Aktualisierung – Coronavirus: wir beantworten Ihre häufig gestellten Fragen

Die Coronavirus-Pandemie betrifft zahlreiche Länder. Die Anzahl der Opfer steigt auch in Belgien. Die Regierung hat eine Reihe wichtiger Maßnahmen durchgeführt. Sie sind Arbeitgeber oder selbstständiger Unternehmer, was ist Ihre Aufgabe in diesem Zusammenhang?

5 minutes reading time 25 March 2020

Auf welche Maßnahmen zur Unterstützung können Sie als Arbeitgeber zählen?

Während einige Unternehmen, wie zum Beispiel Bekleidungsgeschäfte, gezwungen sind, Ihre Türen zu schließen, dürfen andere, wie Bauunternehmen, noch offenbleiben. Abhängig von Ihrer Situation als Arbeitgeber können Sie auf verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung zählen, um die Schließung Ihres Unternehmens oder den Mangel an Arbeit auszugleichen.

Ich bin dazu verpflichtet, meinen Betrieb zu schließen

Müssen Sie schließen? In diesem Fall können Sie von der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt Gebrauch machen. Zu diesem Zweck müssen Sie dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung eine E-Mail schicken. Außerdem müssen Sie auch die Gründe für Ihre Anfrage nennen. Ihr fester Kundenberater bei Liantis wird Sie bei dieser Aufgabe selbstverständlich unterstützen.

Bei einer obligatorischen Schließung in Flandern haben Sie außerdem Anspruch auf die Belästigungsprämie. Am 18. März 2020 wurde diese Prämie allen Unternehmen, die schließen müssen, zugänglich gemacht. Diese Belästigungsprämie beträgt 4.000 € in den ersten drei Wochen, und danach 160 € pro Tag. Falls Sie persönlich beschließen, Ihre Tätigkeiten zu beenden, haben Sie keinen Anspruch auf die Belästigungsprämie.

In Wallonien wird eine Prämie in Höhe von 5.000 € den der Schließungsverpflichtung unterliegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den in Wallonien durchgeführten Maßnahmen. Die Region Brüssel-Hauptstadt sieht auch die Gewährung einer Prämie von 4.000 € für die der Schließungsverpflichtung unterliegenden Betriebe vor. Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema.

Mein Unternehmen darf offenbleiben, aber meine Tätigkeit leidet unter der Krise

Ihr Unternehmen erbringt keine wesentlichen Dienstleistungen, wie zum Beispiel ein Bauunternehmen oder ein Studienbüro, dann dürfen Sie unter folgenden Bedingungen weiterarbeiten:

  1. Sie organisieren für jede Funktion, die es ermöglicht, Home-Office.
  2. Für Unternehmen, wo Home-Office unmöglich ist, muss "soziale Distanzierung" (Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Mitarbeitern) streng eingehalten werden.
  3. Sie beachten weiterhin die geltenden Hygienemaßnahmen.

Sollte es für Sie unmöglich sein, diesen Vorschriften nachzukommen, dann müssen Sie schließen. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für Ihre Mitarbeiter einreichen. Zu diesem Zweck müssen Sie dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung eine E-Mail schicken. Außerdem müssen Sie auch die Gründe für Ihre Anfrage nennen. Falls Sie persönlich beschließen, Ihre Tätigkeiten zu beenden, haben Sie keinen Anspruch auf die Belästigungsprämie.

Ihr Unternehmen darf offenbleiben, aber auf Grund von Produktionsrückgang, Rückgang der Kundenzahlen, usw. sind Sie nicht in der Lage, bestimmte Mitarbeiter zu beschäftigen? Dann können Sie für letztere einen Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen einreichen.

Ich muss geöffnet bleiben, denn mein Unternehmen bietet wesentliche Dienstleistungen an

Sie beschäftigen Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das wesentliche Dienstleistungen (Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen, Apotheken, Banken, usw.) anbietet, dann dürfen Sie in diesem Fall offenbleiben. Sie sind natürlich dazu verpflichtet, eine Reihe von wichtigen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter anzuwenden.

