Erarbeitung eines Aktionsplans im Rahmen eines Inspektionsbesuchs

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Arbeitssicherheit

Hatten Sie einen Kontrollbesuch der Aufsicht für Wohlbefinden am Arbeitsplatz? Dann müssten Sie einen Bericht des Kontrolleurs erhalten haben. Dieser Bericht listet die Problembereiche für Ihr Unternehmen auf. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir auf der Grundlage des Berichts einen Aktionsplan. Da es hier immer eine bestimmte Frist gibt, ist es wichtig, dass Sie uns diesen Bericht so schnell wie möglich zukommen lassen.

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