Gefahrenverhütungsberater

Der interne Gefahrenverhütungsberater in Ihrem Unternehmen analysiert Risiken und bietet Beratung in Bezug auf Gefahrenverhütungsmaßnahmen. Er ist die Schlüsselfigur in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Welche Mission verfolgt er? 

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Gefahrenverhütungsberater und das belgische Gesetz über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Ein interner Gefahrenverhütungsberater (IGB) berät in Bezug auf Maßnahmen für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und unterstützt Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeiter bei der Anwendung des Gesetzes über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Ein Arbeitnehmer kann erst dann als IGB auftreten, wenn er nach den gesetzlichen Vorgaben als IGB eingestellt wurde. Dazu bedarf es u. a. der Einwilligung der Arbeitnehmer. 

Konkret beschäftigt sich ein Gefahrenverhütungsberater mit der Analyse von Risiken und der Entwicklung von Gefahrenverhütungsmaßnahmen mit dem Ziel, Risiken vorzubeugen. Selbstverständlich kann man Risiken nie ganz ausschließen. Aber ein Gefahrenverhütungsberater sorgt auf jeden Fall für Maßnahmen, die eventuellen Schaden verhindern oder begrenzen. Diese Risiken spielen in den Bereichen SicherheitGesundheitpsychosoziales WohlbefindenErgonomie und Arbeitshygiene eine Rolle. 

Die Aufgaben eines internen Gefahrenverhütungsberaters 

Die Aufgaben des Gefahrenverhütungsberaters sind unterschiedlicher Art; er benötigt dafür ein umfassendes Wissen. Der interne Gefahrenverhütungsberater ist auf Arbeitssicherheit spezialisiert.  Zudem ist er Ansprechpartner für Mitarbeiter des externen Diensts, die für psychosoziale Aspekte, Arbeitshygiene, Ergonomie und Arbeitsmedizin verantwortlich sind. 

Als Arbeitgeber müssen Sie bereits ab einem einzigen Arbeitnehmer einen Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz beauftragen. Der externe Dienst ist für den internen Gefahrenverhütungsberater ein Partner bei der Gestaltung der Maßnahmen für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz im Unternehmen.  

Die unterschiedlichen Ausbildungsniveaus des Gefahrenverhütungsberaters 

Die Ausbildungen, welche die Gefahrenverhütungsberater absolvieren müssen, werden in zwei Niveaus unterteilt. Die vorhandenen Risiken in Ihrem Unternehmen und die Anzahl der Mitarbeiter sind ausschlaggebend für die Festlegung des Ausbildungsniveaus.  

Die Unternehmen werden in die Gruppen A, B, C oder D eingeteilt. Für Unternehmen der Gruppen C und D reichen Grundkenntnisse, die auch als 3. Niveau bezeichnet werden. Als Nachweis über ausreichende Grundkenntnisse ist die Grundausbildung Gefahrenverhütungsberater des 3. Niveaus ideal, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.  

In Unternehmen mit mehr Risiken und vielen Mitarbeitern ist eine ergänzende Ausbildung auf dem 2. Niveau (B-Unternehmen) erforderlich und manchmal sogar auf dem 1. Niveau (A-Unternehmen).  Außerdem muss sich jeder interne Gefahrenverhütungsberater kontinuierlich weiterbilden.   

Gefahrenverhütungsberater des 3. Niveaus

Wenn Sie als Arbeitgeber ein Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern führen, gehört Ihr Unternehmen zur Gruppe D und Sie dürfen selber als interner Gefahrenverhütungsberater fungieren. Sie müssen dann über Grundkenntnisse verfügen, aber eine Ausbildung ist nicht obligatorisch. Die Ausbildung Gefahrenverhütungsberater des 3. Niveaus ist jedoch sehr praktisch als Nachweis darüber, dass Sie über die Grundkenntnisse verfügen. Und zudem erwerben Sie nützliches Wissen und Fertigkeiten und knüpfen Kontakte.  

Auch für Unternehmen aus der Kategorie C ist die Grundausbildung auf dem 3. Niveau zwar nicht obligatorisch, aber doch sinnvoll.  

Gefahrenverhütungsberater des 2. Niveaus

Für Unternehmen aus der Kategorie B leitet ein Gefahrenverhütungsberater des 2. Niveaus den internen Dienst. Die anderen internen Gefahrenverhütungsberater verfügen mindestens über Grundkenntnisse. 

Gefahrenverhütungsberater des 1. Niveaus

Für Unternehmen aus der Kategorie A leitet ein Gefahrenverhütungsberater des 1. Niveaus den internen Dienst.  Andere IGBs verfügen mindestens über das 2. Niveau.  

Linienmanagement

Der Gefahrenverhütungsberater arbeitet intensiv mit dem Linienmanagement zusammen. Die Vorgesetzten müssen den IGB über Probleme in Bezug auf das Wohlbefinden innerhalb ihres Teams informieren und ihn um Beratung bzw. Stellungnahmen zu diesem Thema bitten. Der interne Gefahrenverhütungsberater berät die Vorgesetzten beispielsweise über Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden in ihren Teams.  

Außerdem wirkt der IGB an der Identifizierung der Gefahren mit. Er berät bezüglich der festgestellten Risiken und unterbreitet Vorschläge für eventuelle (präventive) Maßnahmen. Das geschieht in enger Abstimmung mit den Vorgesetzten. Diese kennen die Arbeitsabläufe schließlich am besten und müssen ihre Mitarbeiter in diesem Bereich neu koordinieren. 

Auch bei der Ausarbeitung der Maßnahmen für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz muss der IGB die hierarchischen Strukturen berücksichtigen. Er wird Vorgesetzte beispielsweise ausreichend schulen, damit sie eine stabile Sicherheitskultur in dem Unternehmen schaffen können. Der IGB berät nämlich nur und steuert die Maßnahmen für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, während die Führungskräfte die Maßnahmen täglich am Arbeitsplatz umsetzen müssen.

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