  1. Sie organisieren für jede Funktion, die es ermöglicht, Home-Office.
  2. Für Unternehmen, wo Home-Office unmöglich ist, muss "soziale Distanzierung" (Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Mitarbeitern) streng eingehalten werden.
  3. Sie beachten weiterhin die geltenden Hygienemaßnahmen.

Uns ist bewusst, daß Sie schwierige Zeiten durchstehen und daß Sie einem sehr starken Druck ausgesetzt sind. Im Namen von Liantis möchten wir Ihnen für Ihr großes Engagement für die Gesellschaft danken.

Auf welche Unterstützungsmaßnahmen können Sie als selbstständiger Unternehmer ohne Personal zählen?

Während einige Unternehmen gezwungen sind, Ihre Türen zu schließen, dürfen andere, wie Bauunternehmen, noch offenbleiben. Abhängig von Ihrer Situation als selbstständiger Unternehmer ohne Personal können Sie auf verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zählen, um die Schließung Ihres Unternehmens oder den Mangel an Arbeit auszugleichen.

Ich beschäftige keinen Arbeitnehmer und ich muss mein Unternehmen schließen

Informieren Sie sich über die Möglichkeit, Ihre Sozialbeiträge zu reduzieren. Sie können dies ohne Weiteres via My Liantis tun.

Sie geraten in finanzielle Schwierigkeiten ? In diesem Fall können Sie für bestimmte Sozialbeiträge einen Zahlungsaufschub beantragen. Sie können auch eine Beitragsbefreiung beantragen. Bitte setzen Sie sich dann mit dem INASTI (Institut national d’assurances sociales pour travailleurs indépendants) in Verbindung.

Falls Sie dazu gezwungen sind, vollständig oder teilweise Ihre Tätigkeit einzustellen, dann können Sie die Überbrückungsregelung in Anspruch nehmen.

Die flämische Regierung sieht eine einmalige Belästigungsprämie vor. Diese Prämie kann mit dem Überbrückungsrecht kumuliert werden. Selbstständige im Nebenberuf haben auch unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf diese Prämie. In Wallonien wird eine Prämie in Höhe von 5.000 € den der Schließungsverpflichtung unterliegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den in Wallonien durchgeführten Maßnahmen. Die Region Brüssel-Hauptstadt sieht auch die Gewährung einer Prämie von 4.000 € für die der Schließungsverpflichtung unterliegenden Betriebe vor. Hier finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema.

Ich beschäftige keinen Arbeitnehmer und mein Unternehmen kann weiter funktionieren

In diesem Fall wird hauptsächlich empfohlen, so viel wie möglich im Home-Office zu arbeiten und körperliche Kontakte mit Kunden zu vermeiden. Ist das nicht möglich? Dann beachten Sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern! Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen Sie Ihre Tätigkeit einstellen.

Falls die Anwendung dieser Maßnahmen zu einer Verringerung Ihrer  Einkommen führt, informieren Sie sich über die Möglichkeit Ihre Sozialbeiträge zu reduzieren. Sie können dies ohne Weiteres via My Liantis tun.

Ihre Geschäftstätigkeit erlebt einen Rückgang und sie werden mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert? In diesem Fall können Sie für bestimmte Sozialbeiträge einen Zahlungsaufschub beantragen. Sie können auch eine Beitragsbefreiung beantragen. Bitte setzen Sie sich dann mit dem INASTI (Institut national d’assurances sociales pour travailleurs indépendants) in Verbindung.

Sie beschließen persönlich, wegen Arbeitsmangels Ihre Tätigkeit vorläufig einzustellen ? Dann können Sie die Überbrückungsregelung für Selbständige in Anspruch nehmen. Bitte denken Sie daran, dass der Anspruch auf diese Entschädigung nur unter der Voraussetzung gilt, dass Sie mindestens sieben Tage in Folge Ihrer Tätigkeit eingestellt haben. Wenn Sie selbst entscheiden, Ihre Tätigkeit einzustellen, haben Sie keinen Anspruch auf die Belästigungsprämie.

Uns ist bewusst, dass Sie schwierige Zeiten durchstehen und das Sie einem sehr starken Druck ausgesetzt sind. Im Namen von Liantis möchten wir Ihnen für Ihr großes Engagement für die Gesellschaft danken.

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