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Arbeitshygiene
Wer asbesthaltige Materialien bei einfachen Abrissarbeiten entsorgen möchte, ist verpflichtet, eine Schulung zu absolvieren. Diese Schulung vermittelt Ihren Mitarbeitern die sichere Vorgehensweise bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material.
Möchten Sie sicherstellen, dass das Thema Arbeitsmedizin im AGSA die erforderliche Aufmerksamkeit erhält? Legen Sie in diesem Fall mithilfe dieses Tools die Anwesenheit des Arbeitsarztes fest.
Damit Ihre Asbest-Bestandsaufnahme und Ihr Ihr Plan für den Umgang damit aktuell bleibt, ist eine jährliche Überprüfung erforderlich. Bei dieser Überprüfung beurteilt unser Gefahrenverhütungsberater den Zustand der asbesthaltigen Materialien in Ihrem Unternehmen.
Möchten Sie auf unsere Fachkompetenz im Bereich Arbeitsmedizin zurückgreifen – und dies über einen längeren Zeitraum? Dann ist dies die von Ihnen gesuchte Lösung.
Zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer gegen Risiken durch Asbest müssen Sie als Arbeitgeber eine Asbest-Bestandsaufnahme erstellen. Unsere Gefahrenverhütungsberater erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Übersicht aller asbesthaltigen Materialien in den Gebäuden Ihres Unternehmens.
Kommen Ihre Mitarbeiter bei kleinen Arbeiten mit Asbestfasern in Kontakt? Dann sind sie verpflichtet, eine Grundausbildung Asbestkontakt zu absolvieren.