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub.  Angestellte erhalten neben dem reinen Urlaubsgeld (Lohn, der fortgezahlt wird) das doppelte Urlaubsgeld. Arbeiter erhalten einen Betrag, der vom Landesamt für den Jahresurlaub ausgezahlt wird.

Besondere Urlaubsregelungen

Gelegentlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gegenseitigem Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag vollständig oder teilweise aussetzen. Bei einer solchen besonderen Urlaubsregelung hat der Arbeitnehmer häufig Anspruch auf bestimmte Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Zeitkredit oder Elternurlaub der Fall.

Bildungsurlaub

Mitarbeiter können Bildungsurlaub bekommen. Dieser ermöglicht Ihnen, eine anerkannte Schulung während der Arbeitszeit ohne Lohnverlust zu absolvieren. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Schulung und dem Arbeitsplatz ist in der Regel nicht erforderlich.

Bauferien

Während der Bauferien nimmt sich die Baubranche einige Wochen kollektiv frei. Dies ist eine Vereinbarung, die die Baubranche jeweils im Herbst für den Sommer des Folgejahres trifft. Die Empfehlungen können je nach Region unterschiedlich ausfallen.

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