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Arbeitshygiene
Wer asbesthaltige Materialien bei einfachen Abrissarbeiten entsorgen möchte, ist verpflichtet, eine Schulung zu absolvieren. Diese Schulung vermittelt Ihren Mitarbeitern die sichere Vorgehensweise bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material.
Damit Ihre Asbest-Bestandsaufnahme und Ihr Ihr Plan für den Umgang damit aktuell bleibt, ist eine jährliche Überprüfung erforderlich. Bei dieser Überprüfung beurteilt unser Gefahrenverhütungsberater den Zustand der asbesthaltigen Materialien in Ihrem Unternehmen.
Ergonomie
Wenn Mitarbeiter zum Beispiel nach einer Krankheit oder Rehabilitation die Arbeit wiederaufnehmen, kann es empfehlenswert sein, sich an den Gefahrenverhütungsberater für Ergonomie zu wenden.
Zum Schutz Ihrer Arbeitnehmer gegen Risiken durch Asbest müssen Sie als Arbeitgeber eine Asbest-Bestandsaufnahme erstellen. Unsere Gefahrenverhütungsberater erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Übersicht aller asbesthaltigen Materialien in den Gebäuden Ihres Unternehmens.
Kommen Ihre Mitarbeiter bei kleinen Arbeiten mit Asbestfasern in Kontakt? Dann sind sie verpflichtet, eine Grundausbildung Asbestkontakt zu absolvieren.
FEDRIS erstattet die Kosten, wenn ein Arbeitgeber eine ergonomische Intervention für Arbeitnehmer mit Beschwerden im unteren Rücken durchführt, die bestimmte Bedingungen erfüllen.