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Niemand denkt gerne darüber nach: Aber gelegentlich ergeben sich am Arbeitsplatz völlig unverhofft Krisensituationen, Unfälle oder schwere Zwischenfälle. In diesem Fall kommt es darauf an, schnell und angemessen zu reagieren. Daher ist es wichtig – und gesetzlich vorgeschrieben – einen internen Notfallplan zu haben. Dieser umfasst nicht nur die üblichen Anweisungen bei Bränden, sondern auch Sicherheitsvorschriften, die jedem nutzen.
Ein interner Notfallplan ist ein Dokument, das Sie erstellen, um negative Auswirkungen einer Krisensituation durch eine Reihe angepasster materieller und organisatorischer Maßnahmen zu beschränken. Der Arbeitgeber und seine Arbeitnehmer sollen auf unerwünschte Ereignisse vorbereitet sein und deren mögliche Auswirkungen effizient begrenzen und bekämpfen. Mit anderen Worten sorgt ein interner Notfallplan dafür, dass Schäden an Mensch, Umwelt und Material begrenzt bleiben, wenn trotz aller Präventionsmaßnahmen doch etwas schiefgehen sollte.
Der interne Notfallplan ist eine Sammlung von Informationen und Anweisungen, die bekannt sein und in dem Moment zur Verfügung stehen müssen, wenn ein Einsatz von (internen oder externen) Rettungsdiensten erforderlich ist. Darüber hinaus soll ein interner Notfallplan die Rettung von Menschen auf dem
Gelände ermöglichen. Hilfreich ist es, die erforderlichen Maßnahmen bei Ereignissen wie Brand, schweren Unfällen, Gaslecks, Explosionen, Produktaustritt, einer Evakuierung aus geschlossenen Räumen, einer Bombendrohung, Transportunfällen, Naturkatastrophen usw. zügig zu organisieren.
Die Erstellung eines internen Notfallplans erfolgt in vier Schritten.
Zunächst müssen Sie bestimmen, was Teil eines internen Notfallplans sein wird, und führen dazu eine Risikoanalyse durch. Anschließend folgt die Umsetzung, wobei Sie unter anderem bestimmen, in welchen Situationen der Notfallplan in Kraft tritt. Um alle mit den entsprechenden Verfahren vertraut zu machen, sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie mindestens einmal jährlich eine Warn-, Alarm- oder Evakuierungsübung veranstalten. Dies ist auch der geeignete Zeitpunkt, die Verfahren zu evaluieren.
Konkret kann ein interner Notfallplan aus vier Teilen bestehen:
Nach Feststellung eines Zwischenfalls ist es entscheidend, dass dieser schnellstmöglich gemeldet wird. Klare Vereinbarungen - die allen bekannt sind - müssen darüber bestehen, wem gemeldet werden soll und wie dies zu erfolgen hat.
Der Meldungsempfänger meldet wiederum den Zwischenfall weiter. Je nach Schwere ist dies eine lediglich interne Meldung oder eine Alarmierung externer Rettungsdienste.
Je nach Schwere und Umfang des Zwischenfalls ergreifen Sie Maßnahmen, die der interne Notfallplan vorschreibt.
In dieser Phase beenden Sie die Notsituation und wechseln wieder zum normalen Geschäftsbetrieb. Der Notfallplan beschreibt, wie dies erfolgen kann (Anlaufverfahren).
Einer der wichtigsten Teile eines internen Notfallplans sind die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen im Unternehmen oder in der Einrichtung (Löschmittel, Erste Hilfe, aber auch Abschlussvorrichtungen für Gas und Strom, wie Sie Maschinen stilllegen usw.). Entscheidend ist, dass jeder Arbeitnehmer darüber informiert ist.
Im Notfallplan muss auch erfasst sein, wie die Aufnahme und Begleitung externer Rettungsdienste erfolgen wird. Wichtig ist dabei ein klarer Evakuierungsplan unter anderem mit Kennzeichnung und Beschreibung von:
Der interne Notfallplan geht noch weiter auf die zu befolgenden Verfahren bei Bränden ein.
Veranstalten Sie mindestens einmal jährlich eine Warn-, Alarm- oder Evakuierungsübung, damit sich die Arbeitnehmer mit dem Notfallplan vertraut machen können und genau wissen, was von ihnen bei der Evakuierung erwartet wird. Eine solche Evakuierungsübung ist auch hilfreich, um die Effizienz der vorgesehenen Verfahren zu testen.
Anschließend können Sie den Notfallplan erforderlichenfalls anpassen.
Neue Arbeitnehmer informieren Sie bei Einstellung über die Fluchtwege, Handelsweise und Aufgabenverteilung bei Notsituationen. Vergessen Sie dabei nicht Zeitarbeitskräfte, Werkstudierende, Praktikanten, externe Arbeitnehmer usw.
Sorgen Sie für eine ausreichende Schulung der Mitglieder des Brandbekämpfungsdienstes und der Ersthelfer. Eine regelmäßige Auffrischung dieser Schulungen ist erforderlich.
Wenn ihr Unternehmen gefährliche Stoffe produziert, verarbeitet, bearbeitet oder lagert, sind Sie womöglich ein „Seveso-Unternehmen“. Ein Unfall bei einem Seveso-Unternehmen hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, sondern auf die gesamte Umgebung des Unternehmens. Daher erlegen die Behörden Seveso-Unternehmen zusätzliche Regelungen auf. Weitere Informationen finden Sie auf www.seveso.be. Beachten Sie bei der Erstellung Ihres internen Notfallplans, dass Sie – noch mehr als andere Unternehmen – die städtischen Rettungsdienste einbeziehen müssen, um zu vereinbaren, wie Notsituationen gelöst werden.
Haben Sie Fragen oder bevorzugen Sie eine konkrete Unterstützung bei der Erstellung Ihres internen Notfallplans? Nehmen Sie Kontakt mit dem externen Präventionsdienst von Liantis auf.