Progressive Beschäftigung

Progressive Beschäftigung ist eine gute Methode, mit der Sie einen Mitarbeiter nach einer lang andauernden Krankheit oder Abwesenheit erneut in Ihr Unternehmen integrieren können. Über eine teilweise Wiederaufnahme der Arbeit oder vorübergehend angepasste Arbeit kann er sich wieder an den Arbeitsrhythmus gewöhnen und fühlt sich weiterhin mit Ihrem Unternehmen verbunden.  

Was ist progressive Beschäftigung?

Die progressive Beschäftigung ermöglicht arbeitsunfähigen Mitarbeitern, ihre Arbeit teilweise wieder aufzunehmen und sich in der Genesungsphase an ihren üblichen Arbeitsrhythmus zu gewöhnen. Es ist eine Methode, mit der Sie Mitarbeiter nach einer lang andauernden Krankheit oder Abwesenheit erneut in Ihr Unternehmen integrieren können. 

Mitarbeiter, die in diesem System der teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit beschäftigt werden, behalten ihren Anspruch auf die - zusätzlich zum Lohn bezogene - Leistung der Krankenkasse. Die Summe des Berufseinkommens und der (reduzierten) Leistung liegt immer über dem Leistungsbetrag für die Zeit, in der man nicht arbeitet. 

Teilweise Wiederaufnahme der Arbeit

Der Schritt von der Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsfähigkeit erfordert manchmal einen Übergangszeitraum, in dem der Mitarbeiter die Arbeit wieder teilweise aufnimmt. Beispielsweise einige Stunden pro Tag oder einige Tage pro Woche. Der Mitarbeiter erhält einen Lohn für seine geleistete Arbeit und behält zudem den Anspruch auf eine gewisse Leistung der Krankenkasse (oder der Versicherung im Falle eines Arbeitsunfalls). 

Der Mitarbeiter, sein behandelnder Arzt, sein Arbeitgeber und Vertrauensarzt/Versicherung müssen mit der geplanten teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit einverstanden sein. Zudem muss die Aktivität mit dem Gesundheitszustand des Mitarbeiters vereinbar sein. 

Angepasste Arbeit

Ein Arbeitnehmer kann immer darum ersuchen, dass die Arbeit seinem Gesundheitszustand und seinen gesundheitlichen Kapazitäten angepasst wird. Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einem derartigen Vorschlag zur progressiven oder angepassten Arbeit zuzustimmen. Aber Achtung: Lehnen Sie als Arbeitgeber angepasste oder progressive Arbeit ab und kündigen den Mitarbeiter stattdessen? Das kann in bestimmten Fällen als Diskriminierung oder als offensichtlich ungerechtfertigte Kündigung gelten. 

Wir empfehlen Ihnen, einen Zusatz zum Arbeitsvertrag zu verfassen, in dem Sie mit dem Mitarbeiter die wichtigsten Elemente angepasster oder anderweitiger Arbeit regeln. Der Vertragszusatz kann unter anderem Folgendes regeln: Arbeitsumfang, Arbeitsstundenpläne, Art der Arbeit, Beibehaltung oder Verlust erworbener Vorteile (wie z. B. Dienstwagen), Lohn und Gültigkeitsdauer dieses ergänzenden Dokuments. 

Was geschieht, wenn es vorübergehend keine angepasste Arbeit gibt?

Erklärt der Vertrauensarzt den Mitarbeiter für arbeitsunfähig, aber der Mitarbeiter ist vorübergehend nicht in der Lage, die in seinem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit auszuführen? Dann kann er beim LAAB eine Leistung beantragen. 

Für „vorübergehende Arbeitslosigkeit aufgrund von höherer Gewalt, verursacht durch medizinische Gründe“ gelten folgende Bedingungen: 

  • Der Arbeitsarzt oder der Arzt vom LAAB haben die Arbeitsunfähigkeit festgestellt. 

  • Geeignete Ersatztätigkeiten sind nicht verfügbar. 

  • Der Antrag wird nicht in den ersten sechs Monaten der Arbeitsunfähigkeit gestellt. 

  • Die Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehender Art. 

Wer bewilligt eine progressive Beschäftigung?

Mitarbeiter, die nach einer Zeit der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit wieder teilweise aufnehmen wollen, benötigen die Einwilligung des Vertrauensarztes der Krankenkasse. Dieser Arzt der Krankenkasse berät über die Genehmigung, die endgültige Entscheidung liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. 

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit in dem Zeitraum, in dem Sie ihm noch garantierten Lohn schulden (Lohnfortzahlungsanspruch), teilweise wieder aufnimmt, müssen Sie ihm den garantierten Lohn nicht mehr zahlen. Sie schulden Ihrem Mitarbeiter nur Lohn für die tatsächlich durchgeführten Leistungen, falls Sie nichts anderes mit ihm vereinbart haben.  

Sie müssen meist auch keinen garantierten Lohn an einen Mitarbeiter zahlen, der nach einem Arbeitsunfähigkeitszeitraum die Arbeit wieder aufnimmt und erneut wegen Arbeitsunfähigkeit ausfällt. Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Es handelt sich um eine progressive Wiederaufnahme der Arbeit mit Einwilligung des Vertrauensarztes. 

  • Der Mitarbeiter wird während der progressiven Beschäftigung erneut vollständig arbeitsunfähig. 

  • Diese Arbeitsunfähigkeit darf nicht dieselbe Ursache wie die erste Arbeitsunfähigkeit haben. Der Arbeitsunfähigkeit darf kein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zugrunde liegen. 

Beispiel:

Nach einer Krankheitsphase von einigen Monaten wird Pieter die progressive Wiederaufnahme seiner Arbeit ermöglicht. Er fällt zu Hause von der Leiter und bricht sich ein Bein, wodurch er wieder eine Weile arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber zahlt keinen garantierten Lohn für das gebrochene Bein und die Krankenkasse schaltet sich sofort mit den entsprechenden Leistungen ein. Übrigens: Wenn Pieter bei der Arbeit von der Leiter gefallen wäre, würde der Arbeitgeber doch einen garantierten Lohn (den er bei seiner Versicherung geltend machen könnte) zahlen müssen.